
Nach dem Cyberangriff auf Teile der Berliner Landesverwaltung haben sich die Hinweise auf das Ausmaß des Vorfalls verdichtet. Nach Angaben der Senatskanzlei wurden mehr Daten aus dem Netz abgezogen als zunächst bekannt. Betroffen waren insbesondere die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Gleichzeitig berichtet der rbb über eine Lösegeldforderung an das Land Berlin. Diese Darstellung war bis Freitagvormittag jedoch nicht von der Senatskanzlei bestätigt worden.
Unklar blieb zunächst, wer hinter einer möglichen Erpressung steht und ob eine gemeldete Lösegeldforderung tatsächlich von den Verantwortlichen des Cyberangriffs stammt. Auch über die Höhe einer möglichen Forderung und darüber, womit die Absender drohen könnten, lagen zunächst keine bestätigten Angaben vor. Der rbb beruft sich auf mehrere Quellen. Eine unabhängige behördliche Bestätigung dafür lag zunächst nicht vor.
Fest steht inzwischen, dass der Datenabfluss früher begonnen hatte als zunächst öffentlich bekannt. Eine Sprecherin der Senatskanzlei bestätigte, dass zwischen dem 7. und 12. August Daten aus dem Bereich der Verkehrsverwaltung abgeflossen waren. Die beiden betroffenen Senatsverwaltungen wurden erst am Abend des 14. August aus Sicherheitsgründen vom Berliner Landesnetz isoliert. Wann der Angriff selbst begann, ist weiterhin nicht geklärt.
Die Senatskanzlei hatte am 17. August erstmals offiziell über den IT-Sicherheitsvorfall informiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren das Landeskriminalamt Berlin, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in die Untersuchungen eingebunden. Außerdem wurde ein IKT-Notfallstab eingerichtet, der die Absicherung der Systeme und die Untersuchungen koordiniert.
Zunächst hatten Behördenvertreter erklärt, nach damaligem Kenntnisstand seien lediglich nicht sensible und öffentlich verfügbare Geodaten betroffen. Diese Einschätzung ließ sich im Verlauf der Untersuchungen nicht aufrechterhalten. Am 26. August teilte die Senatskanzlei mit, dass im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung weitere Datenabflüsse festgestellt worden seien. Inhalt und Umfang würden noch geprüft. Personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen könnten betroffen sein.
Damit ist weiterhin offen, welche Informationen tatsächlich in fremde Hände gelangt sind. Eine Aussage darüber, ob besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten betroffen sind und in welchem Umfang, haben die Behörden bislang nicht getroffen.
Der Angriff blieb nicht auf interne Abläufe der beiden Senatsverwaltungen beschränkt. Durch deren zeitweise Trennung vom Landesnetz waren auch Fachverfahren betroffen, die von Berliner Bezirksämtern genutzt werden. Probleme gab es unter anderem bei der Bearbeitung und Auszahlung von Wohngeld sowie bei Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.
Einzelne Wohnungsämter meldeten darüber hinaus Einschränkungen bei Wohnberechtigungsscheinen und anderen Verfahren. In Reinickendorf konnten zeitweise weder Wohngeldanträge noch Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bearbeitet werden. Das Bezirksamt schloss den betroffenen Bereich anschließend zeitweise für den Publikumsverkehr, um entstandene Rückstände abzuarbeiten.
Auch Verwaltungsverfahren aus dem Verkehrsbereich waren zeitweise eingeschränkt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte beispielsweise mit, dass Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen und bestimmte Sondernutzungen vorübergehend nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten.
Seit dem Wochenende des 22. und 23. August sind die beiden Senatsverwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen. Nach Angaben der Senatskanzlei stehen damit auch die Fachverfahren der Bezirke grundsätzlich wieder zur Verfügung. Verzögerungen und einzelne Einschränkungen konnten zunächst jedoch weiter auftreten.
Mit der Wiederanbindung der Behörden ist die Aufarbeitung des Angriffs nicht abgeschlossen. Die Senatskanzlei erklärte, dass die Untersuchungen der Systeme fortgesetzt werden. Die beiden betroffenen Verwaltungen haben zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen veranlasst und ihre IT-Systeme werden verstärkt überwacht. Der IKT-Notfallstab bleibt nach Angaben vom 26. August weiterhin im Einsatz.
Berlins Chief Digital Officer Florian Hauer erklärte, die Behörden gingen derzeit davon aus, dass der Angriff eingedämmt werden konnte. Gleichzeitig dauern die Untersuchungen des Landesnetzes weiter an. Die Landesdatenschutzbeauftragte und das BSI wurden über die neu festgestellten Datenabflüsse informiert.
Nach Informationen des rbb war für Freitagvormittag zudem eine Besprechung im Roten Rathaus vorgesehen, an der unter anderem Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes teilnehmen sollten. Dabei dürfte auch die gemeldete Lösegeldforderung eine Rolle spielen. Eine offizielle Mitteilung der Senatskanzlei zu deren Echtheit oder zu möglichen Forderungen lag zunächst nicht vor.
Das Berliner Landesnetz bildet eine zentrale Kommunikationsinfrastruktur der Hauptstadtverwaltung. Nach Angaben des landeseigenen IT-Dienstleistungszentrums verbindet das Netz über mehr als 1.000 Kilometer Glasfaser rund 600 Standorte von Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen miteinander. Entsprechend können Störungen einzelner zentraler Systeme auch Verfahren in Behörden betreffen, die selbst nicht unmittelbar Ziel eines Angriffs waren.
Der aktuelle Vorfall zeigt diese Abhängigkeiten insbesondere bei Wohngeld, sozialen Leistungen und verkehrsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Zugleich sind wesentliche Fragen noch nicht beantwortet. Die genaue Methode des Angriffs, sein vollständiger zeitlicher Ablauf, die Identität und das Motiv der Verantwortlichen sowie Art und Umfang sämtlicher abgeflossener Daten werden weiterhin untersucht.
Auch die gemeldete Lösegeldforderung ändert daran zunächst nichts. Offiziell bestätigt war am Freitagvormittag nur, dass es zu einem Cyberangriff und zu Datenabflüssen gekommen ist und dass die Sicherheitsbehörden weiter ermitteln. Ob der Vorfall tatsächlich mit einem Erpressungsversuch verbunden ist, blieb zunächst offen.
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