Dr. Jan-Hendrik Kister wird neuer Vizepräsident des Finanzgerichts Münster

Dr. Jan-Hendrik Kister wird neuer Vizepräsident des Finanzgerichts Münster
Quelle: Justiz NRW

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Dr. Jan-Hendrik Kister übernimmt zum 1. August 2026 das Amt des Vizepräsidenten am Finanzgericht Münster. Gerichtspräsident Christian Wolsztynski überreichte dem 51-jährigen Vorsitzenden Richter die Ernennungsurkunde. Kister wird damit zugleich ständiger Vertreter des Präsidenten bei der Leitung des Gerichts.

Er folgt auf Dr. Martin Coenen, der das Amt nach Angaben der Justiz aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Coenen bleibt dem Finanzgericht Münster jedoch als Vorsitzender Richter erhalten.

Kister arbeitet seit 2008 am Finanzgericht Münster

Jan-Hendrik Kister stammt aus Ostwestfalen und begann seine berufliche Laufbahn 1995 im gehobenen Dienst der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der damaligen Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zwischen 2000 und 2006 arbeitete er dort zunächst als studentischer und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht. Seine Promotion befasste sich mit einem Thema aus dem Körperschaftsteuerrecht.

Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete Kister zunächst als Rechtsanwalt in einer überregional tätigen Steuerrechtskanzlei in Bremen. Im Jahr 2008 wechselte er an das Finanzgericht Münster und war dort zunächst in verschiedenen Senaten tätig. Seit Dezember 2020 leitet er als Vorsitzender Richter den 1. Senat. Dieser beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Streitfragen aus dem allgemeinen Ertragsteuerrecht und dem Kindergeldrecht. Den Vorsitz des Senats soll Kister auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten behalten.

Langjährige Erfahrung in der Gerichtsverwaltung

Neben seiner richterlichen Tätigkeit übernahm Kister in den vergangenen Jahren zahlreiche Aufgaben innerhalb der Gerichtsverwaltung. Er war unter anderem langjähriger Pressesprecher des Finanzgerichts Münster und gehörte sowohl dem Präsidium als auch dem Richterrat an. Zudem war er Mitglied des Hauptrichterrats der nordrhein-westfälischen Finanzgerichtsbarkeit.

Darüber hinaus ist der neue Vizepräsident als Autor von Fachkommentaren zum materiellen Steuerrecht und zum finanzgerichtlichen Verfahrensrecht tätig. Gerichtspräsident Christian Wolsztynski würdigte Kister laut Mitteilung als fachlich besonders kompetenten und persönlich integren Kollegen. Seine Ernennung sei für das Finanzgericht ein Gewinn. Zugleich dankte Wolsztynski dem bisherigen Vizepräsidenten Martin Coenen für dessen Arbeit.

Kister erklärte anlässlich seiner Ernennung, dass er das Finanzgericht gemeinsam mit den Beschäftigten als modernes und bürgernahes Gericht weiterentwickeln wolle. Zu seinen neuen Aufgaben gehört künftig auch die Vertretung des Präsidenten bei der Leitung des Hauses.

Quelle: Justiz Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 31. Juli 2026

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