
NRW. Die Castortransporte Jülich Ahaus können stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Transporte von radioaktivem Material durch NRW rechtlich nicht zu stoppen sind. Damit bleibt die Genehmigung für die geplanten Transporte ins Münsterland bestehen. Die Entscheidung betrifft 152 Castor-Behälter, die vom Standort Jülich nach Ahaus gebracht werden sollen und seit Monaten für Diskussionen sorgen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag eine Beschwerde gegen die geplanten Transporte zurückgewiesen. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der die Beförderung der Castor-Behälter gerichtlich stoppen wollte. Zuvor war der Verband bereits vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert. In der ersten Instanz war ihm die Klagebefugnis abgesprochen worden.
Das Oberverwaltungsgericht stellte nun klar, dass der Umweltverband grundsätzlich berechtigt sei, gegen die Genehmigung vorzugehen. In der Sache selbst folgte das Gericht jedoch nicht der Argumentation des Klägers. Nach Auffassung der Richter ist die erteilte Transportgenehmigung rechtlich nicht zu beanstanden. Die Entscheidung ist unanfechtbar und unter dem Aktenzeichen OVG 7 S 2/26 geführt.
Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichen. Der Verband hatte unter anderem geltend gemacht, dass mögliche Störungen oder Angriffe, etwa durch Drohnen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das Gericht sah hierfür jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte. Es sei nicht erkennbar, dass die zuständige Behörde entsprechende Risiken unterschätzt habe.
Bei seiner Entscheidung stellte das Gericht auch auf das öffentliche Interesse ab. Maßgeblich sei, dass das Zwischenlager in Jülich seit Jahren ohne gültige Genehmigung betrieben werde. Die Räumung des Standorts genieße daher besonderes Gewicht. Vor diesem Hintergrund überwiege das Interesse an einer zeitnahen Durchführung der Transporte gegenüber den vorgebrachten Einwänden.
Insgesamt sollen 152 Castor-Behälter mit radioaktivem Abfall aus dem früheren Forschungsreaktor in Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus im westlichen Münsterland gebracht werden. Zuständig für die Erteilung der Transportgenehmigung war das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Die Genehmigung ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis Ende August 2027.
Seit Bekanntwerden der Pläne kommt es entlang der möglichen Transportstrecken immer wieder zu Protesten. Auch im Münsterland wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt. Konkrete Termine für die einzelnen Transporte wurden bislang nicht öffentlich genannt. Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist der rechtliche Weg für die Durchführung der Castortransporte durch NRW nun jedoch frei.
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