Nach Gewalt gegen Partnerin: Landgericht Münster verhängt drei Jahre Haft

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Nach einem gewaltsamen Vorfall mit seiner Partnerin ist ein Mann aus Bergkamen vor dem Landgericht Münster zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige die Frau im April 2025 bedrohte, verletzte und zeitweise ihrer Freiheit beraubte.

Angeklagt war der Fall zunächst wegen Geiselnahme. Verurteilt wurde der Mann nun wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Frau konnte in Münster Hilfe holen

Teile des Geschehens spielten sich in Münster ab. Die Frau aus Selm soll sich zunächst mit ihrem Wohnmobil auf einem Stellplatz in Münster aufgehalten haben. Nach Darstellung im Verfahren brachte der Mann sie unter einem Vorwand in sein Auto. Angeblich sollte es zu einer psychologischen Beratung nach Unna gehen.

Später konnte sich die Frau auf einem öffentlichen Parkplatz an der Georgskommende in Münster entfernen und Hilfe holen. Der Mann wurde kurz darauf von der Polizei in Gewahrsam genommen.

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Gericht sieht Freiheitsberaubung und Körperverletzung als erwiesen an

Nach Überzeugung des Gerichts bedrohte der Mann seine Partnerin mit einer Pistole und verletzte sie mit einem Messer. Während einer Fahrt soll er sie gezwungen haben, sich Handschellen anzulegen. Außerdem soll er ihr eine Pistole in die Bauchgegend gehalten und sie mit einem Messer am Oberschenkel verletzt haben.

In seiner Wohnung soll der Mann die Frau später an ein Bett gefesselt haben. Nach Darstellung des Gerichts hatte die Frau zeitweise Todesangst. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und behauptete, die Frau habe den Vorfall erfunden.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte laut regionaler Berichterstattung viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch. Das Landgericht Münster verhängte nun drei Jahre Haft.

Im Prozess spielte auch der Umgang des Angeklagten mit Waffen eine Rolle. Laut Berichten wurden Tatmittel wie Auto, Jagdmesser und Handschellen eingezogen. Der Verbleib der Pistole blieb demnach ungeklärt.

Führerschein zusätzlich entzogen

Neben der Freiheitsstrafe entzog das Gericht dem Mann auch den Führerschein. Für 18 Monate darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Hintergrund ist, dass ein Teil der Tat im Zusammenhang mit einer Autofahrt stand.

Rechtlich kann eine Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde und sich daraus Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen ergeben.

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