
Rheine. Am Mittwochabend ist es in Rheine zu einem folgenschweren Brand mit Explosion in einem Mehrfamilienhaus gekommen. Die Ermittlungen laufen weiterhin auf Hochtouren. Im Fokus steht ein 43 Jahre alter Bewohner, der inzwischen auf richterliche Anordnung in einem forensischen Krankenhaus untergebracht wurde. Die Hintergründe sind noch nicht abschließend geklärt.
Gegen 17.55 Uhr kam es am 4. Februar 2026 in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Bernhardstraße in Rheine zu einem Brand, der mit einer Explosion einherging. Was genau die Explosion ausgelöst hat, ist bislang unklar und Gegenstand laufender Ermittlungen. Das Gebäude wurde durch das Feuer schwer beschädigt und ist derzeit nicht bewohnbar.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner konnten das Haus rechtzeitig verlassen. Nach aktuellem Stand gab es unter ihnen keine Verletzten. Zwei Einsatzkräfte der Polizei erlitten jedoch leichte Rauchgasverletzungen. Die betroffenen Hausbewohner wurden vorübergehend anderweitig untergebracht, unter anderem mit Unterstützung des Ordnungsamtes.
Ein erster Tatverdacht richtet sich gegen einen 43-jährigen Mann, der in dem Haus wohnte. Im Zuge der ersten Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Der Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Dies steht nach Angaben der Ermittlungsbehörden auch im Zusammenhang mit seinem Gesundheitszustand.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ eine Richterin am Amtsgericht Rheine am Donnerstagabend einen Unterbringungsbefehl. Der Mann wurde daraufhin vorläufig in einem forensischen Krankenhaus untergebracht. Hintergrund ist der Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie der schweren Brandstiftung.
Die Ermittlungen werden von der Polizei Münster geführt, die eine Mordkommission eingerichtet hat. Das Gebäude galt zunächst als einsturzgefährdet und konnte nicht betreten werden. Zur Klärung der Brand- und Explosionsursache sollen unter anderem Sachverständige des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hinzugezogen werden. Ergebnisse dazu liegen bislang nicht vor.
Die einstweilige Unterbringung in einem forensischen Krankenhaus ist eine vorläufige Maßnahme im Rahmen eines Strafverfahrens. Sie kann angeordnet werden, wenn dringende Gründe für eine schwere Straftat vorliegen und zugleich Zweifel an der Schuldfähigkeit bestehen. Ziel ist es, sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten als auch eine fachpsychiatrische Abklärung und Behandlung zu ermöglichen. In ihrer Funktion ist diese Maßnahme mit Untersuchungshaft vergleichbar, findet jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung statt.
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