
Spanien/Münster. Nach einem verheerenden Brand an der Playa de Palma auf Mallorca hat die spanische Justiz Anklage gegen die sogenannten „Kegelbrüder“ erhoben. Die Männer, die aus dem Münsterland stammen sollen und medial bekannt wurden, müssen sich wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung verantworten. Der Brand hatte sich im Mai 2022 ereignet und sorgte über die Insel hinaus für Aufmerksamkeit.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Feuer in den frühen Morgenstunden des 20. Mai 2022 ausgelöst worden sein. Demnach sollen von einem Hotelbalkon aus brennende Gegenstände auf das mit Schilf gedeckte Dach einer Bar an der Playa de Palma geworfen worden sein. Das Feuer griff rasch auf angrenzende Gebäudeteile über und entwickelte sich zu einem Großbrand.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Brand vorsätzlich verursacht wurde. In der Anklage ist von einem erheblichen Gefährdungspotenzial die Rede, da sich zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Menschen in dem Bereich aufgehalten haben sollen.
Durch den Brand wurden mehrere Personen leicht verletzt. Zudem entstand ein erheblicher Sachschaden an der betroffenen Bar sowie an umliegenden Gebäuden. Die genaue Schadenssumme wurde bislang nicht abschließend beziffert, soll sich jedoch im sechsstelligen Bereich bewegen.
Neben dem Vorwurf der Brandstiftung steht daher auch der Aspekt der Körperverletzung im Raum. Die Staatsanwaltschaft wertet insbesondere die Bauweise der betroffenen Gebäude als brandbeschleunigend, was den Vorwurf zusätzlich verschärft.
Für die acht Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen. Medienberichten zufolge stehen Haftstrafen von bis zu sieben Jahren pro Angeklagtem im Raum. Zudem wird Schadenersatz gefordert, um die finanziellen Folgen des Brandes auszugleichen.
Ursprünglich soll die Reisegruppe aus insgesamt 13 Personen bestanden haben. Nicht gegen alle Beteiligten wurde jedoch Anklage erhoben. Die nun Beschuldigten saßen nach dem Brandereignis zeitweise in Untersuchungshaft und kamen später gegen Kaution wieder frei.
Die Verteidigung der Angeklagten bestreitet die Vorwürfe. Nach Darstellung der Anwälte gebe es keine eindeutigen Beweise dafür, dass ihre Mandanten den Brand vorsätzlich verursacht hätten. Zudem werde auf die Unschuldsvermutung verwiesen. Entlastende Umstände seien aus Sicht der Verteidigung bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.
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