
Der österreichische Signa-Gründer René Benko darf das Gefängnis verlassen und seine Untersuchungshaft künftig im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Das Landesgericht Innsbruck hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, einen entsprechenden Antrag bewilligt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte die Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Damit ändern sich die Haftbedingungen für den 49-Jährigen erheblich. Eine vollständige Entlassung aus der Untersuchungshaft ist damit jedoch nicht verbunden.
Den Antrag hatte Benkos Verteidiger Norbert Wess gestellt. Er begründete ihn mit den bevorstehenden Gerichtsverfahren und der Möglichkeit, sich außerhalb der Justizanstalt besser auf die umfangreichen Verhandlungen vorzubereiten. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich gegen die Gewährung einer Fußfessel ausgesprochen.
Die Entscheidung fiel im Rahmen einer nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung. Für den Hausarrest soll eine eigene Wohnung in Innsbruck angemietet worden sein. Wann Benko die Justizanstalt tatsächlich verlässt und welche konkreten Auflagen gelten, war zunächst nicht bekannt.
Der ehemalige Immobilieninvestor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Im September 2026 verurteilte ihn das Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem eine Schenkung von 300.000 Euro und eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro.
Da die bereits verbrachte Untersuchungshaft auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurde, hatte Benko zwei Drittel der verhängten Strafe bereits verbüßt. Er wurde deshalb bedingt aus der Strafhaft entlassen. Wegen weiterer laufender Ermittlungen blieb er allerdings in Untersuchungshaft. Diese soll nun außerhalb des Gefängnisses elektronisch überwacht fortgesetzt werden.
Die Entscheidung betrifft eine in Österreich vergleichsweise selten angewandte Form der Untersuchungshaft. Nach der offiziellen Statistik der österreichischen Justiz befanden sich am 1. Oktober 2026 insgesamt 1.863 Menschen in Untersuchungshaft. Davon verbrachte lediglich eine Person die Untersuchungshaft im elektronisch überwachten Hausarrest.
Die Fußfessel ermöglicht eine Überwachung außerhalb der Justizanstalt. Der Betroffene bleibt an gerichtliche Vorgaben gebunden. Die Bewilligung bedeutet deshalb weder einen Freispruch noch das Ende der laufenden Strafverfahren.
Auf den Signa-Gründer warten weitere Gerichtstermine. Am 4. und 5. November 2026 soll er sich am Landesgericht Innsbruck erneut verantworten. In diesem Verfahren stehen Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida im Raum. Für die noch nicht rechtskräftig entschiedenen Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung. Benkos Verteidiger Norbert Wess weist die Vorwürfe der Anklage zurück, wie er bereits im Juni 2026 gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA erklärt hatte.
Parallel dazu setzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Konzerns fort. Der gesamte Verfahrenskomplex umfasst zahlreiche unterschiedliche Sachverhalte. Benko ist dabei nicht in jedem Ermittlungsstrang Beschuldigter.
Benko hatte mit Signa eine international tätige Immobilien- und Handelsgruppe aufgebaut. Der Konzern war unter anderem an bedeutenden Immobilienprojekten und Handelsunternehmen in Deutschland beteiligt. Dazu gehörte zeitweise auch die Warenhausgruppe Galeria Karstadt Kaufhof.
Nach den finanziellen Schwierigkeiten und den Insolvenzen zentraler Signa-Gesellschaften ab Ende 2023 begann eine umfangreiche wirtschaftliche und strafrechtliche Aufarbeitung. Die österreichischen Ermittlungen betreffen unter anderem mögliche strafbare Vorgänge im Zusammenhang mit der Unternehmenskrise.
Mit der Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck ändert sich nun der Ort, an dem Benko seine Untersuchungshaft verbringen darf. Seine weiteren Verfahren bleiben davon unberührt.
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