Münster bringt neues Darlehensprogramm für Wohnprojekte auf den Weg

Personalausweis wird teurer: Erwachsene zahlen nun 46 Euro. Die neuen Gebühren gelten seit 7. Februar bundesweit und auch in Münster.
Foto: Caroline Muffert

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Münster. Das Darlehensprogramm Wohnprojekte Münster soll ein klares Signal auf einem angespannten Wohnungsmarkt setzen. Mit der neuen Wohnraumförderung Münster richtet sich die Stadt gezielt an Genossenschaften und Projekte im Mietshäusersyndikat Münster, die bezahlbare Mietwohnungen in gemeinschaftlicher Verantwortung schaffen wollen. Am 25. März 2026 entscheidet der Rat über die Einführung der entsprechenden Förderrichtlinie.

Im Kern geht es um mehr als nur Geld. Die Stadt verbindet die finanzielle Unterstützung mit einem politischen Anspruch: Neue Wohnformen sollen nicht von Investoren gesteuert werden, sondern von den späteren Bewohnerinnen und Bewohnern selbst. Damit greift Münster ein Modell auf, das auf Selbstverwaltung, langfristige Bindung und soziale Stabilität setzt.

Unterstützung für gemeinschaftliche Neubauten und Umbauten

Gefördert werden Bauprojekte, durch die öffentlich geförderter Wohnraum neu entsteht. Das betrifft klassische Neubauten ebenso wie die Umnutzung oder Erweiterung bestehender Gebäude, sofern dadurch erstmals förderfähige Wohnungen geschaffen werden. Voraussetzung ist eine Förderung nach den landesrechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.

Das Programm ist klar abgegrenzt. Unterstützt werden ausschließlich Projektgenossenschaften in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft sowie Wohnprojekte im Verbund mit dem Mietshäusersyndikat. Klassische Investorenmodelle oder Vorhaben, die Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung schaffen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch rein freifinanzierte Projekte fallen nicht unter die Richtlinie.

Die Stadt betont, dass die späteren Bewohnerinnen und Bewohner bereits im Gründungsprozess eine aktive Rolle übernehmen müssen. Sie sollen an Leitbild, Organisationsstruktur, Finanzierung und Standortwahl beteiligt sein. Ziel ist eine selbstverwaltete Wohnform, die über Jahrzehnte Bestand hat und Quartiere langfristig stabilisiert.

Millionenbeträge für bezahlbaren Wohnraum

Im Haushalt sind für das Darlehensprogramm Wohnprojekte Münster insgesamt fünf Millionen Euro eingeplant. Für das Jahr 2025 stehen 1,25 Millionen Euro bereit, für 2026 weitere 3,75 Millionen Euro. Die Mittel werden als zinsvergünstigte Darlehen vergeben.

Die Förderung bemisst sich pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Für Wohnungen der Einkommensgruppe A sind 350 Euro je Quadratmeter vorgesehen, für die Einkommensgruppe B 250 Euro. Auch Gemeinschaftsräume können berücksichtigt werden, sofern eine alternative Nutzung als Wohnraum planerisch möglich ist. Hier sind 175 Euro je Quadratmeter vorgesehen.

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Der Zinssatz orientiert sich an den aktuellen Konditionen für Kommunaldarlehen. Auf diesen Wert wird ein Abschlag von zwei Prozentpunkten gewährt, sofern dadurch kein negativer Zinssatz entsteht. Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre. Innerhalb der sozialen Zweckbindung muss das Darlehen vollständig getilgt werden.

Soziale Kriterien als zentrales Förderkriterium

Ein zentrales Element der Wohnraumförderung Münster ist die soziale Ausrichtung. Antragstellende müssen ein Konzept vorlegen, das sicherstellt, dass auch Menschen mit geringem Eigenkapital am Projekt teilnehmen können. Damit reagiert die Stadt auf die Realität eines Marktes, auf dem gemeinschaftliche Wohnprojekte häufig an hohen Einstiegshürden scheitern.

Gleichzeitig verpflichtet die Richtlinie die Projekte zur maximal zulässigen Zweckbindungsdauer für öffentlich geförderte Wohnungen. Das bedeutet: Die entstehenden Wohnungen bleiben langfristig preisgebunden und dürfen nicht in Eigentum umgewandelt oder spekulativ veräußert werden.

Die wirtschaftliche Prüfung der Bauvorhaben erfolgt im Rahmen der Landesförderung durch die NRW.Bank. Eine zusätzliche Bonitätsprüfung durch die Stadt ist nicht vorgesehen. Bewilligungen erfolgen nach der Reihenfolge des Antragseingangs und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Sollte der Rat zustimmen, tritt die neue Richtlinie zum 1. April 2026 in Kraft. Münster setzt damit gezielt auf genossenschaftliche Strukturen und das Mietshäusersyndikat als Instrumente gegen steigende Mieten und spekulative Entwicklungen.

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