
Münster. In Münster könnten genossenschaftliche Wohnprojekte schon bald leichter an Finanzierung kommen. Die Stadt will nach eigenen Angaben eine neue Förderung für Wohnprojekte in Münster auf den Weg bringen, die auf genossenschaftliches Wohnen setzen und bezahlbaren Wohnraum in Münster schaffen sollen. Vorgesehen ist ein zinsvergünstigtes Darlehen für Projekte, die gemeinschaftlich geplant, finanziert und später auch bewohnt werden. Über die Richtlinie soll der Rat der Stadt am 25. März entscheiden. Fällt die Zustimmung wie geplant aus, könnte die neue Regelung bereits zum 1. April in Kraft treten.
Mit dem geplanten Förderinstrument verfolgt die Stadt Münster das Ziel, neue Wege im Wohnungsbau zu unterstützen und Menschen mit wenig Eigenkapital bessere Chancen auf gemeinschaftlich organisierten Wohnraum zu eröffnen. Nach Angaben der Stadtverwaltung richtet sich die geplante Förderrichtlinie vor allem an Projekte, die nicht dem klassischen Investorenmodell folgen, sondern auf Selbstorganisation und dauerhafte Nutzung durch die beteiligten Bewohner setzen. Im Mittelpunkt stehen damit Wohnformen, die auf Stabilität, Mitbestimmung und langfristig bezahlbare Mieten angelegt sind.
Gerade in einer Stadt wie Münster, in der der Wohnungsmarkt seit Jahren angespannt ist, könnte ein solches Instrument für kleinere Initiativen eine wichtige Hilfe sein. Viele gemeinschaftliche Wohnprojekte scheitern nicht an der Idee, sondern an den finanziellen Voraussetzungen in einer frühen Phase. Die Stadt will nun offenbar genau dort ansetzen, indem sie die Kreditkosten senkt und damit den Zugang zu Finanzierung erleichtert. Vorgesehen ist ein Darlehen, das mit einem Abschlag von zwei Prozentpunkten unter den jeweils aktuellen Konditionen für Kommunaldarlehen vergeben werden soll. Dadurch würden sich die Finanzierungskosten für geeignete Projekte spürbar reduzieren. Die geplante Förderung versteht sich damit nicht als allgemeines Bauprogramm, sondern als gezielte Unterstützung für Modelle, die langfristig bezahlbaren Mietwohnraum schaffen und zugleich stabile Nachbarschaften fördern sollen.
Antragsberechtigt wären nach den bisher bekannten Plänen seit 2010 gegründete Projektgenossenschaften sowie Wohnprojekte, die im Verbund des Mietshäuser-Syndikats organisiert sind. Die Stadt knüpft die Förderung also an klar umrissene Modelle des gemeinschaftlichen Wohnens. Entscheidend ist dabei nicht nur die Rechtsform, sondern auch die tatsächliche Struktur des Projekts. Voraussetzung soll sein, dass die Mitglieder der Genossenschaft oder des jeweiligen Wohnprojekts die betreffende Immobilie gemeinsam planen, gemeinsam finanzieren und später auch selbst bewohnen.
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