
Der frühere Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre in Haft bleiben. Der entsprechende Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 17. März 2026 ist rechtskräftig. Weder Högel noch die Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein. Damit steht die vom Gericht festgelegte Mindestverbüßungsdauer fest. Högel sitzt seit 2009 im Gefängnis und wurde 2019 wegen Mordes an 85 Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt.
Mit der Entscheidung hat das Landgericht Oldenburg klargestellt, dass eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht in Betracht kommt. Hintergrund ist die besondere Schwere der Schuld, die bereits im Urteil von 2019 festgestellt wurde. Niels Högel hatte selbst beantragt, die Mindestverbüßungsdauer bestimmen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft forderte 28 Jahre. Dieser Einschätzung folgte die Strafvollstreckungskammer.
Die Festsetzung bedeutet nicht, dass Högel nach Ablauf von 28 Jahren automatisch entlassen wird. Vor einer möglichen Entscheidung über eine Strafaussetzung müsste geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht. Dafür wäre ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erforderlich. Auch eine längere Inhaftierung bleibt möglich.
Das Landgericht Oldenburg hatte Högel im Juni 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2020. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot für Tätigkeiten in der Krankenpflege, Altenpflege und im Rettungswesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen tötete Niels Högel schwer kranke Patienten in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst, indem er ihnen medizinisch nicht angezeigte Medikamente verabreichte. Dadurch kam es zu Herzstillständen oder Kreislaufzusammenbrüchen. Högel wollte sich anschließend an Reanimationen beteiligen und nahm den Tod der Patienten in Kauf.
Der Fall Högel gilt als eine der schwersten Mordserien der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Taten trafen besonders schutzbedürftige Menschen in Situationen, in denen Patienten und Angehörige auf medizinische Hilfe angewiesen waren. Das Landgericht berücksichtigte bei der Mindestverbüßungsdauer unter anderem die hohe Zahl der Taten, die Mordmerkmale und die Ausnutzung der Stellung als Pflegekraft.
Auch nach dem Strafprozess blieb der Fall juristisch relevant. Verfahren gegen frühere Beschäftigte der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst endeten 2022 mit Freisprüchen. Das Landgericht sah zwar Hinweise auf Misstrauen gegenüber Högel, konnte den angeklagten Personen aber kein vorsätzliches Handeln nachweisen.
Mit der nun rechtskräftigen Mindestverbüßungsdauer ist der nächste juristische Schritt im Fall Niels Högel abgeschlossen. Für Angehörige der Opfer und für die Justiz bedeutet der Beschluss Klarheit über den frühesten rechtlichen Rahmen einer möglichen Entlassungsprüfung. Eine Entlassungsperspektive ergibt sich daraus nicht automatisch.
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