Volkswagen kündigt große Teile des Haustarifs und verschärft Tarifkonflikt

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Volkswagen hat mehrere zentrale Tarifverträge für die Beschäftigten der Volkswagen AG in Deutschland zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Nach Angaben der IG Metall handelt es sich um zehn von insgesamt 13 Tarifverträgen des Haustarifwerks. Volkswagen selbst nennt keine konkrete Zahl und spricht von verschiedenen Tarifverträgen. Betroffen sind nach Gewerkschaftsangaben rund 130.000 Beschäftigte. Der Schritt eröffnet wenige Monate vor dem Jahreswechsel einen weitreichenden Konflikt um Entgelt, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und weitere tarifliche Leistungen.

Die Volkswagen AG begründet die Kündigungen mit dem Kostendruck und dem verschärften internationalen Wettbewerb in der Autoindustrie. Das Unternehmen will bestehende tarifliche Regelungen neu verhandeln. IG Metall und Betriebsrat halten dagegen und verweisen auf die bereits Ende 2024 vereinbarten Zugeständnisse der Belegschaft. Ab Januar 2027 könnte die Auseinandersetzung auch mit Arbeitskampfmaßnahmen geführt werden.

Diese Tarifverträge sind von der Kündigung betroffen

Nach Angaben der IG Metall gehören zu den gekündigten Regelungen unter anderem der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag, der Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung sowie der Tarifvertrag über eine tarifliche Zusatzvergütung. Hinzu kommen Regelungen zur Leistungs- und Personalbemessung sowie Teile des Ausbildungstarifvertrags. Damit stehen zahlreiche zentrale Bestandteile des Volkswagen Haustarifs zur Neuverhandlung.

Der Manteltarifvertrag enthält grundlegende Regeln unter anderem zu Arbeitszeit und Urlaub. Nach Gewerkschaftsangaben gehören außerdem Schutzregelungen für ältere Beschäftigte und Menschen dazu, die bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Bei den gekündigten Teilen des Ausbildungstarifvertrags geht es auch um die Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden. Welche Änderungen Volkswagen in den einzelnen Punkten konkret fordert, war zunächst nicht vollständig festgelegt.

Für die Beschäftigten ändert sich zunächst nichts

Die Kündigung bedeutet nicht, dass die tariflichen Bedingungen am 1. Januar 2027 automatisch ersatzlos verschwinden. Volkswagen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Tarifverträge nach den gesetzlichen Regeln weiterwirken, bis neue Vereinbarungen getroffen werden. Für die Beschäftigten ändere sich deshalb zunächst nichts.

Einen wichtigen Teil der Vereinbarungen hat Volkswagen ausdrücklich von den Kündigungen ausgenommen. Der Ende 2024 geschlossene Zukunftstarifvertrag mit der darin verankerten Beschäftigungssicherung bleibt bestehen. Die Beschäftigungssicherung ist bis Ende 2030 vereinbart. Damit ist die Kündigung der übrigen Tarifverträge nicht mit einer Aufhebung dieses Schutzes gleichzusetzen.

Der Haustarif gilt unter anderem für Beschäftigte an den Standorten Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel. Seit Anfang 2026 gelten die entsprechenden tariflichen Bedingungen auch an den sächsischen Volkswagen Standorten Chemnitz, Dresden und Zwickau. Tochtergesellschaften wie Audi oder Porsche fallen nicht unter diesen Haustarif.

Volkswagen sieht weiteren Kostendruck

Volkswagen begründet den Schritt mit der wirtschaftlichen Lage der Autoindustrie und einem nach eigener Einschätzung weiterhin zu hohen Kostenniveau. Das Unternehmen verweist unter anderem auf den steigenden Wettbewerbsdruck durch chinesische Hersteller in Europa. Die bisherigen Maßnahmen reichten nach Darstellung des Konzerns nicht aus, um die Kostenbasis dauerhaft auf das angestrebte Niveau zu bringen.

Bereits Ende 2024 hatten Volkswagen, IG Metall und Betriebsrat ein umfangreiches Spar- und Umbaupaket vereinbart. Danach sollen die Arbeitskosten um jährlich 1,5 Milliarden Euro sinken. Zudem wurde ein sozialverträglicher Abbau von mehr als 35.000 Stellen an deutschen Volkswagen Standorten bis 2030 vereinbart. Die technischen Produktionskapazitäten sollten um 734.000 Fahrzeuge reduziert werden. Im Gegenzug wurde eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 vereinbart.

Zu den damaligen Vereinbarungen gehören auch Einschränkungen bei Sonderzahlungen und der Ergebnisbeteiligung. Vereinbarte Entgelterhöhungen für 2025 und 2026 werden nicht unmittelbar an die Beschäftigten ausgezahlt. Volkswagen bezifferte die mittelfristigen Kosteneffekte der gesamten damaligen Vereinbarung auf mehr als vier Milliarden Euro pro Jahr.

IG Metall fordert fünf Prozent mehr Entgelt

Parallel zur Kündigung der Tarifverträge läuft die Vorbereitung der regulären Tarifrunde. Die Tarifkommission der IG Metall fordert für die Beschäftigten bei Volkswagen fünf Prozent mehr Entgelt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Zusätzlich soll eine soziale Komponente niedrigere Entgeltgruppen stärker berücksichtigen. Volkswagen lehnt die Forderung angesichts seiner wirtschaftlichen Situation ab und verlangt stattdessen weitere Kostenentlastungen.

IG Metall Verhandlungsführer Thorsten Gröger bezeichnete die Kündigungen als ein „übles Foul an der Belegschaft“. Die Gewerkschaft argumentiert, die Beschäftigten hätten mit den Vereinbarungen von Ende 2024 bereits erhebliche Beiträge zur Kostensenkung geleistet. Weitere Einschnitte lehnt sie ab.

Auch die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo kündigte Widerstand an. Sie verwies ebenfalls auf die Zugeständnisse aus dem Jahr 2024 und rechnet mit einer heftigen Auseinandersetzung zum Jahreswechsel.

Arbeitszeit könnte Teil der Verhandlungen werden

Mit der Kündigung des Manteltarifvertrags gerät auch die Arbeitszeit in den Verhandlungsraum. Für tariflich Beschäftigte wurde bei Volkswagen 2024 eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vereinbart, die seit Juli 2025 gilt. Seit Januar 2026 gilt die 35-Stunden-Woche auch an den sächsischen VW Standorten.

Konzernchef Oliver Blume brachte nach den Kündigungen eine Diskussion über eine höhere Arbeitszeit ins Spiel. Denkbar seien grundsätzlich unterschiedliche Modelle einer höheren Jahresarbeitszeit. Konkrete Forderungen nach einer bestimmten neuen Wochenarbeitszeit hat Volkswagen bislang jedoch nicht offiziell vorgelegt. Damit ist auch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang sich die 35-Stunden-Woche tatsächlich verändern soll.

Ab Januar 2027 sind Arbeitskämpfe möglich

Volkswagen und IG Metall wollen ihre Gespräche in der zweiten Oktoberhälfte fortsetzen. Bis dahin müssen beide Seiten klären, welche Regelungen sie neu verhandeln wollen und wie die parallel laufende Entgeltrunde mit den gekündigten Tarifverträgen verbunden wird.

Die IG Metall sieht sich für die Wiedereinsetzung der gekündigten Tarifverträge ab dem 1. Januar 2027 als streikfähig an. Dann endet auch die Friedenspflicht im Zusammenhang mit dem kündbaren Entgelttarifvertrag. Ob es tatsächlich zu Warnstreiks oder weitergehenden Arbeitskampfmaßnahmen kommt, hängt vom Verlauf der Verhandlungen ab.

Damit steht Volkswagen vor einer Tarifrunde, in der deutlich mehr verhandelt wird als eine klassische Lohnerhöhung. Neben dem Entgelt geht es um zentrale Teile des Haustarifs, mögliche Veränderungen bei Arbeitszeit und Leistungen sowie um die Frage, welche zusätzlichen Beiträge die Beschäftigten zur Kostensenkung leisten sollen. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 bleibt davon nach aktuellem Stand ausdrücklich unberührt.

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