
Münster. Auch mehrere Wochen nach der Kommunalwahl 2025 sind im Stadtgebiet von Münster noch vereinzelt Wahlplakate zu sehen. Während viele bereits abgenommen wurden, hängen an manchen Laternen und Straßenecken weiterhin Überreste des Wahlkampfs.
Nach den städtischen Regeln gilt für Parteien in der Regel eine 14-Tage-Frist nach der Wahl, um ihre Wahlwerbung wieder zu entfernen. In diesem Jahr gab es allerdings Ausnahmen, da bei der Oberbürgermeisterwahl noch eine Stichwahl erforderlich war.
Von der längeren Frist betroffen waren die Parteien, deren Kandidatinnen und Kandidaten an der Stichwahl teilnahmen – also CDU und Grüne. Auch jene Parteien, die sich mit Aufklebern oder Zusatzhinweisen auf ihren Plakaten für einen der beiden Kandidaten ausgesprochen hatten, durften ihre Werbung länger hängen lassen.
Nach Ablauf dieser Sonderregelung gilt nun eine einheitliche Frist: Spätestens am 13. Oktober 2025 müssen alle Wahlplakate aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein. Damit endet die erlaubte Hängezeit auch für die Parteien, die an der Stichwahl beteiligt waren.
Die Pflicht zur rechtzeitigen Entfernung von Wahlplakaten soll das Stadtbild wieder freihalten und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr vermeiden. Plakate an Laternenmasten, Brückengeländern oder Bauzäunen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum angebracht werden.
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