
Münster. Kunden der Stadtwerke Münster müssen sich zum Jahreswechsel auf deutlich höhere Energiekosten einstellen. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Preise in der Grundversorgung sowohl für Strom als auch für Erdgas, wobei besonders Gaskunden mit erheblichen Mehrkosten rechnen müssen. Bei einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden verteuert sich die Gasversorgung um rund 13,3 Prozent, während die Stromkosten bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden um etwa 6,1 Prozent steigen. Ein Haushalt, der beide Grundversorgungstarife nutzt und diese Verbrauchsmengen erreicht, zahlt damit künftig rund 291 Euro mehr im Jahr. Die Stadtwerke begründen die Erhöhungen unter anderem mit gestiegenen Beschaffungskosten infolge des Iran-Konflikts sowie höheren Netzentgelten und Umlagen.
Besonders deutlich wird die Preiserhöhung bei der Gasversorgung: Im Grundversorgungstarif Münster steigt der Arbeitspreis zum 1. Januar 2027 von bisher 11,50 Cent auf 13,14 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig erhöht sich der jährliche Grund- und Verrechnungspreis von 237,96 Euro auf 255,79 Euro. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden bedeutet das einen Anstieg von bislang 1.617,96 Euro auf 1.832,59 Euro. Die Mehrbelastung beträgt damit 214,63 Euro jährlich, was einem Anstieg der gesamten Jahreskosten um rund 13,3 Prozent entspricht.
Auch Stromkunden in der Grundversorgung müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Im Tarif Münster steigt der Arbeitspreis von 35,99 Cent auf 38,16 Cent je Kilowattstunde. Hinzu kommt eine Erhöhung des jährlichen Grundpreises von 178,06 Euro auf 189,47 Euro. Bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden steigen die Jahreskosten dadurch von 1.257,76 Euro auf 1.334,27 Euro. Das entspricht zusätzlichen 76,51 Euro oder rund 6,1 Prozent. Die Berechnungen beruhen auf den von den Stadtwerken veröffentlichten Bruttopreisen und einem unveränderten Energieverbrauch.
Als wesentlichen Grund für die steigenden Energiepreise nennen die Stadtwerke Münster die Entwicklung auf den internationalen Energiemärkten. Insbesondere der Iran-Konflikt habe nach Angaben des Unternehmens zu erheblichen Preissteigerungen bei der Beschaffung von Strom und Erdgas geführt. Zwar könnten die Stadtwerke durch ihre langfristige Einkaufsstrategie kurzfristige Preisspitzen teilweise abfedern, vollständig vermeiden ließen sich die höheren Kosten jedoch nicht.
Hinzu kommen steigende Netzentgelte und staatlich veranlasste Umlagen. Beim Strom erhöhen sich nach Unternehmensangaben die gesetzlichen Umlagen insgesamt um 0,675 Cent je Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer. Betroffen sind unter anderem die Umlagen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und zur Finanzierung von Offshore-Windkraftanlagen. Welchen konkreten Anteil die einzelnen Kostenfaktoren an der gesamten Preiserhöhung haben, schlüsseln die Stadtwerke in ihrer Mitteilung allerdings nicht vollständig auf.
Parallel zur Ankündigung der höheren Grundversorgungspreise weisen die Stadtwerke auf ihre sogenannten Mein Münster-Verträge hin. Nach Angaben des Unternehmens könnten Verbraucher durch einen Wechsel in diese Tarife mehr als 200 Euro sparen. Die angebotenen Verträge haben Laufzeiten von einem oder zwei Jahren und beinhalten eine Preisgarantie. Änderungen staatlich veranlasster Umlagen können allerdings weiterhin an die Kunden weitergegeben werden.
Wie hoch die Ersparnis tatsächlich ausfällt, hängt vom jeweiligen Verbrauch und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Die Stadtwerke nennen in ihrer Pressemitteilung weder einen eindeutigen Musterverbrauch für die beworbene Ersparnis noch die entsprechenden Vergleichspreise. Die Angabe lässt sich deshalb anhand der veröffentlichten Mitteilung nicht unabhängig nachvollziehen. Zudem sollten Kunden bei Sonderverträgen berücksichtigen, dass sie sich anders als in der Grundversorgung für einen längeren Zeitraum vertraglich binden können.
Wer von den höheren Preisen betroffen ist, muss diese nicht zwangsläufig akzeptieren. Nach den gesetzlichen Regelungen zur Grundversorgung können Kunden ihren Vertrag grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer angekündigten Preisänderung besteht zusätzlich das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu beenden.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Energieversorger Preisänderungen in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten öffentlich bekannt geben und ihre Kunden zeitgleich schriftlich informieren müssen. Die Stadtwerke Münster kündigen an, ab Mitte November entsprechende Schreiben zu versenden. Verbraucher sollten die neuen Konditionen mit anderen Angeboten vergleichen und bei einem Wechsel rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen.
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