Ein 42-jähriger Mann wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er des Mordes an seiner Frau für schuldig befunden wurde. Der Mord ereignete sich am 20. Dezember des vergangenen Jahres, als der Angeklagte seine Frau mit dem Gürtel eines Frottee-Bademantels erdrosselte. Das Gericht sah keine mildernden Umstände und entschied, dass die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen wurde.
Nach dem Mord transportierte der Angeklagte den Leichnam seiner Frau in Müllsäcken in ein abgelegenes Waldstück, um die Tat zu vertuschen. Dieses Vorgehen unterstreicht die Brutalität und die bewusste Planung des Verbrechens. Die Ermittler fanden den Leichnam nach intensiver Suche, was schließlich zur Verhaftung des Mannes führte.
Die Tat hatte ihren Ursprung in tiefgreifenden Eheproblemen, die nach der Flucht des Paares aus Afghanistan im Jahr 2015 auftraten. Der Angeklagte konnte die zunehmende Anpassung seiner Frau an die westliche Lebensweise nicht akzeptieren. Das Gericht stellte fest, dass der Mann aus einem Besitzanspruch heraus handelte und die Tat aus Eigensucht beging. Kulturelle Unterschiede wurden vom Gericht nicht als mildernder Umstand anerkannt, da der Angeklagte sich der Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland bewusst war.
Am siebten Verhandlungstag legten die Anwälte des Angeklagten ein pauschales Geständnis ab. Der Angeklagte selbst machte jedoch keine detaillierten Aussagen zu seiner Tat. Diese Verteidigungsstrategie konnte das Gericht nicht überzeugen, da keine echte Reue erkennbar war. Die Beweisführung und intensive Zeugenvernehmungen führten schließlich zur Verurteilung des Mannes.
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mord aus niedrigen Beweggründen erfolgte und nicht im Affekt geschah. Der Angeklagte handelte bewusst und gezielt, um seine dominanten Ansprüche durchzusetzen. Nach neun Verhandlungstagen und intensiver Beweisaufnahme wurde das Urteil gefällt, das die Schwere der Tat angemessen widerspiegelt.