
Greven. Mit der Veröffentlichung der Gutachten zur PCB-Belastung des Rathauses Greven liegt nun erstmals die vollständige fachliche Grundlage offen, auf der Politik und Verwaltung ihre Entscheidungen getroffen haben. Die Dokumente zeigen eine über Jahre geführte Untersuchung, die sich schrittweise verdichtet hat. Sie erlauben nun eine nüchterne Antwort auf eine zentrale Frage der öffentlichen Debatte: War der Neubau tatsächlich alternativlos – oder wurde eine Sanierung vorschnell verworfen?
Die PCB-Problematik im Rathaus Greven ist kein plötzlich aufgetretenes Ereignis. Bereits 2017 stellte eine orientierende Schadstoffuntersuchung fest, dass PCB in mehreren Fugendichtstoffen vorhanden ist, teils deutlich oberhalb der in der Gefahrstoffverordnung genannten Richtwerte. Entscheidend war dabei nicht nur der einzelne Messwert, sondern die Einschätzung der Gutachter, dass aufgrund baugleicher Materialien auch in weiteren Bereichen des Gebäudes mit Belastungen zu rechnen sei.
Damit war früh klar: Es handelt sich nicht um ein lokal begrenztes Problem, sondern um eine systemische Belastung, die mit der Bauweise des Gebäudes zusammenhängt. Diese Erkenntnis ist für die spätere Bewertung zentral, weil sie den Handlungsspielraum stark einschränkt.
Die Raumluftmessungen aus dem Jahr 2018 bestätigten den Befund. In mehreren Räumen lagen die PCB-Konzentrationen deutlich über dem Vorsorgewert von 300 Nanogramm pro Kubikmeter Luft. Der Interventionswert von 3.000 Nanogramm wurde zwar noch nicht überschritten, dennoch leiteten die Gutachter einen mittelfristigen Sanierungsbedarf ab.
Wichtig ist diese Phase, weil sie zeigt: Zu diesem Zeitpunkt war der Abriss keine zwingende Konsequenz. Die Situation wurde als ernst, aber noch steuerbar eingeschätzt. Genau deshalb wurden in den Folgejahren Sanierungs- und Übergangskonzepte erarbeitet.
Mit den Messungen aus dem Jahr 2019 verschärfte sich das Bild deutlich. In späteren Stellungnahmen dokumentieren die Gutachter bei sommerlichen Temperaturen PCB-Werte von bis zu 6.540 Nanogramm pro Kubikmeter Raumluft. Gleichzeitig wurden extrem hohe PCB-Gehalte in den Fugendichtstoffen selbst festgestellt.
Diese Kombination ist entscheidend. Hohe Raumluftwerte allein lassen sich unter Umständen technisch absenken. Wenn jedoch gleichzeitig klar wird, dass die Quellen tief in der Bausubstanz sitzen und sich die Belastung temperaturabhängig massiv verstärkt, gerät jede Sanierungsstrategie unter Druck. Die Gutachter weisen ausdrücklich darauf hin, dass Lüftung oder andere technische Maßnahmen die Ursachen nicht beseitigen, sondern allenfalls Symptome mindern.
Das 2020 vorgelegte Lüftungskonzept ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Es empfiehlt regelmäßiges Stoßlüften als vorsorgliche Maßnahme, um die Belastung bis zu einer grundlegenden Entscheidung zu begrenzen. Gleichzeitig wird unmissverständlich klargestellt, dass Lüftung keine Sanierung darstellt.
Diese Unterscheidung ist zentral. Lüftung kann helfen, Räume nutzbar zu halten. Sie schafft aber keine dauerhafte Sicherheit, weil sie die PCB-Quellen nicht entfernt. Damit war diese Option fachlich nie als Endlösung gedacht, sondern ausdrücklich als Übergang.
Entgegen der verkürzten Darstellung, es habe „keine Alternative“ gegeben, zeigen die Unterlagen eindeutig: Sanierung wurde geprüft. Es existieren Sanierungskonzepte, Variantenüberlegungen und fachliche Bewertungen.
Entscheidend ist jedoch das Fazit der Gutachter. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2020 wird festgehalten, dass mit den damals anwendbaren Sanierungstechniken kein nachhaltiger Sanierungserfolg abgeleitet werden kann. Eine eingeschränkte Sanierung würde demnach nicht ausreichen, um die PCB-Problematik dauerhaft zu beherrschen.
Zudem weisen die Gutachter darauf hin, dass eine erfolgreiche Sanierung tiefgreifende Eingriffe in die Gebäudesubstanz erfordern würde. Dazu gehören der weitgehende Rückbau belasteter Materialien und der Umgang mit Sekundärkontaminationen. An diesem Punkt kollidiert die technische Machbarkeit mit der denkmalfachlichen Bewertung des Gebäudes, das als denkmalwürdig eingestuft wurde.
Die Neubewertung aus dem Jahr 2021 brachte niedrigere Raumluftwerte. Der Interventionswert wurde nicht überschritten, allerdings lagen weiterhin zahlreiche Räume über dem Vorsorgewert. Entscheidend ist der Hinweis der Gutachter, dass die Messungen im Winter durchgeführt wurden und somit nicht unter sommerlichen Bedingungen stattfanden.
Diese Einschränkung ist fachlich relevant. PCB-Ausgasungen sind temperaturabhängig. Niedrigere Winterwerte können daher nicht ohne Weiteres als Entwarnung interpretiert werden. Hinzu kommt, dass der Gutachter sehr strenge Sanierungsziele formuliert und empfiehlt, bereits zum Abschluss einer Sanierung unter Sommerbedingungen einen Wert von 100 Nanogramm pro Kubikmeter zu erreichen. Das verdeutlicht, wie anspruchsvoll eine erfolgreiche Sanierung wäre.
Ein Blick auf vergleichbare Fälle hilft, die Grevener Entscheidung einzuordnen. In mehreren Kommunen und bei großen öffentlichen Gebäuden zeigte sich ein ähnliches Muster.
Bei Hochschulgebäuden im Ruhrgebiet etwa wurde PCB über Jahre hinweg durch Lüftung, Teilrückbau und Monitoring kontrolliert. In einzelnen Fällen führte die Erkenntnis, dass ein dauerhafter Sanierungserfolg nicht garantiert werden kann, letztlich dennoch zum Abriss ganzer Gebäudeteile oder zum Neubau. Entscheidend war dabei nicht allein die Höhe der Messwerte, sondern die Unsicherheit, ob das Problem langfristig beherrschbar bleibt.
Auch bei Schulgebäuden in Nordrhein-Westfalen kam es wiederholt zu Neubauentscheidungen, nachdem PCB in tragenden oder schwer zugänglichen Bauteilen nachgewiesen wurde. In diesen Fällen spielte weniger die Frage „Kann man sanieren?“ eine Rolle, sondern „Kann man nach der Sanierung dauerhaft ausschließen, dass Belastungen zurückkehren?“.
Andere Kommunen haben sich für Sanierungen entschieden, müssen jedoch bis heute regelmäßig nachmessen, nachjustieren und Räume zeitweise sperren. Diese Dauerunsicherheit ist für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr und dauerhaftem Arbeitsplatzbetrieb ein erheblicher Faktor.
Die nun veröffentlichten Gutachten zeigen eindeutig: Es gab Alternativen zum Neubau des Rathauses Greven. Sanierung, Übergangsmaßnahmen und weitergehende Eingriffe wurden geprüft und fachlich bewertet. Gleichzeitig kommen die Gutachter übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass keine dieser Optionen eine verlässliche, nachhaltige Lösung ohne erhebliche technische, gesundheitliche und organisatorische Risiken darstellt.
Der Neubau ist damit nicht Ausdruck fehlender Alternativen, sondern das Ergebnis einer Abwägung zwischen Machbarkeit, Langzeitsicherheit und Planbarkeit. Die Entscheidung markiert eine Zäsur – nicht, weil andere Wege nicht denkbar gewesen wären, sondern weil ihre Grenzen aus fachlicher Sicht klar benannt wurden.
Mit der Veröffentlichung der Gutachten ist diese Abwägung nun öffentlich nachvollziehbar. Sie zeigt, wie komplex die Entscheidung war – und warum einfache Antworten dem Thema nicht gerecht werden.
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