
Die Stadt Münster will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet an der Feldstiege in Nienberge verändern. Hintergrund ist das geplante Wohnquartier südlich der Feldstiege, das künftig näher an die bestehenden Betriebe heranrücken soll. Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 306 sollen mögliche Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnen frühzeitig begrenzt werden.
Betroffen ist das Gebiet zwischen der Altenberger Straße und der Feldstiege. Das Verfahren läuft bereits seit 2022. Der Rat der Stadt Münster fasste den Aufstellungsbeschluss am 6. April 2022, im Juni desselben Jahres wurde der Änderungsbereich um ein weiteres Grundstück ergänzt. Anschließend erfasste die Verwaltung die vorhandenen Betriebe. Seit 2023 wurden Gutachten erstellt und Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie der Wirtschaftsförderung Münster geführt.
Die Planungen befinden sich weiterhin in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der am 16. Juli 2026 in der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule vorgestellte Entwurf ist noch nicht rechtsverbindlich. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bezirksbürgermeisterin Elke Kraut-Kleinschmidt. Für das Stadtplanungsamt erläuterten Alexander Hensing und Alexander Thüs den aktuellen Stand.
Ein Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf dem Lärmschutz. Schalltechnische Untersuchungen sollen klären, welche Auswirkungen von den bestehenden Unternehmen auf das geplante Wohnquartier ausgehen. Nach Angaben der Stadt behalten bereits genehmigte gewerbliche Nutzungen grundsätzlich ihren Bestandsschutz.
Sorgen äußerten Eigentümer und Gewerbetreibende vor allem mit Blick auf spätere Mieterwechsel, Betriebserweiterungen oder Nutzungsänderungen. Neue Unternehmen sollen künftig nur zugelassen werden, wenn ihr Störgrad mit der benachbarten Wohnbebauung vereinbar ist. In dem dem Wohnquartier zugewandten Teil des Gewerbegebiets sollen deshalb nur Betriebe erlaubt werden, für die ein Schutzabstand von höchstens 100 Metern erforderlich ist.
Der bisherige Bebauungsplan arbeitet teilweise noch mit älteren Abstandsvorgaben. Abhängig von der Betriebsart können danach Abstände von 100 bis 200 Metern zu empfindlichen Nutzungen wie Wohnungen notwendig sein. Nach den bisherigen Untersuchungen befinden sich in dem Gewerbegebiet jedoch keine Unternehmen, die einen Abstand von 200 Metern benötigen.
Das geplante Wohngebiet selbst ist nicht Bestandteil der Änderung des Bebauungsplans Nr. 306. Es wird in einem eigenständigen Verfahren unter der Nummer 631 entwickelt. Auf der dem Gewerbegebiet zugewandten Seite des neuen Quartiers sollen möglichst weniger lärmsensible Nutzungen angeordnet werden. Auf diese Weise will die Stadt die Interessen der künftigen Bewohner und der ansässigen Unternehmen miteinander verbinden.
Neben dem Immissionsschutz sollen auch Klimaschutz und Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Diskutiert werden unter anderem helle Fassaden, begrünte Gebäude und mögliche Erweiterungsflächen auf den Gewerbegrundstücken. Wann der überarbeitete Bebauungsplan beschlossen werden kann, steht noch nicht fest.
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