Neues Pflegegesetz: Münsteraner Grüne warnen vor höheren Kosten

Das neue Pflegeneuordnungsgesetz sorgt für Kritik aus Münster. Grüne warnen vor höheren Kosten für Pflegebedürftige und Kommunen.
Foto: Sabine van Erp

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Münster. Das Bundeskabinett hat das neue Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen – doch aus Münster kommt deutliche Kritik. Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg und der NRW-Landtagsabgeordnete Robin Korte von den Grünen warnen vor steigenden Belastungen für Pflegebedürftige, Beitragszahlende und Kommunen. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung stabilisieren und Leistungen neu ordnen. Bislang handelt es sich allerdings nur um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch damit befassen.

Rietenberg spricht von „Spargesetz“

Sylvia Rietenberg kritisiert, dass die Bundesregierung aus ihrer Sicht keine grundlegende Strukturreform vorgelegt habe. Zwar sei der Kabinettsentwurf nach Kritik noch verändert worden, die finanzielle Belastung werde aber weiterhin stark auf Versicherte verlagert. Eine stärkere Beteiligung des Bundes fehle.

„Das Pflegeneuordnungsgesetz bleibt ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften“, erklärte Rietenberg. Besonders kritisiert sie, dass eine grundsätzliche Begrenzung der Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs ist.

Höhere Beiträge sollen Pflegeversicherung stabilisieren

Der Entwurf enthält mehrere Maßnahmen auf der Einnahmeseite. Unter anderem soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung um monatlich 300 Euro steigen. Für Kinderlose soll sich der Beitragszuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte erhöhen.

Ab 2028 ist zudem ein zusätzlicher Beitrag von 0,52 Prozent für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung auch strukturelle Veränderungen wie einen „Check-up 60+“, stärkere Rehabilitation vor Pflege, neue Leistungsbudgets und ein digitales Pflege-Cockpit.

Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sind 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes vorgesehen. Weitere 400 Millionen Euro sollen von den Ländern kommen.

Korte warnt vor höheren Kosten für Kommunen

Robin Korte sieht vor allem die Städte und Gemeinden unter zusätzlichem Druck. Steigende Eigenanteile in Pflegeheimen könnten dazu führen, dass mehr Menschen ihre Pflegekosten nicht mehr selbst finanzieren können. In solchen Fällen greift die steuerfinanzierte „Hilfe zur Pflege“, für die die Sozialhilfeträger aufkommen.

„Je mehr Menschen sich die steigenden Pflegesätze im Heim nicht mehr leisten können, desto stärker müssen die Kommunen als soziale Leistungsträger für Hilfen zur Pflege einspringen“, erklärte Korte.

Schon 2025 lagen die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege deutschlandweit bei rund sechs Milliarden Euro. Das waren 13,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Regierung rechnet zunächst mit zusätzlichen kommunalen Kosten

Auch der Kabinettsentwurf selbst geht zunächst von höheren Belastungen für Länder und Gemeinden aus. Für 2028 werden bei der Hilfe zur Pflege zusätzliche Ausgaben von rund 600 Millionen Euro angesetzt. Für 2029 werden etwa 400 Millionen Euro und für 2030 noch rund 350 Millionen Euro erwartet.

Langfristig rechnet die Bundesregierung allerdings mit Entlastungen, unter anderem durch Prävention, Leistungsanpassungen und eine veränderte Pflegebegutachtung.

Auch kommunale Spitzenverbände sehen den Entwurf kritisch. Der Deutsche Landkreistag begrüßt zwar, dass zuvor geplante Verschlechterungen bei den Zuschüssen zu Pflegeheimkosten gestrichen wurden. Gleichzeitig weist er weiterhin auf zusätzliche kommunale Belastungen hin. Der Deutsche Städtetag kritisiert ebenfalls, dass eine grundlegende Begrenzung der Eigenanteile fehlt.

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