
Seit Oktober 2023 steht jeder Baum in Münster unter besonderem Schutz. Die neue Baumschutzsatzung in Münster soll verhindern, dass Bäume ohne triftigen Grund gefällt werden, und gleichzeitig für ausreichend Ersatz sorgen. Ein Jahr nach Einführung zeigt sich: Die Regelung verändert nicht nur das Stadtbild, sondern auch das Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger.
Die Bilanz der Baumschutzsatzung in Münster fällt gemischt aus. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden 260 Baumfällungen genehmigt, doch im Gegenzug entstanden 350 neue Bäume. In 48 Fällen war eine Ersatzpflanzung auf dem gleichen Grundstück nicht möglich, sodass stattdessen ein Ersatzgeld in Höhe von 1.300 Euro pro Baum erhoben wurde. Insgesamt kamen so 62.400 Euro zusammen, die nun für öffentliche Baumpflanzungen genutzt werden.
Die Baumschutzsatzung in Münster sorgt nicht nur für mehr Bäume, sondern stellt auch Bauherren und Eigentümer vor Herausforderungen. „Vorsorgliche“ Rodungen vor geplanten Bauprojekten sind in den meisten Fällen nicht mehr erlaubt. Während Naturschützer und viele Bürgerinnen und Bürger diese Regelung begrüßen, äußern Grundstückseigentümer Kritik. Sie sehen ihre Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und beklagen hohe Ersatzpflanzungskosten.
Die Zahlen sprechen jedoch für sich: Rund 900 Vorgänge – darunter Anträge, Anfragen und Beratungen – wurden seit Einführung der Satzung registriert. In vielen Fällen konnte durch Beratung eine Fällung verhindert werden. 23 % der Anträge auf Baumfällung wurden komplett oder teilweise abgelehnt. Einzige Ausnahme: Kranke Bäume dürfen gefällt werden, ohne dass eine Ersatzpflanzung nötig ist.
Wer einen Baum fällt, muss in der Regel innerhalb eines Jahres oder nach Abschluss eines Bauprojekts einen neuen Baum pflanzen. Die Anzahl der Ersatzbäume richtet sich nach dem Stammdurchmesser des entfernten Baumes. Viele der geplanten Ersatzpflanzungen sind für die Pflanzperiode 2025/2026 vorgesehen.
Nicht nur Privatpersonen müssen sich an die neue Regelung halten – auch die Stadt selbst steht in der Pflicht. Münster verfügt über rund 140.000 Bäume auf Verkehrs- und Grünflächen, die regelmäßig gepflegt, beschnitten und bei Bedarf ersetzt werden müssen. Fällt die Stadtverwaltung einen Baum, muss auch sie für adäquaten Ersatz sorgen.
Verstöße gegen die Baumschutzsatzung in Münster können teuer werden. Wer ohne Genehmigung Bäume fällt oder beschädigt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bis Ende 2024 wurden bereits neun Verfahren eingeleitet. Diese Zahlen zeigen, dass die Stadt konsequent kontrolliert und Verstöße nicht duldet.
Die vollständige Statistik zur Baumschutzsatzung für 2023/2024 wird Ende 2025 als Teil der Umweltdaten Münster veröffentlicht. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob sich die Regelung langfristig bewährt und welche Auswirkungen sie auf Bauprojekte und die Grünflächenentwicklung hat. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Baumschutzsatzung in Münster verändert nicht nur das Stadtbild, sondern auch das Bewusstsein für den Wert von Bäumen in der Stadt.