
Münster. In Münster müssen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) die Sammelcontainer für defekte Elektrokleingeräte abbauen. Wie die Stadt Münster mitteilt, ist dafür eine Gesetzesänderung verantwortlich, die seit dem 1. Januar 2026 gilt.
Die awm sind nach Angaben der Stadt verpflichtet, die im Stadtgebiet verteilten Container für defekte Elektrokleingeräte abzubauen. Insgesamt geht es um rund 50 Standorte. Der Abbau startet sofort und soll aus logistischen Gründen bis Mitte Februar abgeschlossen sein. Bis dahin stehen die Container noch an ihren Plätzen, sie sollen aber nicht mehr genutzt werden.
Die Stadt Münster begründet den Schritt mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ziel der neuen Regeln ist es demnach, das Brandrisiko zu reduzieren, das insbesondere von falsch entsorgten Akkus ausgehen kann, und die Sammlung von Elektrogeräten zu verbessern. Der technische Betriebsleiter der awm, Dr. Daniel Baumkötter, wird in der Mitteilung so wiedergegeben, dass die Bevölkerung die Umstellung unterstütze, wenn defekte Kleingeräte wie Toaster oder Föhne nicht mehr in die Container eingeworfen werden, sondern künftig ausschließlich über die vorgesehenen Rückgabewege entsorgt werden.
Als Hintergrund nennt die Mitteilung außerdem Brände, die durch falsch entsorgte Akkus und Batterien entstehen können. Demnach komme es bundesweit täglich zu rund 30 Bränden in Recycling- und Sortieranlagen, in Fahrzeugen und auf Betriebshöfen. Auch bei den awm gebe es solche Vorfälle zunehmend, außerdem seien bereits Akkus in Sammelcontainern entzündet, obwohl dort ausdrücklich darauf hingewiesen werde, keine Akkus und Batterien einzuwerfen.
Neben dem Abbau der Container im Stadtgebiet ändern die awm auch die Abläufe auf den Recyclinghöfen. Nach Angaben der Stadt unterbindet das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz das Einwerfen von Elektrokleingeräten in Container auf dem Recyclinghof. Stattdessen werden die Geräte ab sofort an Sammeltischen durch Fachpersonal entgegengenommen. Damit soll verhindert werden, dass sich Akkus bei Sammlung und Transport entzünden.
Laut Mitteilung prüfen die Mitarbeitenden dabei, ob ein Gerät Akkus oder Batterien enthält. Wenn Akkus oder Batterien noch vorhanden sind, werden sie separat erfasst. Ist ein Akku fest im Gerät verbaut, wird das Gerät in einem gesonderten Behälter gesammelt. Diese Vorsortierung ist nach Darstellung der Stadt Teil der neuen, bundesweit einheitlicheren Vorgaben zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung, insbesondere bei batteriebetriebenen Altgeräten.
Elektrokleingeräte nehmen die awm laut Stadt an zehn von elf Recyclinghöfen an. Eine Ausnahme ist der Recyclinghof in Kinderhaus, wo aus Platzgründen keine Sammelbehälter für Elektrogeräte und dazugehörige Akkus aufgestellt werden können. Für Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke bleibt es nach Angaben der Stadt bei der bisherigen Regelung. Sie können weiterhin am entsprechenden Sammelplatz auf dem Recyclinghof abgestellt werden. Zusätzlich bittet die Stadt darum, Leuchtmittel sowie Batterien und Akkus möglichst vorab zu entfernen und beim Fachpersonal abzugeben.
Die Gesetzesänderung betrifft nach Darstellung der Stadt Münster nicht nur die Kommunen, sondern auch Händlerinnen und Händler. Mit der Novelle werde die Rücknahmepflicht des Handels für Elektrogeräte verstärkt. Gleichzeitig sollen bundesweit einheitliche Vorschriften zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung gelten, besonders für batteriebetriebene Altgeräte.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll außerdem sichtbarer werden, wo Geräte abgegeben werden können. Nach Angaben der Stadt müssen Sammelstellen für Elektrogeräte ab sofort mit einem bundesweit einheitlichen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet sein. Damit soll die Rückgabe leichter erkennbar sein.
Die Mitteilung nennt zudem ausdrücklich, dass neben Elektrogeräten auch E-Zigaretten sowie Akkus und Batterien unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden müssen. Für Akkus von sogenannten leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes oder E-Scootern gilt laut Stadt: Händler, die solche Akkus verkaufen, müssen sie unabhängig von einem Neukauf kostenfrei zurücknehmen. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger diese Akkus nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz in haushaltsüblichen Mengen, konkret bis zu drei Stück, auch kostenfrei an den Recyclinghöfen abgeben.
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