
Bei BayWa Bau & Garten und Hellweg läuft der Abverkauf weiter. In Bayern betrifft der Räumungsverkauf bei BayWa rund 30 Standorte. Werkzeuge, Baustoffe, Farben, Gartengeräte, Pflanzen und weitere Waren werden dort reduziert angeboten, solange die jeweiligen Bestände reichen. Bundesweit weisen sowohl Hellweg als auch BayWa Bau & Garten inzwischen auf einen Abverkauf in ihren Märkten hin. Der Ausverkauf bedeutet allerdings nicht an jedem Standort das endgültige Ende: Mehrere Baumärkte sollen nach einer vorübergehenden Schließung von anderen Betreibern weitergeführt werden.
Hellweg und die BayWa Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG hatten Mitte Juni 2026 beim Amtsgericht Essen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Für Hellweg ging der Antrag am 15. Juni ein. Das Gericht eröffnete die Verfahren am 26. August. Für Hellweg wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 162 IN 115/26 geführt, für BayWa Bau & Garten unter 162 IN 116/26. In beiden Fällen nennt die gerichtliche Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von BRL wurde als Sachwalter eingesetzt. Die Geschäftsführungen blieben in der Eigenverwaltung grundsätzlich handlungsfähig.
Zu Beginn waren rund 2.900 Beschäftigte bei Hellweg und etwa 1.300 bei BayWa Bau & Garten betroffen. Hinzu kamen Entscheidungen über die Unternehmenszentralen in Dortmund und Garching. Dort sollen insgesamt rund 340 Stellen entfallen. Die Unternehmen begründeten ihre wirtschaftlichen Probleme unter anderem mit Konsumzurückhaltung, steigenden Mieten und Kosten sowie Belastungen durch Lieferkettenprobleme und das schwierige Marktumfeld.
Ende August lagen zunächst für 35 Standorte von Hellweg und BayWa Bau & Garten Fortführungslösungen vor. Bei BayWa Bau & Garten wurden 17 Märkte genannt: Backnang, Bad Tölz, Bad Urach, Balingen, Burghausen, Dillingen, Grafenau, Herrenberg, Murnau, Nördlingen, Pfarrkirchen, Poing, Schwabmünchen, Viechtach, Weil der Stadt, Weinsberg und Wolfratshausen. Teilweise waren zu diesem Zeitpunkt noch kartellrechtliche Freigaben oder Vereinbarungen mit Vermietern erforderlich.
Inzwischen sind mehrere Käufer öffentlich bekannt. OBI will die BayWa-Standorte Nördlingen und Wolfratshausen sowie drei Hellweg-Märkte übernehmen. Insgesamt sollen dort rund 250 Beschäftigte weiterarbeiten. Die Übernahme ist für den 1. Dezember vorgesehen, die Neueröffnung als OBI nach Umbauten voraussichtlich für März 2027. BAUHAUS hat unter anderem für den BayWa-Standort Backnang den Zuschlag erhalten. Zusammen mit sechs Hellweg-Märkten geht es bei diesem Paket um rund 400 Arbeitsplätze.
Auch mehrere Hagebau-Gesellschafter steigen ein. Vorgesehen sind Übernahmen der BayWa-Märkte in Bad Tölz, Pfarrkirchen, Viechtach und Weil der Stadt. Zusammen mit einem Hellweg-Standort sollen rund 130 Beschäftigte übernommen werden. In Grafenau ist der Wechsel bereits vollzogen: Bayerwald Bau und Garten führt den früheren BayWa-Markt seit dem 1. September unter eigener Regie. Dort wurden nach Angaben aus der Branche 25 Arbeitsplätze erhalten.
Für weitere Standorte wie Burghausen, Dillingen, Murnau, Poing und Schwabmünchen war eine Fortführungsperspektive angekündigt worden, ohne dass für alle Märkte bereits öffentlich ein neuer Betreiber benannt worden wäre. Deshalb kann auch ein Markt mit laufendem Räumungsverkauf zunächst schließen und später unter einem anderen Namen wieder öffnen.
Für einen großen Teil des ursprünglichen Filialnetzes gab es Ende August dagegen noch keine Fortführungslösung. Betroffene Beschäftigte erhielten vorsorglich Kündigungen. Die Sanierungsgeschäftsführung hatte angekündigt, den Betrieb an Märkten ohne Käufer längstens bis Ende November zu finanzieren, während parallel weitere Gespräche liefen.
In Bayern laufen unter anderem in Nürnberg, Fürth, Würzburg, Passau, Bad Windsheim, Bindlach, Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Karlstadt, Mering, Neuburg, Rothenburg, Schrobenhausen, Simbach, Traunreut, Waldkirchen und Waldkraiburg Abverkäufe. Für zahlreiche dieser Standorte war zunächst kein Käufer bestätigt. In Karlstadt wurde beispielsweise eine Schließung spätestens zum 30. November angekündigt. Der Markt in Freilassing sollte bereits im Laufe des Oktobers seinen Betrieb beenden.
Bei Hellweg schreitet die Aufteilung ebenfalls voran. Neben OBI und BAUHAUS will Hornbach sechs bisherige Hellweg-Standorte in Ahrensfelde, Berlin-Köpenick, Dortmund-Kley, Essen-Borbeck, Freiberg und Sankt Augustin übernehmen. Sie sollen im Frühjahr 2027 als Hornbach-Märkte neu eröffnen.
Für Kunden mit noch nicht eingelösten Gutscheinen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhebliche Folgen. Hellweg bestätigte nach Verfahrenseröffnung, dass Gutscheine aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht mehr eingelöst werden. Auch die Internetseiten von Hellweg und BayWa Bau & Garten verweisen inzwischen für Forderungen auf das Gläubigerportal des Sachwalters.
Die Verbraucherzentrale weist grundsätzlich darauf hin, dass der Wert eines Gutscheins bei einem eröffneten Insolvenzverfahren nur noch als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann. Ob und welcher Anteil später ausgezahlt wird, hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse ab. Für die operativen Gesellschaften von Hellweg und BayWa Bau & Garten ist in den gerichtlichen Bekanntmachungen der 19. Oktober 2026 als reguläre Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen genannt.
Ein Räumungsverkauf setzt die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware nicht außer Kraft. Auch reduzierte Neuware muss grundsätzlich mangelfrei sein. Bei neuen Produkten bestehen üblicherweise zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein niedrigerer Preis allein ist kein Grund, diese Rechte auszuschließen. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Sonderangebote in einwandfreiem Zustand sein müssen.
Anders sieht es beim freiwilligen Umtausch einer mangelfreien Ware aus. Wer einen Artikel im stationären Markt kauft und später lediglich seine Meinung ändert, hat grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht. Händler können einen freiwilligen Umtausch während eines Räumungsverkaufs daher einschränken oder ausschließen. Kunden sollten solche Bedingungen vor dem Kauf prüfen und den Kassenbon aufbewahren.
Problematischer kann die Durchsetzung der Gewährleistung werden, wenn der bisherige Betreiber seinen Geschäftsbetrieb vollständig einstellt. Ansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Bei einem insolventen Händler können Reparatur- oder Austauschansprüche gegenüber dem Unternehmen beziehungsweise im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Der Sachwalter oder die Eigenverwaltung kann ihre Erfüllung ablehnen. Eine zusätzliche Herstellergarantie kann unabhängig davon bestehen, richtet sich aber nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Die Insolvenz der BayWa Bau & Garten Märkte darf nicht mit der wirtschaftlichen Situation der BayWa AG gleichgesetzt werden. Hellweg hatte die Bau- und Gartenmärkte bereits 2012 übernommen und führte sie anschließend unter dem etablierten Namen BayWa weiter. Die börsennotierte BayWa AG ist nicht Betreiberin der nun insolventen Märkte. Auch andere BayWa-Geschäftsbereiche wie Baustoffhandel, Agrar oder Technik gehören nicht zu diesem Insolvenzverfahren.
Am 7. Oktober führt die Internetseite von BayWa Bau & Garten noch 43 Märkte auf und weist ausdrücklich auf den Abverkauf in allen Märkten hin. Welche Standorte nach Ende des Abverkaufs tatsächlich dauerhaft verschwinden, hängt damit weiterhin von den bereits vereinbarten Übernahmen und möglichen weiteren Fortführungslösungen ab.
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