Feuerwerksunfälle können jedes Jahr erhebliche Schäden anrichten – an Personen, Fahrzeugen und Gebäuden. Umso wichtiger ist es, im Umgang mit Feuerwerkskörpern nicht nur Vorsicht walten zu lassen, sondern sich auch mit dem richtigen Versicherungsschutz abzusichern. Franz Stupperich, Versicherungsfachmann von der Provinzial Münster Nienberge, erklärt: „Die meisten Unfälle lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und geprüfte Feuerwerkskörper vermeiden. Doch eine passende Versicherung ist der Schlüssel, um finanzielle Belastungen im Schadensfall aufzufangen.“
Die Qualität der verwendeten Feuerwerkskörper spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Unfällen. Achte darauf, dass die Feuerwerksartikel ein CE-Zeichen und eine Registriernummer tragen. Nur so ist sichergestellt, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Beschädigte oder nicht zündende Feuerwerkskörper solltest du auf keinen Fall erneut zünden oder aufbewahren. „Viele Unfälle passieren, weil Menschen unsichere oder gar illegale Feuerwerkskörper verwenden. Hier spart man an der falschen Stelle“, warnt Stupperich.
Ebenso wichtig ist es, die Altersvorgaben zu beachten. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie etwa Wunderkerzen, sind bereits für Kinder ab 12 Jahren geeignet. Artikel der Kategorie F2, zu denen Raketen zählen, dürfen jedoch nur von Volljährigen abgebrannt werden – und das ausschließlich zu Silvester. „Diese Altersbeschränkungen sind keine Willkür, sondern dienen dem Schutz der Nutzer und ihres Umfelds“, betont Stupperich.
Neben der Wahl der richtigen Feuerwerkskörper spielen Sicherheitsmaßnahmen beim Abfeuern eine zentrale Rolle. Lies immer die Gebrauchsanweisung und halte einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Fahrzeugen und Gebäuden ein. „Selbst ein kleiner Fehler kann hier verheerende Folgen haben“, mahnt der Versicherungsfachmann. Besonders wichtig ist, niemals unter Alkoholeinfluss Feuerwerkskörper zu zünden – ein häufig unterschätztes Risiko.
Feuerwerkskörper, die auf Fahrzeuge treffen, können Schäden am Lack oder an den Scheiben hinterlassen. In solchen Fällen kommt häufig die Teilkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf – auch dann, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. „Die Vollkaskoversicherung ist eine wertvolle Absicherung, besonders in der Silvesternacht, wenn oft niemand für Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann“, erklärt Stupperich.
Brände durch Feuerwerkskörper, die durch offene Fenster oder Dachluken ins Haus gelangen, sind leider keine Seltenheit. Schäden an Gebäuden werden in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung reguliert, während die Hausratversicherung für beschädigte Einrichtungsgegenstände aufkommt. Um solche Schäden zu vermeiden, empfiehlt Stupperich: „Stelle sicher, dass alle Fenster und Dachluken geschlossen sind, bevor die Feierlichkeiten beginnen. Das ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme.“
Wenn Personen durch verirrte Feuerwerkskörper verletzt werden, können die Folgen gravierend sein. Ohne einen bekannten Verursacher zahlt in solchen Fällen oft nur die private Unfallversicherung. Diese übernimmt Kosten unabhängig von der Haftpflicht- oder einer anderen Versicherung. „Eine Unfallversicherung kann nicht nur den finanziellen Schaden abdecken, sondern auch wichtige Leistungen wie Reha-Maßnahmen unterstützen“, erklärt Stupperich.
Wenn ein Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt, stehen Opfer von Feuerwerksunfällen oft vor großen Herausforderungen. In solchen Fällen kann die private Unfallversicherung eine entscheidende Ergänzung sein. „Leider unterschätzen viele Menschen, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist. Ohne sie bleiben Opfer oft auf den Kosten sitzen“, warnt Stupperich.
Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen und dem passenden Versicherungsschutz kannst du die Silvesternacht unbeschwert genießen. Wie Stupperich zusammenfasst: „Vorsorge und Absicherung gehen Hand in Hand. Nur so wird aus dem Jahreswechsel ein sicheres Fest.“