Grundsteuer 2026 in Münster: Zahlungstermin überraschend verschoben

Der Hebesatz der Landschaftsumlage des LWL wird bis 2026 schrittweise erhöht. Erfahren Sie, was hinter den geplanten Erhöhungen steckt.
Foto: Steve Buissinne

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Münster. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Münster beginnt das Grundsteuerjahr 2026 später als gewohnt. Während in vielen Städten die erste Rate üblicherweise zum 15. Februar fällig wird, verschiebt sich der Zahlungstermin in Münster auf frühestens Mai. Hintergrund sind laufende verwaltungsinterne Prüfungen zur konkreten Ausgestaltung der Hebesätze für das kommende Jahr. Zwar wird die Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 bundesweit nach neuen gesetzlichen Vorgaben erhoben, doch die entscheidende Stellschraube bleibt der kommunale Hebesatz, den der Rat beschließt. Genau darüber soll am 25. März 2026 beraten werden. Erst nach dieser Entscheidung können die endgültigen Berechnungen vorgenommen und die Grundbesitzabgabenbescheide erstellt werden. Der Versand ist nach derzeitiger Planung im April vorgesehen.

Bis zum Bescheid keine Überweisung – auch weitere Abgaben verschoben

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zum Zugang des neuen Bescheids keine Zahlungen erfolgen sollen. Auch freiwillige Überweisungen sind nicht vorgesehen, da ohne gültigen Verwaltungsakt eingehende Beträge formal wieder erstattet werden müssten. Mit dem Bescheid wird zugleich der neue Fälligkeitstermin für das erste Quartal verbindlich festgesetzt. Von der zeitlichen Verschiebung betroffen sind neben der Grundsteuer auch weitere Grundbesitzabgaben wie Abwasser- und Abfallgebühren, da diese regelmäßig gemeinsam erhoben werden. Eigentümer sollten daher bestehende Daueraufträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Aufkommensneutralität als politisches Ziel

Inhaltlich verfolgt die Stadt das Ziel der Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer im Vergleich zu den Vorjahren stabil bleiben sollen, auch wenn sich die individuelle Belastung einzelner Grundstückseigentümer spürbar verändern kann. Durch die bundesweite Reform haben sich Bewertungsgrundlagen verschoben, wodurch Gewinner und Verlierer möglich sind. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen Orientierungswerte für sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze zur Verfügung, die als Referenz dienen können. Die endgültige Entscheidung über die konkrete Höhe des Hebesatzes und damit über die tatsächliche Belastung in Münster trifft jedoch der Rat.

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