
Die Grünen im Bundestag kritisieren den geplanten Stellenabbau beim Bundeszentralamt für Steuern. Finanzpolitikerin Katharina Beck warnt davor, Personal in Bereichen einzusparen, die für Betriebsprüfungen und die Aufarbeitung komplexer Steuergestaltungen wichtig sind. Hintergrund sind die Sparvorgaben der Bundesregierung für die Bundesverwaltung. Für das Bundeszentralamt für Steuern gelten grundsätzlich ebenfalls Einsparziele, einzelne Bereiche zur Bekämpfung von Steuerkriminalität sind jedoch davon ausgenommen.
Wie stark die Bundesbetriebsprüfung am Ende tatsächlich betroffen sein wird, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung hat erklärt, dass derzeit geprüft wird, welche konkreten Stellen und Organisationseinheiten die Einsparungen tragen sollen. Damit ist bislang nicht entschieden, dass eine bestimmte Zahl von Betriebsprüfern wegfällt. Fest steht aber, dass die Bundesbetriebsprüfung nicht generell vom Personalabbau ausgenommen ist.
Für das Haushaltsjahr 2026 gilt beim Bundeszentralamt für Steuern eine Einsparquote von 2,2 Prozent. Bis zu 280 Stellen für die Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität sind davon ausgenommen. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz eine weitere Einsparung von zwei Prozent vor. Die Ausnahme soll dann auf maximal 452 Stellen ausgeweitet werden.
Welche Stellen außerhalb dieser geschützten Bereiche entfallen, ist noch offen. Die Bundesregierung verweist auf einen laufenden Abstimmungsprozess zwischen dem Bundeszentralamt und dem Bundesfinanzministerium. Die Umsetzung soll über die Personallisten im weiteren Haushaltsverfahren erfolgen. Im Umfang der erforderlichen Einsparungen sind nach Angaben der Bundesregierung keine Neueinstellungen möglich. Das betrifft grundsätzlich auch gesuchtes Fachpersonal wie Betriebsprüfer und IT-Spezialisten.
Das Bundeszentralamt verfügte zum 1. Januar 2026 über 2.210,5 Planstellen und Stellen. Davon waren 2.049,7 besetzt. Die 2020 eingerichtete Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung umfasst inzwischen 454 Planstellen, von denen 425 besetzt sind. Einschließlich zeitweise eingesetzter Arbeitskräfte waren dort zuletzt 504 Beschäftigte tätig.
Die Bundesbetriebsprüfung arbeitet gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder bei Prüfungen großer Unternehmen und Konzerne. Im eigentlichen Prüfdienst waren 2025 insgesamt 549 Stellen vorgesehen. Davon entfielen 89 auf den höheren und 460 auf den gehobenen Dienst. Besetzt waren 83 beziehungsweise 409 Stellen, zusammen also 492.
Für 2026 weist die Bundesregierung ebenfalls 549 vorgesehene Stellen aus. Besetzt waren zuletzt 81 Stellen im höheren und 412 im gehobenen Dienst. Damit stieg die Zahl der besetzten Prüferstellen auf 493. Ob und wie viele dieser Stellen von der Einsparvorgabe betroffen sein werden, ist bislang nicht festgelegt.
Die Zahlen zeigen zugleich die finanzielle Bedeutung der Prüfungen. Für 2025 weist das Bundeszentralamt bei 1.061 Prüfungsfällen ein steuerliches Mehrergebnis von rund 4,37 Milliarden Euro aus. Rein rechnerisch entspricht das knapp 8,9 Millionen Euro je damals besetzter Prüferstelle. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass jede einzelne Stelle diesen Betrag erwirtschaftet.
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass das steuerliche Mehrergebnis weder mit bestandskräftig festgesetzten noch mit tatsächlich vereinnahmten Steuern gleichgesetzt werden kann. Über Änderungen von Steuerbescheiden sowie die Erhebung der Steuern entscheiden in der Regel die zuständigen Landesfinanzbehörden.
Die Bundesbetriebsprüfung spielt auch bei komplexen Vorgängen im Finanzsektor eine Rolle. Nach Angaben der Bundesregierung übernimmt sie abgegrenzte Prüfungsfelder, bringt Spezialwissen ein und unterstützt eine einheitliche steuerliche Bewertung länderübergreifender Sachverhalte. Dabei können auffällige oder steuerlich erhebliche Gestaltungen erkannt werden.
Besondere Kenntnisse über Banken, Versicherungen und andere Unternehmen des Finanzsektors liegen im Kooperationsbereich III vor. Dort stehen derzeit 134 Stellen zur Verfügung, von denen 124 besetzt sind. Die Bundesregierung bestätigt, dass dieser Bereich in der Vergangenheit zur Aufdeckung oder steuerlichen Beurteilung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen beigetragen hat. Die gezielte Suche nach strafrechtlich relevanten Steuermodellen ist dagegen Aufgabe der Steuerfahndung und nicht der Bundesbetriebsprüfung.
Cum-Ex bezeichnet Geschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet beziehungsweise angerechnet wurde, obwohl sie nur einmal oder gar nicht abgeführt worden war. Bei Cum-Cum-Gestaltungen wurden Aktien rund um den Dividendentermin so übertragen, dass die steuerliche Belastung auf Dividenden reduziert werden konnte. Die steuerliche Bewertung hängt bei Cum-Cum von der konkreten Gestaltung ab.
Im Bundeszentralamt selbst sind derzeit 37 Personen mit der Aufarbeitung und Rückforderung im Zusammenhang mit Cum-Ex und Cum-Cum beschäftigt. Das entspricht 34,45 Vollzeitstellen. Sie verteilen sich auf zwei Referate.
Zum Stichtag 31. August 2026 befanden sich beim Bundeszentralamt noch 153 Cum-Ex-Fälle im Besteuerungsverfahren. 143 Fälle waren rechtskräftig abgeschlossen. Weitere 140 Fälle wurden beendet, nachdem sich der jeweilige Verdacht nicht bestätigt hatte. Bei Cum-Cum bearbeitete das Bundeszentralamt sechs Verfahren mit einer Rückforderungssumme von zusammen rund 46 Millionen Euro. Diese Verfahren befanden sich nach Angaben der Bundesregierung im Rechtsbehelfsverfahren.
Grünen-Finanzpolitikerin Beck hält die personelle Ausstattung angesichts der Dimension der noch aufzuarbeitenden Vorgänge für zu gering. Sie kritisiert insbesondere, dass parallel zu dieser Arbeit Stellen eingespart werden sollen. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die ausgeweiteten Ausnahmen für Bereiche der Steuerkriminalitätsbekämpfung und darauf, dass die konkrete Verteilung der Kürzungen noch nicht abgeschlossen ist.
Der Konflikt reicht über die Bundesbetriebsprüfung hinaus. CDU, CSU und SPD haben sich vorgenommen, den Personalbestand der Bundesverwaltung innerhalb der Legislaturperiode insgesamt um acht Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität gestärkt werden.
Beim Bundeszentralamt treffen damit zwei Ziele unmittelbar aufeinander. Einerseits müssen Stellen eingespart werden, andererseits werden zunehmend spezialisierte Fachkräfte für internationale Steuerfälle, Datenanalyse und komplexe Kapitalmarktgeschäfte benötigt. Für 2027 sollen deshalb deutlich mehr Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität von der allgemeinen Kürzung ausgenommen werden als 2026.
Wie stark die übrigen Bereiche des Bundeszentralamts und insbesondere die Bundesbetriebsprüfung betroffen sein werden, ist noch nicht festgelegt. Die konkrete Stellenverteilung soll erst im weiteren Haushaltsverfahren feststehen. Damit ist bislang weder eine konkrete Zahl wegfallender Betriebsprüferstellen beschlossen noch ausgeschlossen, dass der Prüfdienst einen Teil der Einsparungen tragen muss.
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