
Seit Anfang Oktober müssen zahlreiche Internetkunden in Deutschland mit höheren Preisen rechnen. Die Deutsche Telekom hat die regulären Preise mehrerer DSL-, Glasfaser- und TV-Angebote angehoben. Betroffen sind dort vor allem Neuabschlüsse und Kunden, die ihren bestehenden Tarif wechseln. 1&1 geht einen Schritt weiter und erhöht bei einem Teil seiner Bestandskunden die monatlichen Entgelte für bereits laufende DSL- und Glasfaserverträge. Die Preiserhöhung bei Telekom und 1&1 kann je nach Tarif mehrere Dutzend Euro im Jahr ausmachen.
Bei der Telekom gelten seit dem 1. Oktober 2026 neue reguläre Preise für zahlreiche MagentaZuhause-Angebote. Die klassischen DSL-Tarife MagentaZuhause S, M, L und XL verteuern sich gegenüber September jeweils um einen Euro im Monat. Damit liegen die regulären Monatspreise inzwischen beispielsweise bei 39,95 Euro für MagentaZuhause S, 44,95 Euro für MagentaZuhause M, 49,95 Euro für MagentaZuhause L und 56,95 Euro für MagentaZuhause XL. Die aktuellen Preise werden von der Telekom auf ihrer Tarifseite ausgewiesen.
Bei den aktuellen Glasfasertarifen fällt der Aufschlag höher aus. Nach den zum 1. Oktober vorgenommenen Änderungen steigen die regulären Preise hier um zwei Euro im Monat. Ebenfalls zwei Euro mehr werden beim Tarif MagentaZuhause XXL Hybrid fällig. Ausgenommen von der aktuellen DSL-Anpassung sind nach den vorliegenden Angaben die Angebote MagentaZuhause Basic und Start.
Zusätzliche Kosten entstehen für Kunden, die einen Internetanschluss mit MagentaTV SmartStream kombinieren. Der reguläre Preis dieses TV-Angebots wurde von 17 auf 20 Euro im Monat erhöht. Zusammen mit einem um zwei Euro verteuerten Glasfaseranschluss kann sich die Differenz gegenüber den vorherigen Preisen deshalb auf fünf Euro monatlich summieren. Auf ein Jahr gerechnet entspricht das 60 Euro.
Die Telekom verweist zur Begründung unter anderem auf die wirtschaftliche Marktsituation, höhere Energie- und allgemeine Kosten sowie auf Investitionen in den weiteren Glasfaserausbau. Die aktuelle Erhöhung trifft bestehende Privatkunden allerdings nicht automatisch. Wer seinen bisherigen Vertrag unverändert fortführt, behält grundsätzlich die vereinbarten Konditionen. Bei einem Tarifwechsel gelten dagegen die neuen Preise.
Auch Kunden, die ihren Anschluss bereits vor der Änderung bestellt haben, bei denen er aber noch nicht freigeschaltet wurde, sollen die beim Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen behalten. Geschäftskundentarife sind von dieser Preisrunde nach den vorliegenden Angaben ebenfalls nicht betroffen.
Anders stellt sich die Lage bei 1&1 dar. Das Unternehmen hat Preisänderungen bei einem Teil seiner bestehenden DSL- und Glasfaserverträge bestätigt. Seit Ende August wurden betroffene Kunden darüber informiert, dass ihr monatlicher Grundpreis ab Oktober um bis zu drei Euro steigt. Je nach Vertrag wird die Änderung an unterschiedlichen Tagen im Oktober wirksam. Genannt werden Termine zwischen dem 1. und 9. Oktober 2026.
Konkrete Beispiele zeigen die Größenordnung: Bei einem Glasfaser-300-Vertrag wurde eine Erhöhung von 39,99 auf 42,99 Euro bekannt, bei einem DSL-50-Anschluss von 29,99 auf 32,99 Euro. Das entspricht jeweils 36 Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr. Vereinbarte zeitlich begrenzte Anfangsrabatte sollen durch die Preisanpassung nicht vorzeitig entfallen.
Welche Tarifgenerationen und wie viele Kunden insgesamt betroffen sind, wurde bislang nicht vollständig aufgeschlüsselt. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass sämtliche DSL- oder Glasfaserkunden von 1&1 drei Euro mehr bezahlen müssen. Auch bei einzelnen Marken aus dem Umfeld des Konzerns wurden Anpassungen bekannt.
1&1 begründet die Änderungen unter anderem mit gestiegenen Energie- und Betriebskosten sowie höheren Preisen für Vorleistungen regionaler Netzanbieter. Solche Vorleistungen werden benötigt, wenn Telekommunikationsunternehmen für ihre Angebote Leitungen oder Netzinfrastruktur anderer Betreiber nutzen.
Für Kunden ist entscheidend, ob der Anbieter einen bestehenden Vertrag einseitig verändert. § 57 Telekommunikationsgesetz räumt Endnutzern in einem solchen Fall grundsätzlich das Recht ein, den Vertrag ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zu beenden. Ausnahmen gelten unter anderem für Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen, rein administrativ sind oder gesetzlich vorgeschrieben wurden.
Der Anbieter muss über eine solche Vertragsänderung mindestens einen und höchstens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten informieren. In der Mitteilung müssen sowohl Inhalt und Zeitpunkt der Änderung als auch das bestehende Kündigungsrecht verständlich genannt werden. Die außerordentliche Kündigung kann innerhalb von drei Monaten nach Zugang dieser Information erklärt werden. Der Vertrag endet frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam werden sollte.
Für von der 1&1-Preiserhöhung betroffene Kunden bedeutet das: Wer die neuen Konditionen nicht akzeptieren möchte, kann von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 1&1 weist betroffene Kunden in seinen Mitteilungen nach den vorliegenden Angaben ebenfalls auf eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit hin.
Anders ist die Situation bei Telekom-Kunden, deren bestehender Vertrag überhaupt nicht verändert wird. Dass ein Anbieter seine Preise für neue Verträge oder freiwillige Tarifwechsel anhebt, verändert einen bereits abgeschlossenen Vertrag nicht. Allein wegen der höheren Neukundenpreise entsteht für einen unverändert weiterlaufenden Telekom-Vertrag deshalb kein zusätzliches Sonderkündigungsrecht.
Nach Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit haben Verbraucher allerdings ohnehin weitreichende Kündigungsmöglichkeiten. Telekommunikationsverträge, die nach Ende der Mindestlaufzeit stillschweigend weiterlaufen, können grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb insbesondere nach dem Ende einer Mindestlaufzeit, Preise und verfügbare Alternativen regelmäßig zu vergleichen.
Für Kunden lohnt sich damit vor allem ein genauer Blick auf die eigene Vertragsmitteilung. Bei der Telekom entscheidet derzeit vor allem, ob ein neuer Tarif abgeschlossen oder ein bestehender Vertrag gewechselt wird. Bei 1&1 hängt die Mehrbelastung davon ab, ob der jeweilige Altvertrag tatsächlich zu den jetzt angepassten Verträgen gehört. Wer von einer einseitigen Preisänderung betroffen ist, muss die höheren Kosten nicht automatisch bis zum regulären Vertragsende hinnehmen.
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