
Steinfurt. Ein Lottoschein, zwölf Tippfelder, ein Einsatz von 14,90 Euro – und ein Gewinn von 1.045.011,40 Euro. Was wie ein Traum klingt, ist Realität: Ein Spielschein, abgegeben im Kreis Steinfurt, traf bei der Ziehung am Samstag, dem 14. Juni 2025, sechs der sieben Gewinnzahlen im Spiel LOTTO 6aus49. Doch bis heute – über zwei Monate später – hat sich niemand bei WestLotto gemeldet.
Die gezogenen Zahlen lauten: 3, 19, 24, 28, 30 und 39. Lediglich die Superzahl fehlte dem Scheininhaber oder der Scheininhaberin, um den Jackpot zu knacken. Dennoch bleibt ein stattlicher Gewinn von über einer Million Euro – genau 1.045.011,40 Euro. Möglich machte dies der Einsatz von zwölf Tippfeldern auf einem Lottoschein ohne Zusatzlotterien.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Frist von drei Jahren, innerhalb derer ein Lottogewinn geltend gemacht werden kann. Diese Frist beginnt am 31. Dezember des Gewinnjahres, also in diesem Fall erst zum Jahreswechsel 2025/2026. Das bedeutet: Der oder die Gewinner:in hat bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, sich zu melden – danach verfällt der Gewinn und fließt in eine Sonderauslosung zurück.
Ab einem Betrag von 20.000 Euro handelt es sich um einen sogenannten Zentralgewinn, der nicht mehr direkt in einer Annahmestelle ausgezahlt werden kann. Stattdessen erfolgt die Überweisung durch WestLotto, allerdings ausschließlich nach Vorlage der Original-Spielquittung. Liegt der Gewinn – wie in diesem Fall – sogar über 100.000 Euro, bietet WestLotto auf Wunsch eine persönliche Gewinnerbetreuung an.
Das Beispiel aus dem Kreis Steinfurt ist kein Einzelfall. WestLotto sucht seit Januar auch einen anonymen Gewinner aus dem Kreis Euskirchen, der bei der Ziehung am 4. Januar 2025 rund 2,3 Millionen Euro gewann – und sich bis heute nicht gemeldet hat.
Auch in Sachsen-Anhalt wartete man kürzlich gespannt auf den Gewinner eines 58,3-Millionen-Euro-Jackpots im Eurojackpot. Erst Wochen später wurde der Schein eingereicht – glücklicherweise rechtzeitig.