
Münster/AI. Bei einer groß angelegten Kontrollaktion hat der Zoll im Münsterland mehrere Verstöße gegen Arbeits- und Sozialvorschriften festgestellt. Wie das Hauptzollamt Münster mitteilt, überprüften Einsatzkräfte am Freitag, 9. Januar, zahlreiche Betriebe in der Stadt Münster sowie im südlichen Kreis Coesfeld und im gesamten Kreis Steinfurt. Ziel der Maßnahme war es, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn aufzudecken.
Nach Angaben des Hauptzollamts waren insgesamt 34 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz. Die Kontrollen begannen am Nachmittag und dauerten bis in die Nacht an. Im Fokus standen unter anderem Friseursalons, Kosmetikstudios, Barbershops und Gastronomiebetriebe. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zu Jahresbeginn, nach der bestimmte Branchen ihre Beschäftigten bereits vor Arbeitsaufnahme bei der Sozialversicherung anmelden müssen.
Im Verlauf der Prüfungen wurden rund 90 Personen befragt. Dabei stellten die Kontrolleure fest, dass vier Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und damit illegal arbeiteten. Zusätzlich trafen die Einsatzkräfte auf drei Personen, die aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status keine Arbeitserlaubnis hatten. Die Kontrollen zeigen nach Einschätzung des Zolls, dass die Einhaltung der neuen Meldepflichten weiterhin konsequent überprüft werden muss. Damit reagiert die Behörde auf bekannte Problemfelder in personalintensiven Branchen.
Neben der Schwarzarbeit ergaben sich laut Zoll auch zahlreiche Hinweise auf Lohnzahlungen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser liegt seit dem Jahreswechsel bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ob es tatsächlich zu Verstößen gekommen ist, soll nun durch die Auswertung von Lohnunterlagen und Geschäftsunterlagen geklärt werden. Entsprechende Prüfungen können sich über mehrere Wochen hinziehen.
In allen festgestellten Fällen leitete der Zoll Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die betroffenen Betriebe ein. Bei unerlaubter oder illegaler Beschäftigung wurden auch Verfahren gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnet. Auffällig war zudem, dass im Kreis Steinfurt mehrere Beschäftigte zunächst die Befragung verweigerten. Nach rechtlicher Belehrung machten jedoch alle die erforderlichen Angaben. Der Zoll weist darauf hin, dass Beschäftigte grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind, sofern sie sich dadurch nicht selbst belasten.
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