
Münster/Bocholt. Ein SEK-Einsatz in Bocholt aus dem Jahr 2023 hat ein juristisches Nachspiel. Eine Hausbesitzerin fordert 290.000 Euro Schadensersatz vom Land Nordrhein-Westfalen, weil bei einer polizeilichen Durchsuchung ihr Wohnhaus erheblich beschädigt worden sein soll. Zudem erhebt sie schwere Vorwürfe gegen die beteiligten Einsatzkräfte. Das Landgericht Münster hat den Eingang ihrer Klage bestätigt. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul beschäftigt sich inzwischen mit dem Fall.
Die Schadensersatzklage ist beim Landgericht Münster eingegangen, wurde dem Land Nordrhein-Westfalen bislang jedoch noch nicht zugestellt. Zunächst muss das Gericht unter anderem den Streitwert festlegen. Die Klägerin verlangt 290.000 Euro für Schäden, die nach ihrer Darstellung durch den Polizeieinsatz entstanden sind. Ihr Anwalt erklärt, dass die Frau noch immer in dem beschädigten Haus lebe und ihr die finanziellen Mittel für eine umfassende Sanierung fehlten. Zusätzlich bereitet er nach eigenen Angaben eine Schmerzensgeldklage vor.
Ausgangspunkt war eine Durchsuchung am 21. Juni 2023. Die Ermittlungen richteten sich gegen den damaligen Lebensgefährten der Hausbesitzerin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kleve hatten sich bei einer Telefonüberwachung Hinweise ergeben, dass der Mann möglicherweise Munition weitergegeben hatte. Die Ermittler vermuteten deshalb, dass er auch über eine Schusswaffe verfügen könnte. Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses durchsuchten Polizeikräfte das Wohnhaus. Dabei wurde die Haustür des erst wenige Monate zuvor renovierten Gebäudes gesprengt. Waffen oder Munition wurden nach übereinstimmenden Medienberichten dort nicht gefunden. Das ursprüngliche Ermittlungsverfahren war Anfang Oktober 2026 weiterhin nicht abgeschlossen.
Nach Darstellung der Eigentümerin wurden bei dem Zugriff nicht nur die Haustür, sondern auch Möbel, Einrichtungsgegenstände und Teile der Bausubstanz beschädigt. FOCUS online berichtete über ein Sachverständigengutachten, das unter anderem Risse im Mauerwerk und erhebliche Schimmelschäden beschreiben soll. Demnach könnte eine umfassende Sanierung erforderlich sein. Ob sämtliche geltend gemachten Schäden tatsächlich durch den Einsatz entstanden sind, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.
Besonders schwer wiegen die Anschuldigungen gegen die beteiligten Beamten. Die Hausbesitzerin berichtet, sie sei trotz fehlenden Widerstands gewaltsam überwältigt, geschlagen und getreten worden. Außerdem wirft sie den Einsatzkräften rassistische Beleidigungen und erniedrigende Behandlung vor. Nach eigenen Angaben erlitt sie Verbrennungen, Splitterverletzungen und weitere körperliche Schäden. Auch psychisch leide sie bis heute unter dem Vorfall und sei weiterhin arbeitsunfähig. FOCUS online berichtete über medizinische Unterlagen, die Verletzungen dokumentieren sollen. Ob Polizeibeamte diese verursacht oder rechtswidrig gehandelt haben, ist damit jedoch nicht bewiesen. Eine gerichtliche Feststellung zu den Vorwürfen liegt bislang nicht vor.
Inzwischen beschäftigt der Fall auch die Landespolitik. Am 8. Oktober 2026 wurde der umstrittene SEK-Einsatz im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags thematisiert. Anlass war eine dringliche Frage der SPD-Fraktion. Innenminister Herbert Reul erklärte, erst durch die Medienberichterstattung von den Vorwürfen erfahren zu haben. Er kündigte eine sorgfältige Prüfung an und stellte Konsequenzen in Aussicht, sollten sich die Anschuldigungen bestätigen. Zu diesem Zeitpunkt war ihm nach eigenen Angaben weder eine Strafanzeige gegen beteiligte Polizeibeamte noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren von Amts wegen bekannt.
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