Radfahrstreifen statt Hochbordradweg: Entscheidung zur Rathausstraße in Greven

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Rathaus Greven, Architekt Dieter Oesterlen, Baujahr 1973. © Raimond Spekking / CC BY‑SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

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Greven. Die Rathausstraße soll neu gestaltet werden. Nach Jahren der Diskussion, mehreren Voruntersuchungen und einer Bürgerbeteiligung hat der Betriebsausschuss nun eine Grundsatzentscheidung getroffen. Mit Mehrheit wurde festgelegt, dass der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn geführt werden soll. Die Entscheidung fiel jedoch nicht einhellig und wurde von inhaltlichen Vorbehalten begleitet.

Mit dem Beschluss schafft die Stadt die formale Voraussetzung, um das Projekt weiterzuverfolgen und Fördermittel zu beantragen. Eine fertige Planung liegt damit noch nicht vor. Die konkrete Ausgestaltung der Straße soll erst in den kommenden Planungsschritten erarbeitet werden.

Worum es bei der Grundsatzentscheidung geht

Die Rathausstraße nimmt nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin eine zentrale Rolle im Grevener Verkehrsnetz ein. Eine aktuelle Verkehrszählung weist für die Straße rund 8.100 bis 8.600 Fahrzeuge pro Tag aus. Auch wenn dieser Wert unter früheren Prognosen liegt, wird die Straße weiterhin als Hauptverkehrsachse eingeordnet.

Für die Planung bedeutet das, dass zwei Ziele miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Einerseits soll die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Verkehr erhalten bleiben. Andererseits sollen die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrende deutlich verbessert werden. Dieses Spannungsfeld bildete den Ausgangspunkt für die Variantenprüfung und die anschließende politische Entscheidung.

Welche Variante beschlossen wurde

Der Betriebsausschuss hat sich mit Mehrheit dafür ausgesprochen, die Variante mit Radfahrstreifen auf der Fahrbahn weiterzuverfolgen. Der Radverkehr soll dabei auf markierten Streifen direkt auf Straßenniveau geführt werden. Vorgesehen ist eine durchgängige, einheitliche Führung über die gesamte Länge der Rathausstraße mit einer Streifenbreite von 2,25 Metern.

Der Beschluss ist ausdrücklich als Grundsatzentscheidung zu verstehen. Er legt fest, welche Variante in die nächste Planungsphase geht, nicht aber, wie die Straße im Detail aussehen wird.

Mehrheit entscheidet – Dissens bleibt bestehen

Die Entscheidung wurde im Ausschuss nicht ohne Vorbehalte getroffen. Mehrere Mitglieder machten deutlich, dass sie insbesondere beim Thema Sicherheit unterschiedliche Bewertungen haben. Während die Verwaltung und Teile der Politik die objektive Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen in den Vordergrund stellten, verwiesen kritische Stimmen auf das subjektive Sicherheitsgefühl von Radfahrenden.

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Dabei ging es vor allem um die Frage, ob sich Kinder, ältere Menschen und weniger geübte Radfahrende auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ausreichend sicher fühlen. Die Sorge, dass bestimmte Nutzergruppen die Rathausstraße künftig meiden könnten, wurde im Ausschuss ausdrücklich angesprochen.

Bürgerbeteiligung und politische Abwägung

Ein weiterer Punkt des Dissenses betraf das Verhältnis zwischen Bürgerbeteiligung und Verwaltungsempfehlung. In der Beteiligung im November hatte sich eine Präferenz für einen baulich getrennten Radweg gezeigt. Der Ausschuss stand damit vor der Frage, wie stark dieses Stimmungsbild in die politische Entscheidung einfließen soll, wenn fachliche Bewertungen zu einem anderen Ergebnis kommen.

Dieser Zielkonflikt wurde nicht abschließend aufgelöst. Die Mehrheit folgte der Einschätzung der Verwaltung, dass eine fachlich begründete Grundsatzentscheidung notwendig sei, um das Projekt voranzubringen und die Förderfähigkeit nicht zu gefährden. Kritische Stimmen hielten dagegen fest, dass Akzeptanz und Sicherheitsgefühl im weiteren Verfahren eine größere Rolle spielen müssten.

Warum die Verwaltung den Radfahrstreifen bevorzugt

Die Verwaltung begründet ihre Empfehlung vor allem mit Aspekten der objektiven Verkehrssicherheit. Radfahrstreifen führen Radfahrende im direkten Sichtfeld des Kfz-Verkehrs. Dadurch sollen sie an Kreuzungen und Einmündungen besser wahrgenommen werden, was das Risiko von Abbiegeunfällen reduzieren kann.

Hinzu kommen praktische Gründe. Radfahrstreifen benötigen weniger zusätzlichen Raum, sind kostengünstiger herzustellen und lassen sich später leichter anpassen, da Veränderungen häufig über Markierungen möglich sind. Auch die Einbindung in angrenzende Straßenführungen wird aus Verwaltungssicht erleichtert.

Nachteile der Fahrbahnführung

Gleichzeitig ist der Verwaltung bewusst, dass die Fahrbahnführung im Alltag nicht nur Vorteile hat. Viele Radfahrende empfinden die Nähe zum Autoverkehr bei hohem Verkehrsaufkommen als belastend. Zudem müssen Radfahrende an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs künftig – ebenso wie Autofahrende – hinter haltenden Bussen warten. Eine durchgehend unterbrechungsfreie Fahrt ist dort nicht möglich.

Diese Punkte sollen in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Sie waren Teil der Abwägung, führten jedoch nicht zu einer Mehrheit gegen den Radfahrstreifen.

Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrs

Mit dem Wegfall des bisherigen Zentralen Omnibusbahnhofs wird auch der öffentliche Nahverkehr im Bereich der Rathausstraße neu organisiert. Vorgesehen sind insgesamt sechs Bushaltepunkte im näheren Umfeld. Geplant sind sowohl Busbuchten auf der Rathausstraße als auch Buskaps, unter anderem im Bereich der Sparkasse und gegenüber der Adlerapotheke. Teilweise sind Verlegungen notwendig, um ausreichend Platz für Warteflächen und Nebenanlagen zu schaffen.

Die Neuordnung des ÖPNV ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtplanung und beeinflusst die Aufteilung des Straßenraums ebenso wie das Zusammenspiel von Bus-, Rad- und Fußverkehr.

Verbesserungen für Fußgänger vorgesehen

Auch der Fußverkehr soll durch den Umbau profitieren. Vorgesehen sind getrennte Gehwege mit einer Regelbreite von bis zu 2,50 Metern. Wo dies nicht möglich ist, soll eine Mindestbreite von 1,50 Metern auf kurzen Abschnitten eingehalten werden.

Der bestehende Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Alter Münsterstraße soll erhalten bleiben. Die bisherige Mittelinsel soll entfallen, um die trennende Wirkung zwischen den beiden Fußgängerzonen zu verringern. Zusätzlich ist in diesem Bereich eine gestalterische Hervorhebung der Fahrbahn vorgesehen, um einen Platzcharakter zu schaffen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Ein weiterer Fußgängerüberweg ist zwischen Naendorfstraße und Martinistraße geplant. Zusätzlich wurde beschlossen, dort bereits vor Beginn der Baumaßnahme einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten.

Kosten, Förderung und Zeitplan

Für die Umgestaltung der Rathausstraße sind Investitionen von rund 2,4 Millionen Euro vorgesehen, hinzu kommen weitere Mittel für angrenzende Straßenbereiche. Die Stadt rechnet mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung ist eine fristgerechte Anmeldung der Maßnahme sowie ein anschließender Förderantrag.

Der enge Zeitrahmen spielte bei der Entscheidung eine Rolle. Ohne Grundsatzbeschluss wäre die Förderfähigkeit gefährdet gewesen. Gleichzeitig machte die Verwaltung deutlich, dass in der weiteren Planung eine sorgfältige Kostenprüfung notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf Materialwahl und städtebauliche Anforderungen im Umfeld des neuen Rathausquartiers.

Wie es nun weitergeht

Mit der Mehrheitsentscheidung ist die Richtung vorgegeben, nicht jedoch das endgültige Erscheinungsbild der Rathausstraße. In den kommenden Planungsschritten werden die Ausgestaltung der Knotenpunkte und Kreisverkehre, die konkrete Führung an Haltestellen sowie Material- und Gestaltungsfragen vertieft geprüft.

Der politische Dissens ist damit nicht beendet, sondern in die nächste Phase verschoben. Klar ist jedoch: Ohne die getroffene Entscheidung wäre das Projekt ins Stocken geraten. Nun liegt es an der weiteren Planung, aus der Grundsatzentscheidung eine Lösung zu entwickeln, die sowohl fachlich tragfähig ist als auch möglichst breite Akzeptanz findet.

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