
Münster. Ein 46-jähriger Mann aus Wadersloh ist wegen jahrelangen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach das Urteil in einem Strafprozess, der sich mit zahlreichen Taten gegen mehrere Kinder befasste. Nach übereinstimmenden Medienberichten legte der Angeklagte während des Verfahrens ein umfassendes Geständnis ab. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre im Münsterland ereignet haben.
Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen Taten im Verlauf des Prozesses ein. Das Geständnis war nach den bekannten Informationen ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Haftstrafe von zehn Jahren beantragt. Das Gericht blieb mit dem Urteil darunter. Hintergrund war, dass durch das Geständnis eine Aussage der betroffenen Kinder vor Gericht nicht erforderlich wurde. Weitere Angaben zur Urteilsbegründung wurden nicht veröffentlicht.
Gegenstand des Verfahrens waren mehr als 100 einzelne Taten, von denen 19 als schwere Fälle eingestuft wurden. Die Tatzeiträume lagen zwischen den Jahren 2019 und 2025. Betroffen waren die Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebten, sowie ein gemeinsames Kind. Zudem gab der Mann zu, mehrere Freunde seines Stiefsohns bei Übernachtungsbesuchen ausgezogen, manipuliert und fotografiert zu haben. Das Urteil bezieht sich auf sämtliche im Prozess behandelten Taten.