
Münster. Die Stadt Münster will neue bundesweite Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus gezielt nutzen. Dazu hat die Verwaltung Leitlinien vorgelegt, die festlegen, unter welchen Bedingungen der sogenannte Bauturbo vor Ort angewendet werden soll. Über die Beschlussvorlage beraten Anfang Februar zunächst die Fachausschüsse, bevor der Rat Mitte des Monats eine Entscheidung trifft.
Mit den Leitlinien reagiert die Stadt auf eine Änderung des Baugesetzbuches, die Kommunen mehr Spielraum bei der Genehmigung von Wohnbauprojekten einräumt. Ziel ist es, Verfahren zu verkürzen und zusätzliche Wohnungen zu ermöglichen, ohne dabei grundlegende städtebauliche, soziale oder ökologische Standards aufzugeben.
Der sogenannte Bauturbo ist Teil einer bundesweiten Reform zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Kommunen können dadurch befristet bis Ende 2030 in bestimmten Fällen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abweichen oder auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten, wenn dies dem Wohnungsbau dient und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Stadt Münster kann das Instrument einen zusätzlichen Beitrag leisten, um Bauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen. Zwar weist Münster im landesweiten Vergleich weiterhin eine hohe Bautätigkeit auf, dennoch verzögern sich viele genehmigte Projekte. Ursache sind vor allem stark gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie wirtschaftliche Unsicherheiten. Der Bauturbo soll helfen, Umsetzungshemmnisse zu reduzieren und Investitionen zu erleichtern.
Mit den Leitlinien konkretisiert die Stadt, wie die neuen Möglichkeiten angewendet werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei eine klare Umsetzungsorientierung. Beschleunigte Verfahren sollen nur dann genutzt werden, wenn Bauvorhaben realistisch und zeitnah umgesetzt werden können. Reine Vorratshaltungen oder spekulative Entwicklungen sollen ausdrücklich nicht begünstigt werden.
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Voraussetzung für die Anwendung ist, dass vollständige Antragsunterlagen vorliegen und die Grundstücke tatsächlich verfügbar sind. Darüber hinaus knüpft die Stadt ihre Zustimmung an die Übereinstimmung mit bestehenden städtischen Konzepten. Dazu zählen unter anderem der Flächennutzungsplan, das Wohnbaulandprogramm sowie weitere beschlossene Leitbilder der Stadtentwicklung. Auch Anforderungen an Klimaresilienz, Freiraumschutz, Mobilität und Nachbarschaftsschutz sollen weiterhin berücksichtigt werden.
Ein zentraler Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf der Schaffung von leistbarem Wohnraum. Der Bauturbo soll vor allem dort angewendet werden, wo zusätzlicher Wohnraum entsteht, der sich an den Bedürfnissen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen orientiert.
Bei größeren Vorhaben gelten weiterhin die Grundsätze der Sozialen Bodennutzung in Münster. Ab einer bestimmten Projektgröße soll ein Anteil geförderten Wohnraums vereinbart werden, vergleichbar mit den bisherigen Planverfahren. Ausgenommen sind unter anderem Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Umnutzungen. Damit will die Stadt sicherstellen, dass beschleunigte Genehmigungen nicht zulasten sozialer Ausgewogenheit gehen.
Auch wenn es sich formal um Bauanträge handelt, sollen größere oder besonders sensible Projekte weiterhin politisch begleitet werden. Dazu zählen Vorhaben mit einer größeren Zahl von Wohneinheiten, Bauprojekte im bisherigen Außenbereich sowie Entwicklungen in sensiblen städtebaulichen Lagen. In diesen Fällen sollen die zuständigen politischen Gremien frühzeitig informiert werden.
Zudem ist eine regelmäßige Auswertung der Erfahrungen vorgesehen. Die Stadt will prüfen, wie viele zusätzliche Wohnungen durch den Bauturbo ermöglicht werden und in welchem Umfang Planverfahren eingespart werden konnten. Auf dieser Grundlage können die Leitlinien bei Bedarf angepasst werden. Ziel bleibt es, schnelleres Bauen mit den langfristigen Zielen einer nachhaltigen, sozial ausgewogenen Stadtentwicklung in Münster zu verbinden.
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