
In Münster gehen am heutigen Freitag erneut Beschäftigte aus der Psychotherapie und anderen Bereichen des Gesundheitswesens auf die Straße. Das Aktionsbündnis Psychotherapie Münster ruft für 17 Uhr zu einer Demonstration unter dem Motto „Psychotherapie retten!“ auf. Startpunkt ist die Westseite des Hauptbahnhofs. Der Termin ist auch am Freitagvormittag weiterhin auf den Seiten mehrerer beteiligter Berufsverbände angekündigt.
Der Protest fällt mit zwei politischen Großereignissen in Münster zusammen. Am Freitag endet die zweitägige Klausurtagung der Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD am Aasee. Gleichzeitig beginnt am Nachmittag der NRW-Tag zum 80-jährigen Bestehen Nordrhein-Westfalens. Das Aktionsbündnis nennt beide Veranstaltungen ausdrücklich als Anlass für die Demonstration.
Der Aufruf richtet sich nicht allein an niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Beteiligt sind unter anderem psychotherapeutische Berufsverbände sowie die ver.di-Betriebsgruppe am Universitätsklinikum Münster. Gefordert werden bessere finanzielle Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen, der Erhalt einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung.
Ein zentraler Streitpunkt ist weiterhin das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wurde am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und trat grundsätzlich am 30. Juli in Kraft. Die für die Psychotherapie besonders wichtigen Änderungen greifen jedoch überwiegend erst zum 1. Januar 2027. Dann sollen bislang extrabudgetär vergütete psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen werden. Zudem wurde die bisher gesetzlich vorgesehene besondere Absicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gestrichen.
Psychotherapeutenverbände und die Bundespsychotherapeutenkammer warnen, dass dadurch wirtschaftlicher Druck auf Praxen entstehen und die Zahl verfügbarer Therapieplätze sinken könnte. Dabei handelt es sich um prognostizierte Folgen der Berufsvertretungen. Für das laufende Jahr 2026 verändert die neue Budgetregelung die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen noch nicht.
Allerdings ist die politische Diskussion noch nicht abgeschlossen. Parallel zum Gesetz haben die Regierungsfraktionen von Union und SPD einen Entschließungsantrag beschlossen und Korrekturen für die Psychotherapie angekündigt. Unter anderem sollen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch erkrankten Menschen und besonders dringlichen Fällen weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Auch bereits begonnene Behandlungen sollen nach den angekündigten Änderungen bis zu ihrem regulären Ende außerhalb des Budgets bleiben.
Diese Zusagen sind bislang noch nicht vollständig gesetzlich umgesetzt. Eine entsprechende Änderung soll nach den bisherigen Ankündigungen im September auf den Weg gebracht werden. Genau deshalb richtet sich der heutige Protest auch an die in Münster tagenden Spitzen der Regierungsfraktionen.
Unabhängig vom GKV-Gesetz läuft weiterhin der Rechtsstreit über eine Kürzung bestimmter psychotherapeutischer Vergütungen um 4,5 Prozent. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte die Absenkung mit Wirkung zum 1. April 2026 beschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte dagegen.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die Kürzung am 9. Juli 2026 im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug. Nach Angaben des Gerichts bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die zugrunde liegende Berechnung. Von der Absenkung darf deshalb derzeit kein Gebrauch gemacht werden. Über die Klage in der Hauptsache ist allerdings noch nicht entschieden.
Bereits am 18. April hatte das Aktionsbündnis in Münster gegen die Honorarkürzungen demonstriert. Damals führte der Protestzug vom Hauptbahnhof in die Innenstadt zur Abschlusskundgebung auf dem Stubengassenplatz.
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