AWG und Horizonte planen neue Gesellschaft für Secondhand und Beschäftigung

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Secondhandverkauf, Wiederverwendung und die Beschäftigung von Menschen mit schwierigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sollen im Kreis Warendorf eine neue organisatorische Grundlage bekommen. Die Kreisverwaltung schlägt vor, dass AWG KOMMUNAL und der Verein Horizonte eine gemeinsame gemeinnützige GmbH gründen. Das operative Geschäft des Vereins soll in diese Gesellschaft übergehen.

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AWG soll 80 Prozent der Anteile halten

Die geplante Beteiligung ist klar verteilt: 80 Prozent sollen auf die kommunale Abfallwirtschaftsgesellschaft AWG KOMMUNAL entfallen, 20 Prozent auf Horizonte e. V. Der Kreis Warendorf ist alleiniger Gesellschafter der AWG KOMMUNAL und wäre damit mittelbar an der neuen Gesellschaft beteiligt.

Die Vorlage 154/2026 begründet den Schritt mit wachsenden Anforderungen an Organisation, Dokumentation und den laufenden Betrieb. Ein ehrenamtlicher Vereinsvorstand stoße dabei nach Einschätzung der Verwaltung an strukturelle Grenzen. Die gemeinsame Gesellschaft soll diese Aufgaben professionell steuern und die bestehende Zusammenarbeit langfristig absichern.

Secondhand-Angebote sollen weiterlaufen

Die neue Struktur soll nach dem Verwaltungskonzept keine Abkehr vom bisherigen Tätigkeitsfeld bedeuten. Genannt werden ausdrücklich der Betrieb von Secondhandkaufhäusern, Wiederverwendungstage an Recyclinghöfen sowie die Sammlung von Alttextilien und Elektroaltgeräten.

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Für die Menschen im Kreis ist damit vor allem die geplante Kontinuität der Angebote relevant. Die Vorlage beschreibt eine Fortführung der Kernaktivitäten. Daraus lässt sich allerdings keine konkrete Ankündigung neuer Ladenstandorte oder veränderter Öffnungszeiten ableiten.

Beschäftigung und Wiederverwendung gehören zusammen

Das Modell verbindet die erneute Nutzung gebrauchter Gegenstände mit Beschäftigungsförderung. Arbeitsmöglichkeiten in Sortierung, Werkstatt, Logistik und Verkauf sollen Menschen unterstützen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt besondere Schwierigkeiten haben. Die Arbeit soll zugleich Struktur und einen schrittweisen Zugang zu weiterer Beschäftigung bieten.

Für die bisherigen Mitarbeitenden sieht die Vorlage einen Betriebsübergang vor. Bestehende vertragliche Konditionen, Besitzstände und Betriebszugehörigkeiten sollen nach Darstellung der Verwaltung vollständig erhalten bleiben. Die neue Rechtsform allein bedeutet demnach nicht, dass diese Beschäftigungsbedingungen entfallen sollen.

Abschließendes Sitzungsergebnis noch nicht dokumentiert

Die Gründung stand am 6. November auf der Tagesordnung des Warendorfer Kreistags. Zum Recherchestand vom 7. November war in den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen noch kein abschließendes Abstimmungsergebnis verzeichnet. Der Bericht gibt deshalb den Inhalt der Beschlussvorlage wieder und setzt die Gründung nicht mit einem bereits vollzogenen Schritt gleich.

Auch die geplante Fortführung der Angebote ist damit zunächst eine Zusage des vorgelegten Konzepts. Wie die organisatorische Umsetzung konkret erfolgt, wäre im weiteren Verfahren zu verfolgen.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu