
In Münster stellt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Finanzplanung für das Jahr 2026 erneut auf den Prüfstand. Wie der Verband mitteilt, sollen die Kommunen in Westfalen-Lippe spürbar entlastet werden. Hintergrund ist die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen, die sich im Laufe dieses Jahres deutlich positiver gezeigt haben als noch 2024 erwartet. Die Verwaltung des LWL plant deshalb einen Nachtragshaushalt, der eine Absenkung der Landschaftsumlage für 2026 vorsieht. Diese Entscheidung liegt letztlich bei der Landschaftsversammlung, die im Februar kommenden Jahres zusammenkommt.
Nach Angaben des LWL war bereits im Doppelhaushalt 2025/26 ein Hebesatz von 18,45 Prozent festgelegt worden. Da die Einnahmebasis der Kommunen stärker wächst als angenommen, könne dieser Satz im kommenden Jahr jedoch gesenkt werden. Damit soll vermieden werden, dass Kreise und kreisfreie Städte ein unerwartet hohes Umlageplus schultern müssten. Die Verwaltung sieht in der geplanten Anpassung ein notwendiges Signal an finanzschwache Kommunen, denen aktuell kaum Spielraum für zusätzliche Belastungen bleibt. Zugleich macht der LWL deutlich, dass die Prognosen aus 2024 im Rückblick zu vorsichtig waren und nun an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden müssen. Für Münster und die umliegenden Kreise bedeutet dies eine mögliche Entlastung in Millionenhöhe.
Die Senkung des Hebesatzes ist laut LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann vor allem ein Ausdruck der Verantwortung in der kommunalen Gemeinschaft. Wie der Verband erklärt, soll der Hebesatz auf 17,8 Prozent fallen. Das entspräche einer Entlastung von rund 128,8 Millionen Euro für die Mitgliedskommunen in Westfalen-Lippe. Ausschussmitglieder reagierten laut Mitteilung positiv und bezeichneten den Schritt als sinnvoll und notwendig. Durch die frühe Ankündigung sollen Städte und Kreise zudem Planungssicherheit für den eigenen Haushalt erhalten, da viele Kommunen derzeit jeden finanziellen Spielraum benötigen.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass eine solche Entlastung nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass die strukturellen Kosten in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Besonders die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bleiben ein wachsender Faktor. Der LWL kritisiert außerdem, dass die Landschaftsverbände vom Land NRW beim Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nicht berücksichtigt wurden. Gerade im Bereich Schulbau und Sanierungsbedarf seien hohe Investitionssummen notwendig, die nun weiterhin über die Umlage der Kommunen finanziert werden müssen. Für Münster bedeutet dies, dass trotz der geplanten Absenkung langfristig keine grundlegende Entspannung zu erwarten ist, wenn keine landesweiten Reformen folgen.
Der formelle Prozess soll zügig erfolgen. Der LWL plant, die überarbeitete Satzung bereits in die konstituierende Sitzung der neuen Landschaftsversammlung im Januar 2026 einzubringen. Damit wäre der Verband in der Lage, den Nachtragshaushalt bereits Ende Februar zu verabschieden und den Kommunen frühzeitig Verlässlichkeit zu geben. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Städte und Kreise nicht erst zum Jahresbeginn 2026 von der Finanzierungslage überrascht werden, sondern ihre Haushaltsplanungen rechtzeitig anpassen können.
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Dass der LWL diesen Schritt wählt, liegt nach eigenen Angaben insbesondere daran, dass der ursprünglich beschlossene Haushaltsplan auf älteren Zahlen aufgebaut war, die sich inzwischen als zu vorsichtig herausgestellt haben. Mit der geplanten Anpassung will der Verband verhindern, dass Münster und die weiteren Kommunen ein überproportionales Plus an Umlagezahlungen leisten müssen. Das Verfahren zeigt zugleich, wie stark die Haushaltsplanung vom Verlauf der Wirtschafts- und Steuereinnahmen beeinflusst wird. Für die neue Landschaftsversammlung ist die Vorlage der Verwaltung einer der ersten zentralen Beschlüsse ihrer Amtszeit und setzt einen finanziellen Rahmen, der für die kommenden Jahre von Bedeutung ist.
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