
Münster/Sassenberg. Der Messerangriff Sassenberg beschäftigt seit Freitag das Landgericht Münster. Dort hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann begonnen, der im September vergangenen Jahres zwei Menschen in der Stadt im Kreis Warendorf mit Messern angegriffen haben soll. Nach übereinstimmenden Medienberichten strebt die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwei Männer auf offener Straße attackiert zu haben, als diese ihre Mülltonnen von der Straße holen wollten. Beide Betroffenen erlitten Schnittverletzungen, konnten sich jedoch in Sicherheit bringen. Der Vorfall löste damals einen größeren Polizeieinsatz aus.
Der Prozess am Landgericht Münster ist zunächst für mehrere Verhandlungstage angesetzt. Im Mittelpunkt steht neben der Rekonstruktion des Geschehens vor allem die Frage, ob der Angeklagte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Der Messerangriff ereignete sich an einem Abend im September in Sassenberg im Kreis Warendorf. Nach bisherigen Erkenntnissen griff der damals 26-jährige Mann zwei Anwohner an, die sich unabhängig voneinander im öffentlichen Raum aufhielten. Beide Männer wurden durch Schnitte verletzt, konnten sich aber vor dem Angreifer in Sicherheit bringen.
Polizeikräfte wurden alarmiert und trafen kurze Zeit später auf den Mann, der nach den Angriffen weiterhin zwei Messer bei sich gehabt haben soll. Die Einsatzkräfte versuchten zunächst, ihn zum Aufgeben zu bewegen.
Im weiteren Verlauf entfernte sich der Mann von den Beamten, während diese ihm folgten. Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden reagierte er nicht auf Aufforderungen, die Messer abzulegen. Stattdessen bewegte er sich weiter mit den Waffen in der Hand durch den Bereich.
Die Situation eskalierte schließlich, als der Mann sich den Polizeibeamten näherte. Einer der Beamten gab daraufhin einen Schuss ab. Der 26-Jährige wurde im Hüftbereich getroffen und ging zu Boden. Anschließend konnte er von den Einsatzkräften überwältigt werden. Auch bei der anschließenden Fixierung soll er Widerstand geleistet haben.
Im Prozess vor dem Landgericht Münster spielen Videoaufnahmen eine wichtige Rolle. Im Gerichtssaal wurden Aufzeichnungen von Bodycams mehrerer beteiligter Polizeibeamter gezeigt. Die Aufnahmen dokumentieren nach Angaben der Ermittlungsbehörden Teile der Verfolgung sowie die Situation kurz vor dem Schusswaffeneinsatz.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. In der konkreten Situation habe er sein Verhalten demnach nicht steuern können. Aus Sicht der Anklage stellt er deshalb weiterhin eine Gefahr für andere Menschen dar.
Während der Verhandlung äußerte der Angeklagte, er könne sich an große Teile der Ereignisse kaum erinnern. Er erklärte zudem, dass er am Tag der Tat seine Medikamente nicht eingenommen habe.
Der Prozess ist zunächst auf drei Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht will am 20. März über den Antrag entscheiden, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
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