
Münster/Augsburg. Das Bistum Münster hat den Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens gegen den früheren Dompropst und Offizial Kurt Schulte bekanntgegeben. Das vom Heiligen Stuhl beauftragte Kirchengericht des Bistums Augsburg sprach den 60-Jährigen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei, weil nach dessen Urteil keine entsprechende Straftat vorliegt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen verhängt, weil Schulte seine Amtsbefugnisse gegenüber einer ihm unterstellten Person missbraucht haben soll. Damit ist ein Verfahren beendet, das seit 2022 die kirchliche und öffentliche Diskussion im Bistum Münster begleitet hat.
Nach Angaben des Bistums Münster stellt das Kirchengericht in Augsburg fest, dass Schulte keine Tat begangen hat, die als sexueller Missbrauch zu werten wäre. In der Entscheidung heißt es, er sei in diesem Punkt freizusprechen. Zuvor waren gegen ihn Vorwürfe grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens erhoben worden, die sich nach bisheriger Darstellung ausschließlich auf erwachsene Personen beziehen. Darauf weisen sowohl kirchliche Mitteilungen als auch frühere Berichte über die staatsanwaltlichen Ermittlungen hin, in denen von grenzverletzendem Verhalten gegenüber Erwachsenen die Rede ist.
Gleichzeitig kommt das Kirchengericht zu dem Schluss, dass Schulte seine Befugnisse als Dienstvorgesetzter missbraucht habe. Entscheidend waren private Nachrichten, die er über seinen dienstlichen E-Mail-Zugang an eine ihm unterstellte Person gesendet haben soll. Dieses Verhalten wertete das Gericht als strafbares Fehlverhalten im kirchenrechtlichen Sinne. Zum Schutz der betroffenen Person wurde ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot verhängt. Zudem darf Schulte für fünf Jahre keine Aufgaben übernehmen, die mit Weisungsbefugnissen gegenüber hauptamtlichen Mitarbeitenden verbunden sind. Weitere Auflagen sind nicht vorgesehen.
Die Personalkonferenz des Bistums Münster hat entschieden, dass Schulte ab dem 1. Januar 2026 wieder priesterlich tätig sein soll, allerdings ohne Leitungsverantwortung. Vorgesehen ist ein Einsatz als Pastor in der Pfarrei St. Marien in Friesoythe im Offizialatsbezirk Oldenburg. Das kirchliche Strafverfahren gilt mit der Veröffentlichung der Augsburger Entscheidung als abgeschlossen.
Die Entwicklung des Falls reicht zurück bis in den Sommer 2022. Ende Juni beurlaubte der damalige Bischof von Münster, Felix Genn, den damals amtierenden Dompropst und Offizial Schulte, nachdem bei einer Ansprechperson für Fälle sexuellen Missbrauchs ein Vorwurf grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens gemeldet worden war. Schon im August teilte das Bistum mit, dass die Staatsanwaltschaft Münster zu diesem ersten Komplex wegen fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einleiten werde und stattdessen eine kirchenrechtliche Voruntersuchung anlaufe.
Im September 2022 bot Schulte dem Bischof seinen Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular an und bat zugleich um Entpflichtung als Offizial. Genn nahm diesen Verzicht an. Kurz darauf rückte ein weiterer Komplex in den Fokus: Der Vorwurf, Schulte habe vertrauliche Unterlagen, darunter Personalunterlagen, unbefugt an Dritte weitergegeben. Aus diesem Verdacht entwickelte sich ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren, das aus Neutralitätsgründen am Offizialat des Bistums Osnabrück geführt wurde. Kläger waren das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus-Dom. Das zuständige Gericht befand Schulte der unbefugten Weitergabe vertraulicher Unterlagen für schuldig und verhängte einen Verweis, der nach kirchlicher Darstellung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung vergleichbar ist. Dieser Sachverhalt wurde später auch als Anlass der endgültigen Entpflichtung Schultes im Herbst 2022 benannt.
Parallel dazu liefen zeitweise auch staatliche Ermittlungen in einem weiteren Fall. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte diese Ermittlungen im Dezember 2023 ein, weil keine hinreichenden Verdachtsmomente für eine strafbare Handlung gesehen wurden. Schon zuvor war in den Berichten über diesen Schritt ausdrücklich von Vorwürfen grenzverletzenden Verhaltens gegenüber Erwachsenen die Rede. Das kirchliche Strafverfahren lief jedoch unabhängig davon weiter.
Bereits im Mai 2023 hatte das Bistum Münster öffentlich gemacht, dass ein umfassendes kirchliches Strafverfahren gegen Schulte folgen werde. Um eine mögliche Befangenheit auszuschließen, wurde der Fall an das Kirchengericht des Bistums Augsburg abgegeben. Zeitgleich wurde bekannt, dass neben diesem Strafverfahren auch das Verwaltungsstrafverfahren wegen der Unterlagen geführt wird. Schulte wies die Vorwürfe grenzüberschreitenden Verhaltens in kirchlichen Medien zurück und erklärte, er gehe davon aus, dass ihm keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen nachgewiesen werde. Die jetzige Entscheidung des Kirchengerichts in Augsburg bestätigt, dass ihm kein sexueller Missbrauch vorgeworfen werden kann, stellt aber einen Missbrauch seiner Amtsbefugnisse im Verhältnis zu einer ihm unterstellten Person fest.