Kindesmissbrauch im Münsterland: Urteil gegen Mann aus Wadersloh

Die Strafverfahren am Landgericht Münster im Dezember 2024 decken schwere Vorwürfe ab, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch und Erpressung. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster haben entschieden: Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Trotz anhaltender politischer Kritik und medialer Aufmerksamkeit sehen die Ermittlungsbehörden keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Entscheidung basiert auf einer unabhängigen Prüfung und stellt vorerst klar: Es gibt keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Die Justizministerkonferenz dürfte dennoch mit Spannung verfolgen, wie sich die Vorwürfe politisch weiterentwickeln. Widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen heizen die Diskussion an Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Benjamin Limbach hatte eine Bewerberin für das Amt favorisiert – eine Richterkollegin, mit der er laut Medienberichten persönlich bekannt ist. Ein unterlegener Mitbewerber, ein erfahrener Bundesrichter, erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Er sprach von möglicher Vetternwirtschaft und warf dem Justizminister Ämterpatronage vor. Beide Seiten legten eidesstattliche Versicherungen vor – mit diametral entgegengesetzten Darstellungen. Während Limbach betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf fachlichen Kriterien basierte, sieht der Bundesrichter einen klaren Fall von politisch motivierter Günstlingswirtschaft. Der Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht Die Angelegenheit wurde nicht nur öffentlich, sondern auch juristisch ausgetragen. Der Bundesrichter reichte Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Parallel dazu beschäftigte sich die Landespolitik mit dem Fall. Das nordrhein-westfälische Kabinett zog daraufhin die ursprüngliche Entscheidung zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens zurück – eine Reaktion auf die öffentliche und juristische Kritik. Untersuchungsausschuss prüft Hintergründe der Besetzungsentscheidung Die politischen Wellen schlagen weiterhin hoch. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Besetzung des Spitzenpostens aufzuarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, ob persönliche Beziehungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Oder war es tatsächlich eine rein fachliche Auswahl? Benjamin Limbach soll dazu in der kommenden Woche als Zeuge aussagen. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten – auch wenn es keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gibt, bleibt die politische Verantwortung ein zentrales Thema. Politische Konsequenzen trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften beendet nicht die Debatte. Sie verschiebt sie lediglich auf die politische Bühne. Die Opposition spricht von einem Skandal, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt. Für Justizminister Limbach bedeutet die Situation eine enorme Belastung. Auch wenn strafrechtlich kein Fehlverhalten festgestellt wurde, steht seine Glaubwürdigkeit in Frage. Die kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten entscheidend für seine politische Zukunft sein. Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Die Meldung "Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach" mag aus juristischer Sicht Klarheit schaffen. Doch politisch bleibt vieles offen. Die Frage nach möglichen Verfehlungen im Auswahlverfahren ist nicht abschließend geklärt. Der Untersuchungsausschuss wird in den kommenden Wochen weitere Zeugen anhören. Dabei geht es um mehr als nur die Besetzung eines Richterpostens. Es geht um Transparenz, Vertrauen und politische Integrität – nicht nur für Benjamin Limbach, sondern für das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
Foto: Arek Socha

Teilen:

Münster. Ein 46-jähriger Mann aus Wadersloh ist wegen jahrelangen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach das Urteil in einem Strafprozess, der sich mit zahlreichen Taten gegen mehrere Kinder befasste. Nach übereinstimmenden Medienberichten legte der Angeklagte während des Verfahrens ein umfassendes Geständnis ab. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre im Münsterland ereignet haben.

Gericht berücksichtigt Geständnis bei Strafzumessung

Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen Taten im Verlauf des Prozesses ein. Das Geständnis war nach den bekannten Informationen ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstrafe von zehn Jahren beantragt. Das Gericht blieb mit dem Urteil darunter. Hintergrund war, dass durch das Geständnis eine Aussage der betroffenen Kinder vor Gericht nicht erforderlich wurde. Weitere Angaben zur Urteilsbegründung wurden nicht veröffentlicht.

Mehr als 100 Taten in mehreren Jahren

Gegenstand des Verfahrens waren mehr als 100 einzelne Taten, von denen 19 als schwere Fälle eingestuft wurden. Die Tatzeiträume lagen zwischen den Jahren 2019 und 2025. Betroffen waren die Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebten, sowie ein gemeinsames Kind. Zudem gab der Mann zu, mehrere Freunde seines Stiefsohns bei Übernachtungsbesuchen ausgezogen, manipuliert und fotografiert zu haben. Das Urteil bezieht sich auf sämtliche im Prozess behandelten Taten.

Das lesen andere gerade

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge: