Geplante Stromtrasse: Amprion darf weitere Grundstücke betreten

Geplante Stromtrasse: Amprion darf weitere Grundstücke betreten
Foto: Moritz Kindler / unsplash

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Kreis Coesfeld. Für die geplante 380-kV-Leitung im Kreis Coesfeld darf der Netzbetreiber Amprion weitere private Grundstücke betreten. Betroffen sind insgesamt elf Flurstücke in Ascheberg-Herbern und Drensteinfurt, wie die Bezirksregierung Münster mitteilt.

Grundlage ist eine sogenannte Duldungsverfügung, die am 14. September 2026 in Kraft tritt. Sie gilt für 13 Monate. Damit dürfen Mitarbeiter von Amprion sowie beauftragte Fachfirmen die betroffenen Flächen auch dann betreten, wenn Eigentümer oder andere Nutzungsberechtigte nicht zugestimmt haben.

Untersuchungen für geplante 380-kV-Leitung im Kreis Coesfeld

Auf den Grundstücken sollen nach Angaben der Bezirksregierung Tier- und Pflanzenarten erfasst werden. Diese Kartierungen gehören zu den Vorarbeiten für die geplante Höchstspannungsfreileitung zwischen Westerkappeln und dem Gersteinwerk. Die Leitung ist im Bundesbedarfsplan vorgesehen. Bevor über einen konkreten Verlauf entschieden werden kann, müssen unter anderem Umwelt- und Naturschutzdaten erhoben werden. Amprion ist nach Angaben der Bezirksregierung verpflichtet, diese Untersuchungen durchführen zu lassen.

Für entsprechende Vorarbeiten sieht das Gesetz eine Duldungspflicht vor. Die Bezirksregierung Münster hat dem Antrag von Amprion deshalb mit einer Allgemeinverfügung entsprochen. Der verfügende Teil der Entscheidung mit den betroffenen Flurstücken wurde bereits am 11. September im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht. Die vollständige Verfügung sowie eine Karte sind nach Behördenangaben bis einschließlich 15. Oktober 2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abrufbar.

Trassenverlauf steht noch nicht fest

Die aktuelle Entscheidung bedeutet noch keine Genehmigung für den Bau der Leitung. Auch über den endgültigen Trassenverlauf ist bislang nicht entschieden. Diese Fragen sollen erst in einem späteren Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Zuständig dafür ist ebenfalls die Bezirksregierung Münster. Ein entsprechender Antrag von Amprion liegt der Behörde derzeit noch nicht vor.

Nach früheren Angaben des Unternehmens könnte das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2028 beantragt werden. Bis dahin dienen die Untersuchungen auf den betroffenen Grundstücken zunächst der Vorbereitung des weiteren Genehmigungsverfahrens.

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