
Am Sonntag, dem 18. Mai 2025, nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei gleich zwei Festnahmen im Hauptbahnhof Münster vor. Beide Fälle führten direkt in die Justizvollzugsanstalt – und zeigen, wie entscheidend Routinekontrollen im öffentlichen Raum sein können.
Am frühen Morgen kontrollierten die Beamten einen 50-jährigen Mann aus Bielefeld. Der Deutsche war im Zusammenhang mit einer Körperverletzung aufgefallen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er von der Kreispolizeibehörde Paderborn gesucht wurde. Der Grund: Der Mann war nach einem Freigang nicht wie vorgeschrieben in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt. Die Beamten nahmen ihn fest und überstellten ihn umgehend der Justiz.
In den Abendstunden folgte der zweite Zugriff: Ein 46-jähriger Mann spanischer Staatsangehörigkeit wurde ebenfalls im Hauptbahnhof angetroffen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungsbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Das Amtsgericht Münster hatte ihn im März 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt. Da der Mann die Summe auch bei der Kontrolle nicht bezahlen wollte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe fällig – 75 Tage Haft.
Die Festnahmen im Hauptbahnhof Münster macht deutlich, dass die Bundespolizei gezielte Präsenz zeigt und bestehende Fahndungsmaßnahmen effizient umsetzt. Gerade an Bahnhöfen kommt es regelmäßig zu Zugriffen auf gesuchte Personen, die sich oft durch kleinere Vorfälle selbst enttarnen. In beiden Fällen hat sich das konsequente Vorgehen bewährt.
Quelle: Polizei Münster (ots)