Kartenzahlung soll Pflicht werden: Was der Bund für 2027 plant

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Geschäfte, Restaurants und Dienstleister in Deutschland sollen ihren Kunden künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anbieten müssen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer entsprechenden Regelung, die nach den bisherigen Plänen 2027 in Kraft treten soll. Damit könnte die ausschließliche Barzahlung in vielen Betrieben enden. Bargeld selbst soll ausdrücklich erhalten bleiben.

Fest beschlossen ist die digitale Bezahlpflicht ab 2027 allerdings noch nicht. Die im September bekannt gewordenen Eckpunkte wurden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Anschließend muss ein Gesetzentwurf das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zurück. Darin haben die Regierungsparteien vereinbart, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten und schrittweise zusätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption anzubieten.

Geschäfte, Restaurants und Dienstleister wären betroffen

Nach den bislang bekannten Plänen soll die Vorgabe überall dort greifen, wo Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Ort bezahlt werden. Betroffen wären damit unter anderem Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Cafés und zahlreiche Dienstleistungsbetriebe.

Vorgeschrieben werden soll dabei offenbar nicht die Annahme einer ganz bestimmten Kreditkarte oder eines bestimmten Anbieters. Unternehmen sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, welche digitale Zahlungsmethode sie anbieten. Neben einer klassischen Kartenlösung kommen damit grundsätzlich auch andere geeignete elektronische Verfahren infrage. Entscheidend wäre, dass Kunden zusätzlich zur Barzahlung mindestens eine digitale Möglichkeit erhalten.

Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten ist außerdem keine Umsatzgrenze vorgesehen, unterhalb der kleinere Betriebe generell von der Regelung ausgenommen wären. Gerade für kleine Geschäfte, Kioske oder gastronomische Betriebe könnte die Neuregelung deshalb praktische Folgen haben.

Bargeld soll ausdrücklich nicht abgeschafft werden

Die geplante Regelung bedeutet kein Ende des Bargelds. Vielmehr soll die Auswahl für Verbraucher erweitert werden. Der Koalitionsvertrag formuliert ausdrücklich das Ziel, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten und Wahlfreiheit beim Bezahlen zu schaffen.

Damit verfolgt die Bundesregierung ein Modell, bei dem im Alltag grundsätzlich beide Wege offenstehen sollen: Bargeld sowie mindestens eine digitale Alternative. Das unterscheidet das Vorhaben deutlich von einer generellen Verpflichtung zum bargeldlosen Bezahlen. Kunden sollen auch künftig Scheine und Münzen verwenden können.

Bislang besteht in Deutschland für Händler grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung, Kartenzahlungen anzubieten. Deshalb können Geschäfte oder Restaurants derzeit weiterhin ausschließlich Bargeld verlangen, sofern ihre Zahlungsbedingungen entsprechend ausgestaltet sind. Die geplante Neuregelung würde diese Situation verändern.

Keine zusätzlichen Gebühren für Kunden vorgesehen

Nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Unternehmen ihre digitale Zahlungsoption nicht mit zusätzlichen Kosten für Kunden verbinden dürfen. Auch ein pauschaler Mindestumsatz für die gesetzlich vorgeschriebene digitale Bezahlmöglichkeit ist demnach nicht vorgesehen.

Für Betriebe ist die Kostenfrage dennoch relevant. Kartenterminals und andere Bezahlsysteme können Anschaffungs-, Grund- oder Transaktionskosten verursachen. Wie die Bundesregierung mit diesen Belastungen insbesondere bei kleinen Unternehmen umgehen will, war zunächst nicht abschließend geklärt. Der MDR berichtete im September, die Frage der Gebühren sei innerhalb der Ausgestaltung noch offen.

Das geplante Gesetz soll deshalb nicht zwingend ein bestimmtes technisches System vorschreiben. Unternehmen könnten nach dem bisher bekannten Konzept selbst auswählen, welches digitale Verfahren für ihr Geschäftsmodell geeignet ist.

Ausnahmen für bestimmte Organisationen geplant

Die geplante Verpflichtung soll nach den bekannten Eckpunkten nicht ausnahmslos gelten. Für nicht gewinnorientierte Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen sind Ausnahmen vorgesehen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob weitere Härtefallregelungen notwendig sind.

Wie solche Härtefälle definiert würden, war zunächst nicht abschließend festgelegt. Damit steht beispielsweise noch nicht endgültig fest, unter welchen technischen oder wirtschaftlichen Umständen ein Betrieb von der Vorgabe befreit werden könnte.

Auch deshalb lässt sich derzeit noch nicht von einer fertigen Kartenzahlungspflicht sprechen. Erst der endgültige Gesetzentwurf wird zeigen, welche Betriebe tatsächlich erfasst werden und welche Sonderregelungen gelten.

Gesetz für 2027 ist noch nicht beschlossen

Das Bundesfinanzministerium will das Vorhaben nach den im September bekannt gewordenen Plänen noch 2026 in das Bundeskabinett bringen. Anschließend wären die weiteren parlamentarischen Beratungen erforderlich. Als Ziel für das Inkrafttreten wurde 2027 genannt.

Damit besteht derzeit noch keine neue Verpflichtung für Geschäfte oder Restaurants. Betriebe, die bisher ausschließlich Bargeld annehmen, müssen allein aufgrund der angekündigten Pläne noch kein Kartenterminal installieren.

Der Unterschied ist auch deshalb wichtig, weil die Bundesregierung parallel weitere Änderungen für Kassen plant. Das Kabinett hat am 23. September bereits einen separaten Gesetzentwurf zur stärkeren Verbreitung elektronischer Kassen beschlossen. Danach sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz grundsätzlich ab 2028 elektronische Kassensysteme verwenden. Für geringe Barumsätze und bestimmte Bereiche sind Ausnahmen vorgesehen. Diese Kassenregelung ist nicht mit der geplanten Pflicht zur digitalen Zahlungsmöglichkeit gleichzusetzen.

Bundesregierung will mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen

Die politische Grundlage für die geplante Änderung findet sich bereits im Koalitionsvertrag. CDU, CSU und SPD haben dort festgehalten, dass Verbraucher selbst entscheiden können sollen, wie sie ihre alltäglichen Einkäufe bezahlen. Bargeld soll erhalten bleiben, gleichzeitig soll schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.

Sollte das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden, würde sich vor allem für Betriebe etwas ändern, die bislang ausschließlich Bargeld akzeptieren. Für viele Supermärkte, größere Händler, Restaurants und andere Unternehmen, die ohnehin Karten oder mobile Zahlungen ermöglichen, dürfte die praktische Umstellung dagegen gering ausfallen.

Für 2027 steht damit bislang ein politisches Ziel fest, aber noch keine endgültige gesetzliche Verpflichtung. Maßgeblich werden der konkrete Gesetzentwurf, die vorgesehenen Ausnahmen und der endgültige Zeitpunkt des Inkrafttretens sein.

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