
Münster. In Münster sorgt eine rechtliche Auseinandersetzung um eine Corona-Infektion während einer Klassenfahrt für Diskussionen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft äußert deutliche Kritik an der erwarteten Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, das die Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall voraussichtlich ablehnen will.
Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft geht es um die Klage eines Lehrers, der sich während einer Klassenfahrt mit dem Coronavirus infiziert hatte und diese Erkrankung als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Die GEW sieht in der bevorstehenden Entscheidung ein grundlegendes Problem für Lehrkräfte, nicht nur in Münster, sondern bundesweit.
Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft wird die Beweislast in dem Verfahren vollständig auf die betroffene Lehrkraft übertragen. Das bedeutet, dass der Kläger im Zweifel nachweisen müsste, wann und wo genau die Ansteckung erfolgte. Nach Auffassung der GEW ist ein solcher Nachweis im Alltag jedoch kaum möglich.
Wie die Gewerkschaft mitteilt, lasse sich bei Infektionskrankheiten in der Regel nicht eindeutig rekonstruieren, bei welcher konkreten Person oder in welchem Moment eine Ansteckung stattgefunden habe. Gerade bei mehrtägigen Klassenfahrten mit gemeinsamer Unterbringung, etwa in Jugendherbergen, sei das Risiko naturgemäß erhöht. Lehrkräfte stünden dort im engen Kontakt mit Schülerinnen und Schülern und trügen zugleich eine besondere Verantwortung.
Die aktuelle Rechtslage sieht für die Anerkennung eines Dienstunfalls strenge Voraussetzungen vor. Für viele Lehrkräfte in Münster und darüber hinaus bedeutet das eine erhebliche Unsicherheit. Denn selbst wenn eine Infektion im Rahmen einer schulischen Veranstaltung wahrscheinlich erscheint, reicht eine bloße Wahrscheinlichkeit nach geltendem Recht offenbar nicht aus.
Die GEW fordert deshalb eine Anpassung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Nach ihrer Darstellung stammen die maßgeblichen Regelungen aus einer Zeit vor der Corona-Pandemie. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten jedoch gezeigt, dass Infektionsrisiken im schulischen Kontext eine neue Bewertung erfordern.
Aus Sicht der Gewerkschaft sollte es ausreichen, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine dienstlich bedingte Ansteckung besteht. Ein lückenloser Vollbeweis sei bei Infektionskrankheiten realitätsfern. Deshalb müsse der Gesetzgeber prüfen, ob Lehrkräfte im Rahmen der Berufskrankheitenregelung anders behandelt werden sollten.
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