
Warendorf/Münster. Die Verwaltung der Stadt Warendorf hat ihre Stellungnahme zum laufenden Planfeststellungsverfahren der B64n eingereicht und darin mehrere Änderungen angemahnt. Nach übereinstimmenden Medienberichten geht es vor allem um die Verkehrsanbindung einzelner Straßen, Auswirkungen auf das Stadtgebiet sowie Details an der Trassenplanung. Die Stadt will sicherstellen, dass die Ortsumgehung den Verkehr tatsächlich entlastet und zugleich funktionierende Anbindungen gewährleistet. Alle Punkte wurden fristgerecht in das Verfahren eingebracht, das durch die Bezirksregierung Münster geführt wird.
Aus Sicht der Stadt Warendorf weist der bisherige Entwurf der geplanten B64n mehrere Aspekte auf, die eine Überarbeitung erforderlich machen. Besonders im Fokus steht die vorgesehene Gestaltung von Abbiegespuren. Längere Abbiegestreifen könnten nach Angaben der Stadt dazu führen, dass in bestimmten Abschnitten Parkraum verloren geht. Dies würde unmittelbar die Erreichbarkeit betroffener Bereiche verändern.
Zudem bemängelt Warendorf die bisher nicht eingeplante Anbindung der Waterstroate. Diese Verbindung spielt für die innerstädtischen Verkehrsströme eine relevante Rolle und wird derzeit im Entwurf der Ortsumgehung nicht berücksichtigt. Nach Darstellung der Stadt könnte dadurch eine wichtige Zufahrt fehlen, was sowohl für Anwohner als auch für örtliche Betriebe Nachteile mit sich brächte.
Ein weiterer Punkt betrifft die Herabstufung bestehender Straßenverbindungen. Mit dem Bau der B64n würden einzelne Abschnitte im Verkehrsnetz anders kategorisiert werden. Die Stadt Warendorf sieht darin die Gefahr, dass Übergänge zwischen den veränderten Straßenklassen an Leistungsfähigkeit verlieren könnten. Der Hinweis richtet sich darauf, dass trotz Ortsumgehung ein stimmiges Gesamtverkehrsnetz erhalten bleiben müsse.
Die Zusammenstellung dieser Kritikpunkte zeigt, dass Warendorf den geplanten Straßenneubau zwar grundsätzlich begleitet, aber eine aus ihrer Sicht tragfähige Lösung an mehreren Stellen genauer ausgearbeitet sehen will. Die Forderungen richten sich darauf, einzelne Detailplanungen zu präzisieren oder entsprechend anzupassen, bevor das Verfahren in die nächste Phase geht.
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Die Planungsunterlagen für die B64n liegen seit Ende Mai 2025 öffentlich aus. Damit wurde das formale Planfeststellungsverfahren gestartet, bei dem die Bezirksregierung Münster als verantwortliche Behörde sämtliche Stellungnahmen prüft. Neben Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange können auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände Einwendungen einreichen. Die Frist dafür läuft bis zum 19. Dezember 2025.
Die Stadt Warendorf stellt ihre eigene Stellungnahme öffentlich zur Verfügung. Sie kann in der Verwaltung eingesehen werden und ist zusätzlich online abrufbar. Interessierte erfahren darin detailliert, wie Warendorf die geplante Trasse bewertet und welche konkreten Änderungen eingebracht wurden.
Das weitere Verfahren hängt nun von der Auswertung der eingegangenen Hinweise und Einwendungen ab. Erst danach wird entschieden, ob es zu Anpassungen an der Planung kommt oder ob der Entwurf unverändert bleibt. Erfahrungsgemäß folgt auf die Phase der Auswertung ein Erörterungstermin, bei dem die eingegangenen Themen zwischen den Beteiligten besprochen werden. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest.
Die geplante B64n soll künftig den Durchgangsverkehr – insbesondere den Schwerlastverkehr – aus dem Warendorfer Stadtgebiet herausführen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW sieht in der Umgehungsstraße eine Möglichkeit, den Stadtkern von Warendorf zu entlasten und die Verkehrsqualität im Umfeld zu verbessern. Vorgesehen ist eine leistungsfähige Neutrasse, die den bestehenden Verlauf der Bundesstraße 64 ergänzt und einen weiträumigeren Abfluss der Verkehrsströme ermöglicht.
Allerdings ist das Projekt seit langer Zeit Gegenstand intensiver Diskussionen. Neben den städtischen Forderungen haben auch Bürgerinitiativen wiederholt Bedenken geäußert. Dabei geht es unter anderem um die Inanspruchnahme von Flächen, die ökologische Bewertung sowie die Frage, wie stark die tatsächliche Entlastungswirkung ausfallen wird. Auch in Teilen der Nachbarkommunen gibt es Rückfragen zur geplanten Verkehrsführung.
Vor diesem Hintergrund kommt der Stellungnahme der Stadt Warendorf besondere Bedeutung zu. Sie zeigt, an welchen Stellen kommunale Belange unmittelbar betroffen sind und wo aus Sicht der Stadt eine Feinjustierung notwendig wäre. Gleichzeitig verdeutlicht sie, wie stark die Region von einer abschließenden Entscheidung über die Ortsumgehung beeinflusst wird – sowohl verkehrlich als auch städtebaulich.
Die Bezirksregierung Münster wird in den kommenden Monaten prüfen, welche Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen in die weitere Planung einfließen. Dazu gehört sowohl der Umgang mit den von der Stadt Warendorf formulierten Punkten als auch die Bewertung der Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Nach Abschluss dieser Prüfphase kann der Plan angepasst, ergänzt oder in Teilen neu bewertet werden. Erst danach entscheidet sich, wie die endgültige Linienführung und Ausgestaltung der B64n aussehen wird.
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