Ex-BND-Chef August Hanning in Nordwalde festgenommen

Festnahme von August Hanning: Der frühere BND-Chef wurde in Nordwalde wegen schwerer Staatsschutzvorwürfe festgenommen.
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Nordwalde. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, ist am Dienstagmorgen in Nordwalde festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt wirft ihm unter anderem landesverräterische Ausspähung, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Auch ein früherer Mitarbeiter Hannings wurde festgenommen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen nach Angaben der Bundesanwaltschaft annähernd 2.000 BND-Dokumente, die über Jahre weitergegeben worden sein sollen. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Festnahme von August Hanning im Kreis Steinfurt

Die Festnahme von August Hanning erfolgte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Nach übereinstimmenden Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurde der frühere BND-Präsident am frühen Morgen in seinem Haus in Nordwalde festgenommen. Parallel nahm das Bundeskriminalamt den früheren BND-Mitarbeiter Manfred D. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen fest. Zudem laufen Durchsuchungen bei beiden Beschuldigten und in Berlin.

Hanning steht nach Angaben des Generalbundesanwalts unter dringendem Tatverdacht wegen landesverräterischer Ausspähung, Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrats und geheimdienstlicher Agententätigkeit. Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Über eine mögliche Untersuchungshaft entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs.

Rund 2.000 BND-Dokumente sollen weitergegeben worden sein

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sollen Hanning und Manfred D. bereits im Frühjahr 2010 eine Vereinbarung getroffen haben. D. soll seinem früheren Vorgesetzten gegen Bezahlung fortlaufend interne Erkenntnisse aus dem BND übermittelt haben. Bis Juni 2022 sollen auf diese Weise annähernd 2.000 Dokumente weitergegeben worden sein, darunter zahlreiche als Verschlusssache eingestufte Unterlagen.

Besonders brisant ist die damalige Stellung von Manfred D.: Er war nach Angaben der Bundesanwaltschaft von 2012 bis März 2026 Büroleiter mehrerer BND-Präsidenten und hatte damit Zugang zu einer Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Informationen. Ein Teil der Unterlagen soll der Vorbereitung der nachrichtendienstlichen Lagebesprechung im Bundeskanzleramt gedient haben.

Ermittler prüfen Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten

Hanning soll die Informationen nach dem Verdacht der Bundesanwaltschaft unter anderem für seine private Beratertätigkeit genutzt haben. In einem Fall soll er aus eingestuften BND-Erkenntnissen eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Sicherheitsapparates erstellt haben. Ob diese Analyse tatsächlich den vorgesehenen Empfänger erreichte, ist nach Angaben der Ermittler bislang ungeklärt.

Darüber hinaus soll Hanning über mehrere Jahre Kontakt zu einem Angehörigen eines weiteren staatlichen Nachrichtendienstes gehabt und politische Informationen weitergegeben haben. Welche Staaten oder Dienste betroffen sein könnten, teilte der Generalbundesanwalt nicht mit. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten zudem, unter den Unterlagen hätten sich Informationen zum iranischen Atomprogramm und zur russischen Armee befunden. Diese konkreten Inhalte sind jedoch nicht Bestandteil der veröffentlichten Darstellung der Bundesanwaltschaft.

Zufallsfund im Fall Christina Block brachte Ermittlungen ins Rollen

Ausgangspunkt der heutigen Staatsschutzermittlungen war offenbar eine Durchsuchung in einem ganz anderen Verfahren. Im September 2025 durchsuchten Hamburger Ermittler Hannings Anwesen im Zusammenhang mit dem Fall Christina Block. Dabei soll nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ein elektronischer Datenträger gefunden worden sein, auf dem sich geheime BND-Unterlagen befanden.

Dieser Fund führte offenbar dazu, dass die Ermittler einen möglichen Geheimnisabfluss aus dem Bundesnachrichtendienst prüften. Anfang Mai 2026 wurde der Vorgang schließlich der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.

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