In Münster rückt ein Katastrophenschutzzentrum am Kesslerweg näher

Die PARTEI/ÖDP kritisiert den Koalitionsvertrag 2025–2030 in Münster scharf. Beanstandet werden Finanzplanung, Verkehrspolitik und fehlende Konsequenz.
Foto: Caroline Muffert

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Münster. In Münster könnte ein neues Katastrophenschutzzentrum entstehen. Für den Bevölkerungsschutz in Münster, für Feuerwehr und Rettungsdienst Münster soll dafür das frühere Coca-Cola-Gelände am Kesslerweg gesichert werden. Nach dem vorliegenden Sachstand soll der Rat am Mittwoch, 25. März 2026, in nichtöffentlicher Sitzung die Voraussetzungen für einen Rückkauf des vergebenen Erbbaurechts schaffen. Damit würde die Stadt den Zugriff auf das Areal zurückgewinnen, das sie als geeigneten Standort für ein Ausbildungs- und Schulungszentrum identifiziert hat.

Stadt will Gelände am Kesslerweg für Ausbildungszentrum sichern

Nach den vorliegenden Informationen plant die Stadt Münster auf dem ehemaligen Coca-Cola-Areal am Kesslerweg ein Ausbildungs- und Schulungszentrum für Bevölkerungsschutz, Feuerwehr und Rettungsdienst. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zum Kanal und umfasst fast 30.000 Quadratmeter. Zwar gehört die Fläche weiterhin der Stadt, sie ist jedoch über ein Erbbaurecht gebunden. Genau dieses Erbbaurecht soll nun zurückgekauft werden, damit die Kommune den Standort für das geplante Zentrum selbst nutzen kann.

Hintergrund ist eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland, vor deren Kulisse die Stadt den Bedarf für eine solche Einrichtung sieht. In einem aktuellen städtischen Dokument wird das Gelände demnach als geeigneter Standort beschrieben, der identifiziert, überprüft und positiv bewertet worden sei. Zugleich heißt es dort, eine gleichwertige Alternative für ein solches Zentrum sei in Münster derzeit nicht erkennbar. Offen bleibt allerdings, welche weiteren Standorte die Stadt konkret geprüft hat. Denn nach früheren Zusagen an die Politik sollten zusätzliche Möglichkeiten untersucht werden. Dazu lagen zunächst keine näheren Angaben vor.

Die Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil mit dem Zugriff auf das Grundstück noch kein fertiges Gesamtprojekt beschlossen wäre, wohl aber ein zentraler erster Schritt. Ohne die Rückgewinnung des Erbbaurechts könnte die Stadt das Areal nicht wie geplant für ein Feuerwehrzentrum Münster beziehungsweise für ein umfassenderes Katastrophenschutzzentrum nutzen.

Diskussion über Preis, Frist und offene Fragen vor der Ratsentscheidung

Für den Rückkauf des Erbbaurechts soll die Stadt nach dem ausgehandelten Stand gut fünf Millionen Euro zahlen. Dieser Betrag ist nach Angaben aus dem Sachstand das Ergebnis mehrerer Verhandlungen mit dem derzeitigen Erbbaurechtsnehmer, einer Immobilienfirma aus dem Raum Düsseldorf. Gerade dieser Preis ist jedoch offenbar umstritten. Denn das Unternehmen legte demnach ein Gutachten vor, das den Wert des bis 2040 laufenden Erbbaurechts auf 6,95 Millionen Euro bezifferte. Die städtische Bewertungsstelle hielt hingegen nicht einmal die Hälfte dieses Wertes für angemessen, unter anderem weil aus ihrer Sicht keine ausreichend detaillierte Bewertung vorlag und zudem eine ursprünglich vorgesehene Verlängerung des Erbbaurechts eingerechnet worden sei.

Aus Sicht der städtischen Immobilienfachleute wäre mit einem Verhandlungsspielraum von 30 Prozent ein Kaufpreis von rund 4,3 Millionen Euro noch vertretbar gewesen. Der nun ausgehandelte Betrag liegt darüber. Genau das soll bereits in vorangegangenen Ausschussberatungen kritisch gesehen worden sein. Hinzu kommt der Zeitdruck: Das Angebot ist nur bis zum 31. März 2026 befristet. Der Rat muss also innerhalb weniger Tage entscheiden.

Unabhängig davon gilt die grundsätzliche Notwendigkeit einer solchen Einrichtung für Ausbildung und Schulung im Zivil- und Katastrophenschutz nach den vorliegenden Angaben als weithin anerkannt. Gleichzeitig sind wichtige Punkte noch offen. Dazu zählt insbesondere der Zustand des Gebäudekomplexes, der aus dem Jahr 1980 stammt und 1990 erweitert wurde. Die Stadt verweist selbst auf einen vermuteten Instandhaltungsstau. Auch ist noch nicht abschließend geklärt, welche weiteren städtischen Ämter oder Einrichtungen Teile des Geländes nutzen sollen, da das geplante Zentrum nicht die gesamte Fläche beanspruchen würde. Ebenso stehen wirtschaftliche Varianten für eine funktionale Anpassung der Gebäude noch aus.

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