
Der RSV-Schutz für Babys gehört im Herbst auf die Themenliste für die Kinderarztpraxis. Das Respiratorische Synzytial-Virus kann bei kleinen Kindern schwere Erkrankungen der unteren Atemwege auslösen. Vor allem die erste RSV-Saison verdient Aufmerksamkeit. Die Empfehlung richtet sich dabei nicht nur an Frühgeborene oder bereits erkrankte Kinder.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine vorbeugende Gabe langwirksamer Antikörper für alle Neugeborenen und Säuglinge vor beziehungsweise in ihrer ersten RSV-Saison. Nach der im September 2026 aktualisierten Empfehlung kommen dafür Nirsevimab oder Clesrovimab infrage. Die Präparate sind Alternativen; es geht nicht um eine gemeinsame Gabe beider Mittel.
Das ist eine passive Immunisierung. Das Kind erhält fertige Antikörper. Im Unterschied zu einer klassischen aktiven Impfung muss sein Immunsystem diese Schutzstoffe nicht erst selbst bilden. Für die saisonale Prophylaxe ist grundsätzlich eine einmalige Gabe vorgesehen.
Für Babys, die zwischen April und September geboren wurden, ist der Herbst vor ihrer ersten Saison der vorgesehene Zeitpunkt. Kinder, die während der üblichen RSV-Saison von Oktober bis März geboren werden, sollen den Schutz möglichst rasch nach der Geburt erhalten. Das kann idealerweise vor der Entlassung aus der Geburtseinrichtung oder bei der U2 geschehen.
Eltern sollten deshalb prüfen, ob die Prophylaxe bereits dokumentiert ist. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Unterlagen aus der Geburtsklinik und die Nachfrage in der Kinderarztpraxis. Eine versehentlich doppelte Planung lässt sich so ebenso vermeiden wie eine unbeabsichtigte Lücke.
Wurde die Prophylaxe versäumt, soll sie nach der STIKO-Empfehlung innerhalb der ersten Saison möglichst rasch nachgeholt werden. Hat die Mutter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten, ist für ein gesundes Neugeborenes in der Regel keine zusätzliche Antikörperprophylaxe erforderlich. Über mögliche Ausnahmen entscheidet die behandelnde Praxis.
Für eine zweite RSV-Saison gibt es keine pauschale Wiederholungsempfehlung für alle Kinder. Bei bestimmten schweren Vorerkrankungen kann ein erneuter Schutz angezeigt sein. Eltern sollten die Situation daher individuell besprechen und nicht allein vom Geburtstag auf den Bedarf schließen.
Die Immunisierung soll vor allem schwere RSV-Erkrankungen verhindern. Sie ersetzt keine ärztliche Einschätzung, wenn ein Baby krank wird. Nach den Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit sollten Atembeschwerden, eine geringere Flüssigkeitsaufnahme oder sich verschlechternde Krankheitszeichen zeitnah ärztlich beurteilt werden. Bei schwerer Atemnot oder einem lebensbedrohlichen Zustand gilt der Notruf 112.
Auch das Umfeld kann helfen: Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten engen Kontakt zu kleinen Säuglingen möglichst vermeiden. Händehygiene sowie Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Einwegtaschentuch bleiben sinnvoll.
Hilfreich sind die Unterlagen des Kindes, Informationen über bereits erfolgte Immunisierungen und gegebenenfalls zur RSV-Impfung während der Schwangerschaft. Sprechen Sie außerdem Vorerkrankungen und frühere Reaktionen auf Medikamente an. Die Praxis kann dann Präparat, Zeitpunkt und organisatorischen Ablauf passend zum Kind festlegen.
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