
Münster. Am Stadtbad Mitte in Münster stehen Änderungen beim Parken bevor. Die Stadt plant, die Entgelte auf der Parkfläche an der Badestraße an das städtische Gebührenniveau anzupassen. Über die Neuregelung entscheidet der Rat der Stadt Ende März. Die Änderungen sollen ab dem 1. Juli 2026 gelten und betreffen sowohl externe Autofahrerinnen und Autofahrer als auch erstmals die Besucherinnen und Besucher des Schwimmbads.
Die Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte umfasst 69 Stellplätze, darunter drei für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie wird vom Sportamt bewirtschaftet und ist rund um die Uhr zugänglich. Bislang war das Parken für Badegäste kostenfrei, während externe Nutzerinnen und Nutzer nach einer kurzen kostenlosen Phase geringe Entgelte zahlten. Diese Preise wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst und liegen deutlich unter dem Niveau der angrenzenden Parkzonen in der Innenstadt.
Nach Darstellung der Verwaltung hat sich die Fläche dadurch zu einem stark genutzten Parkplatz für Innenstadtbesucherinnen und -besucher entwickelt. Vor allem werktags sowie an Schul- und Vereinstagen ist der Parkplatz häufig ausgelastet. In der Folge müssen Schwimmbadgäste auf weiter entfernte Parkmöglichkeiten ausweichen oder längere Wege in Kauf nehmen. Teilweise werde zudem im umliegenden Straßenraum widerrechtlich geparkt. Aus Sicht der Stadt geht dies zulasten der Aufenthaltsqualität rund um das Stadtbad und erschwert insbesondere Familien, älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang.
Mit der geplanten Angleichung der Parkgebühren soll dieser Effekt reduziert werden. Der bisherige Preisvorteil gegenüber anderen innerstädtischen Parkflächen entfällt. Dadurch soll sich der Parksuchverkehr stärker auf andere Parkräume verteilen und die Situation am Stadtbad spürbar entspannen.
Konkret sieht die geplante Neuregelung vor, das Parken ab dem 1. Juli 2026 mit 1,30 Euro je angefangene halbe Stunde zu berechnen. Dieser Satz entspricht dem Gebührenniveau der städtischen Parkzone II. Das Kurzzeitparken bis zu zehn Minuten soll weiterhin kostenfrei bleiben.
Erstmals ist zudem ein Parkentgelt für Besucherinnen und Besucher des Stadtbads vorgesehen. Pro Badbesuch sollen künftig 1,00 Euro fällig werden. Die Stadt begründet diesen Schritt mit einer verursachungsgerechten Beteiligung an den Kosten für Betrieb, Pflege und Instandhaltung der Parkfläche. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die begrenzten Stellplätze vorrangig den Schwimmbadgästen zur Verfügung stehen.
Über die Anpassung beraten zunächst die Bezirksvertretung Münster-Mitte sowie mehrere Fachausschüsse. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Stadt Münster Ende März. Sollte der Beschluss gefasst werden, treten die neuen Regelungen im Sommer in Kraft.
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