Urteil gegen „Klimakleber“ in Münster: Letzte Generation erhält Geldstrafen

Bei der Zwangsversteigerung an der Hammer Straße kommen zwei Mehrfamilienhäuser mit einem Verkehrswert von 1,751 Millionen Euro zum Termin.
Foto: Daniel Bone

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Münster. Das Amtsgericht Münster hat am Montag, 4. November 2025, ein Urteil im Prozess gegen die „Klimakleber“ der Letzten Generation gesprochen. Sieben Aktivistinnen und Aktivisten mussten sich wegen Nötigung (§ 240 StGB) verantworten, nachdem sie am 11. Januar 2024 den Berufsverkehr auf der Von-Vincke-Straße blockiert hatten. Die unangemeldete Aktion dauerte rund 15 Minuten und führte zu deutlichen Behinderungen.

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Drei Verfahren eingestellt, vier Verurteilungen ausgesprochen

In drei Fällen stellte das Gericht das Verfahren gegen Auflagen ein. Die Betroffenen müssen jeweils 300 Euro an den NABU Münster zahlen. Vier weitere Angeklagte wurden zu Geldstrafen zwischen 175 und 1.750 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Strafen zwischen 750 und 3.500 Euro beantragt hatte.

Gericht erkennt Geständnisse und kurze Dauer als mildernde Umstände

Nach Ansicht des Gerichts sprachen mehrere Punkte für ein milderes Urteil. Alle Angeklagten waren geständig, die Aktion war zeitlich begrenzt, und es bestand keine Gefahr, dass weitere Klebeaktionen folgen würden. Die Richterin stellte klar, dass die Tat zwar rechtswidrig gewesen sei, die Beweggründe der Angeklagten – der Protest gegen die drohende Klimakatastrophe – aber in die Bewertung eingeflossen seien.

Im Sitzungssaal applaudierten etwa 20 Zuhörerinnen und Zuhörer nach der Urteilsverkündung.

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Verteidigung kritisiert ungleiche Behandlung von Protestaktionen

Die Verteidigung verwies im Verfahren auf eine mögliche Ungleichbehandlung: Am selben Tag wie die Klimaprotestaktion hatte in Münster eine größere Traktoren-Demonstration von Landwirten den Verkehr blockiert, ohne dass die Polizei eingeschritten sei. Der Vergleich sorgte im Gerichtssaal für Diskussion.

Letzter Prozess zu Klebeaktionen in Münster abgeschlossen

Mit dem Urteil gilt der Fall als der letzte offene Prozess gegen „Klimakleber“ in Münster. Die Gruppe Letzte Generation hatte bereits im Januar 2024 erklärt, künftig keine Klebeaktionen mehr durchführen zu wollen. Stattdessen wolle man andere Formen des Protests nutzen.

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