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Zoll deckt bei Kontrolle im Kreis Borken zahlreiche Verstöße auf

Im Zuge einer groß angelegten Razzia des Hauptzollamts Münster wurden zwei Festnahmen und mehrere Durchsuchungen wegen Wiederholungsbetrugs im Baugewerbe durchgeführt.
Symbolbild: GZD, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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Kreis Borken/Münster.  Bei einer gezielten Kontrolle von Gastronomiebetrieben im Kreis Borken hat der Zoll am Sonntagabend, dem 31. August 2025, zahlreiche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt. Neben fehlenden Meldungen zur Sozialversicherung kamen auch Fälle von illegalem Aufenthalt und Mindestlohnverstößen ans Licht.

Neun Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster waren im Einsatz – unterstützt von drei Mitarbeitenden des Ausländeramtes sowie zwei Kräften der Kreispolizeibehörde Borken. Gemeinsam überprüften sie fünf gastronomische Einrichtungen und ein Taxiunternehmen.

Bereits im ersten Betrieb traf das Kontrollteam auf eine 68-jährige Beschäftigte ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. Gegen sie und ihren Arbeitgeber leitete der Zoll umgehend ein Ermittlungsverfahren ein.

Mehrere Verstöße in einem einzigen Restaurant


In einem weiteren Restaurant entdeckten die Einsatzkräfte gleich mehrere Verstöße: Neben einem Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiteten dort zwei Personen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung. Eine weitere Angestellte erhielt zudem nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Auch hier wurden entsprechende Ermittlungen aufgenommen.

Ein dritter Betrieb fiel ebenfalls durch fehlende Sozialversicherungsanmeldungen auf. Zwei Beschäftigte führten zudem keinen Ausweis mit sich – ein klarer Verstoß gegen die Mitführungspflicht in der Gastronomie. Der Zoll nahm auch in diesem Fall die Ermittlungen auf.

Darüber hinaus verweigerte in einem weiteren Fall eine Beschäftigte die Befragung durch die Zollbeamten. Gegen sie wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Zoll kritisiert Ausmaß der Verstöße

„Es ist erschreckend, dass die Kolleginnen und Kollegen derart viele Verstöße an einem einzigen Abend aufgedeckt haben“, erklärt Goswin Brehe, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dienstsitz Gronau, beim Hauptzollamt Münster. „Das zeigt, dass unsere Prüfungen wichtig sind, um ehrliche Betriebe vor verbotenen Praktiken ihrer Konkurrenz zu schützen.“

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist beim Hauptzollamt Münster angesiedelt und für die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zuständig – darunter insbesondere das Mindestlohngesetz, das Sozialgesetzbuch sowie das Aufenthaltsgesetz.

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