Coesfeld: Verwaltung will neue Übernachtungsstelle vorerst nicht einrichten

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die geplante Übernachtungsstelle in Coesfeld steht vor einer politischen Kehrtwende. Obwohl der Stadtrat die weiteren Planungen im Juli einstimmig unterstützt hatte, empfiehlt die Verwaltung jetzt, das Vorhaben zunächst nicht umzusetzen. Als Gründe nennt sie finanzielle Risiken und die ungewisse Entwicklung des Unterbringungsbedarfs. Entscheiden soll der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales am 19. November.

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Mindestens 305.000 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr

Der entscheidende Betrag steht in der Beschlussvorlage 343/2026: Für Übernachtungsstelle und Tagesaufenthalt kalkuliert die Stadt jährliche Mehrkosten von mindestens 305.000 Euro. Davon entfallen 175.000 Euro auf einen Sicherheitsdienst und 130.000 Euro auf Reinigung und Wäsche. Im bisherigen Haushaltsentwurf für 2027 sind diese zusätzlichen Ausgaben nicht enthalten.

Es geht dabei um laufende Betriebskosten. Die Rechnung lässt deshalb erkennen, warum die Frage über die einmalige Einrichtung von Schlafplätzen hinausreicht: Die Stadt müsste die Finanzierung dauerhaft tragen. Ob das neue Angebot an anderer Stelle Kosten vermeiden könnte, lässt sich nach Darstellung der Verwaltung bislang nicht zuverlässig beziffern.

Gut 30 Schlafplätze in einem bestehenden Gebäude

Vorgesehen ist die Nutzung des Gebäudes Im Sonnenschein 62. Dort könnten gut 30 Schlafplätze entstehen. Ergänzend sieht das Konzept einen räumlich getrennten Tagesaufenthalt am Rendelesweg 14 vor. Ein Neubau ist damit nicht gemeint. Beide Gebäude gehören bereits zur städtischen Unterbringungsstruktur.

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Die Konzeption unterscheidet zwischen einer einfachen Übernachtungsmöglichkeit und einer längerfristigen Unterbringung mit mehr Privatsphäre. Im Tagesaufenthalt sollen Beratung und Betreuung ansetzen. Entwickelt wurde der Ansatz gemeinsam mit der Alexianer Westmünsterland GmbH.

Der Verzicht auf die Übernachtungsstelle ist noch nicht beschlossen

Der Ratsbeschluss vom 16. Juli hatte die Verwaltung zunächst mit der Konkretisierung des Konzepts beauftragt. Die jetzt vorgelegte Empfehlung setzt einen anderen Schwerpunkt: Angesichts der finanziellen Risiken soll die neue Einrichtung vorerst nicht kommen.

Damit wäre die Weiterentwicklung der Obdachlosenhilfe nach dem Vorschlag jedoch nicht vollständig beendet. Bei anstehenden Sanierungen städtischer Unterkünfte sollen Überlegungen aus dem Stufenmodell soweit möglich berücksichtigt werden. Die Pflicht zur Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen bleibt laut Vorlage bestehen.

Für die Beratung am 19. November liegt somit eine konkrete Abwägung auf dem Tisch: ein ausgearbeitetes neues Angebot mit erheblichen Folgekosten oder die schrittweise Anpassung der bestehenden Unterkünfte. Einen endgültigen Verzicht hat die Politik bislang nicht beschlossen.

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