
Der geplante Ausbau des Geißbockheims des 1. FC Köln bleibt weiter ungeklärt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die für Donnerstag vorgesehene Verhandlung zum Bebauungsplan für den RheinEnergieSportpark kurzfristig aufgehoben.
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat den Verhandlungstermin in den Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan „RheinEnergieSportpark“ abgesagt. Wie das Gericht mitteilt, war die mündliche Verhandlung für Donnerstag, 11. Juni 2026, um 10.30 Uhr angesetzt. Der Termin wurde jedoch am Vorabend aufgehoben, weil am Nachmittag eine neue Stellungnahme der Antragsteller eingegangen war.
Dabei geht es nach Angaben des Gerichts um Artenschutzfragen. Die Stellungnahme stammt von der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ und dem NABU-Landesverband NRW, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln wenden. Weil die neuen Ausführungen aus Sicht des Gerichts weitere Aufklärung erfordern, kann die Verhandlung zunächst nicht stattfinden.
Nach dpa-Angaben betreffen die neuen Argumente das Artenschutzgutachten zum Bebauungsplan. Dabei sollen unter anderem Tagfalter, Grashüpfer und Libellen eine Rolle spielen. Laut Bericht geht es um streng geschützte Arten. Ein neuer Termin für die Verhandlung am OVG Münster steht bislang nicht fest.
Hinter dem Verfahren steht ein seit Jahren andauernder Konflikt um das Trainingszentrum des 1. FC Köln. Die Stadt Köln hatte 2020 den Bebauungsplan für die Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz beschlossen. Der Plan soll zusätzliche Sportflächen und ein Leistungszentrum Fußball ermöglichen. Außerdem sind öffentliche Grünflächen vorgesehen, darunter Flächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Kleinspielfeld.
Der 1. FC Köln will seine bestehende Anlage rund um das Geißbockheim erweitern. Umstritten ist dabei besonders die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel. Naturschützer sehen dort einen erheblichen Eingriff in eine geschützte Grünfläche. Der Verein verweist seit Jahren auf den Bedarf an moderneren Trainingsbedingungen.
Das OVG Münster hatte den Bebauungsplan 2022 bereits für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung im April 2024 jedoch auf und verwies den Fall zurück nach Münster. Deshalb sollte das OVG nun erneut über die Rechtmäßigkeit des Plans entscheiden. Durch die kurzfristige Vertagung verzögert sich das Verfahren erneut, allerdings ist damit noch keine Entscheidung in der Sache verbunden.
Für den 1. FC Köln bedeutet die Absage zunächst eine weitere Verzögerung. Der Verein kann den geplanten Ausbau am Geißbockheim weiterhin nicht auf Grundlage einer endgültig geklärten Rechtslage vorantreiben. Zugleich zeigt die Entscheidung des Gerichts, dass die neu vorgetragenen Artenschutzfragen nicht unmittelbar übergangen werden.
Damit rückt der Artenschutz im Streit um das 1. FC Köln Trainingszentrum stärker in den Mittelpunkt. Bislang ging es in der öffentlichen Debatte vor allem um den Grüngürtel, die Nutzung der Gleueler Wiese und die Frage, ob der Bebauungsplan rechtlich tragfähig ist. Nun muss zusätzlich geklärt werden, welche Bedeutung die vorgebrachten Hinweise zu geschützten Tierarten für die Planung haben.
Offen bleibt, wann das Verfahren fortgesetzt wird. Erst nach einem neuen Termin kann das OVG Münster erneut prüfen, ob der Bebauungsplan für den RheinEnergieSportpark Köln Bestand hat. Bis dahin bleibt der Ausbau des Geißbockheims juristisch in der Warteschleife.
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