Dürre setzt Biohöfe unter Druck, Land schafft Ausnahmen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Der Futtermangel in Baden-Württemberg hat für betroffene Ökobetriebe eine außergewöhnliche Folge. Das Land hat am Freitag, 7. August 2026, einen Katastrophenfall im Sinne des europäischen Ökorechts festgestellt. Damit können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen konventionell erzeugtes Futter einsetzen, wenn ausreichend ökologisches Futter nicht verfügbar ist. Eine allgemeine Katastrophenlage für Baden-Württemberg wurde damit nicht ausgerufen. Parallel reagiert das Verkehrsministerium auf eine andere Folge der trockenen Witterung. Wegen des Niedrigwassers auf wichtigen Wasserstraßen werden bestimmte Lkw-Transporte zeitweise vom Sonntagsfahrverbot und vom zusätzlichen Samstagsfahrverbot in der Ferienzeit ausgenommen. Für Dienstag, 11. August, kündigt der Deutsche Wetterdienst erneut sommerliche bis heiße Temperaturen an.

Katastrophenfall gilt nur im europäischen Ökorecht

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat hat die besondere Ausnahmesituation am Freitag, 7. August, für betroffene ökologische Landwirtschaftsbetriebe festgestellt. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit. Bereits im Juli hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass hohe Temperaturen und geringe Niederschläge in Teilen Baden-Württembergs das Wachstum von Grünland deutlich beeinträchtigen.

Der Begriff Katastrophenfall ist dabei eng auszulegen. Es handelt sich nicht um einen landesweiten Katastrophenfall des Bevölkerungsschutzes, sondern um eine Regelung innerhalb des europäischen Ökorechts. Sie ermöglicht Abweichungen von den ansonsten strengen Vorgaben für die Fütterung ökologisch gehaltener Tiere, wenn außergewöhnliche Umstände die Versorgung mit Biofutter erheblich erschweren.

Seit dem 7. August können betroffene Ökobetriebe deshalb beantragen, konventionelles Raufutter oder Feldfutter zuzukaufen und einzusetzen. Dazu gehören insbesondere Heu und Silage sowie Feldfutter wie Ackergras oder Klee. Die Ausnahme bezieht sich nicht pauschal auf sämtliche Futtermittel. Kraftfutter aus Getreide oder Ölsaaten fällt nach den bislang bestätigten Angaben nicht unter die aktuelle Sonderregelung.

Zuständig für die Anträge ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde für den Ökolandbau. Die Genehmigungen werden betriebsbezogen geprüft. Die Ausnahmeregelung ist nach den bislang veröffentlichten Angaben bis zum 31. Mai 2027 befristet. Der Zeitraum soll es den betroffenen Betrieben ermöglichen, die Versorgung bis zur Verfügbarkeit von Futter aus der kommenden Vegetationsperiode zu überbrücken.

Futtermangel trifft vor allem Grünland und Raufutterversorgung

Die Probleme zeichnen sich bereits seit Wochen ab. Das Landwirtschaftsministerium hatte am 16. Juli erklärt, dass anhaltend hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen in einigen Regionen zu einem unzureichenden Aufwuchs auf Grünland geführt haben. Damit fällt weniger Gras an, das direkt verfüttert oder als Heu und Silage für die kommenden Monate konserviert werden kann.

Besonders relevant ist die Situation für Betriebe mit Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Pflanzenfressern, deren Fütterung zu einem großen Teil auf Grünland, Raufutter und Feldfutter beruht. Im ökologischen Landbau kommen zusätzliche Vorgaben hinzu, weil nicht beliebig auf konventionelles Futter ausgewichen werden kann. Genau an dieser Stelle setzt die jetzt aktivierte europäische Ausnahmeregelung an.

Auch konventionelle Betriebe können auf bereits beschlossene Erleichterungen zurückgreifen. Das Land hatte schon Mitte Juli Möglichkeiten geschaffen, bisher nicht produktiv genutzte Flächen wieder für die Futtergewinnung einzusetzen. Flächen, die im Gemeinsamen Antrag mit bestimmten Nutzungscodes als nicht produktiv gemeldet wurden, können tatsächlich genutzt und anschließend entsprechend korrigiert werden. Änderungen im elektronischen Antragssystem FIONA sind nach den Landesangaben bis einschließlich 30. September möglich.

Bei bestimmten Flächen aus Öko-Regelungen gelten ebenfalls erleichterte Nutzungsmöglichkeiten. Nicht produktives Ackerland der Öko-Regelung 1a kann beispielsweise ab dem 1. September durch Schafe und Ziegen beweidet werden. Für Altgrasstreifen der Regelung 1d sind ab diesem Zeitpunkt Beweidung oder Schnitt möglich. Für Blühstreifen und Blühflächen gelten diese Möglichkeiten dagegen nicht pauschal.

Weitere Hilfen werden geprüft

Neben diesen bereits geltenden Erleichterungen prüft das Land weitere Unterstützung. Im Raum steht unter anderem eine mögliche Beteiligung an zusätzlichen Kosten, die landwirtschaftlichen Betrieben durch den Einkauf und den Transport von Futter entstehen. Ein konkretes finanzielles Hilfsprogramm mit feststehenden Fördersätzen oder einem bestätigten Gesamtvolumen war am Montag zunächst nicht beschlossen.

Für einzelne Fördermaßnahmen bestehen außerdem Möglichkeiten, auf wetterbedingte Ausfälle zu reagieren. Kann eine Verpflichtung auf einer bestimmten Fläche wegen der Dürre nicht eingehalten werden, kann unter den dafür geltenden Voraussetzungen höhere Gewalt geltend gemacht werden. Die betroffenen Betriebe müssen sich dafür an die jeweils zuständige untere Landwirtschaftsbehörde wenden und die erforderlichen Nachweise erbringen.

Bei bestimmten FAKT Maßnahmen können Betriebe wetterbedingt auch einzelne Flächen aus einer Verpflichtung herausnehmen. Eine Zahlung für die zurückgezogene Fläche entfällt dann. Das Land setzt damit zunächst vor allem auf rechtliche und fördertechnische Flexibilität, damit Betriebe trotz der außergewöhnlich trockenen Bedingungen zusätzliche Futterquellen erschließen können.

Lkw-Fahrverbote werden wegen Niedrigwassers gelockert

Eine zweite Sonderregelung betrifft den Straßenverkehr. Sie steht jedoch nicht unmittelbar mit dem Futtermangel zusammen. Verkehrsministerin Nicole Razavi kündigte am Montag, 10. August, eine zeitweise Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom zusätzlichen Samstagsfahrverbot während der Ferienreisezeit an.

Grund ist das anhaltende Niedrigwasser. Niedrige Pegel beeinträchtigen die Binnenschifffahrt und damit Lieferketten, die normalerweise zumindest teilweise über Wasserstraßen abgewickelt werden. Güter, die wegen der Wasserstände nicht oder nur eingeschränkt per Schiff transportiert werden können, sollen deshalb leichter auf die Straße verlagert werden können.

Die Ausnahme gilt nicht für den gesamten Lkw-Verkehr. Erfasst werden Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Auch notwendige Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Transporten sind eingeschlossen. Die Regelung soll mit ihrer Veröffentlichung wirksam werden und ist zunächst bis Ende August 2026 befristet.

Im Normalfall dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastwagen mit Anhängern, soweit sie unter die gesetzliche Regelung fallen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden. Hinzu kommt während der Hauptreisezeit im Juli und August auf festgelegten Strecken ein zusätzliches Samstagsfahrverbot von 7 bis 20 Uhr. Die baden-württembergische Ausnahme setzt diese Regeln nur für die ausdrücklich erfassten Niedrigwassertransporte aus.

Autofahrer müssen auch am Wochenende mit Lkw rechnen

Für Autofahrer bedeutet die Lockerung vor allem, dass auf bestimmten Straßen und Autobahnen auch zu Zeiten Schwerverkehr unterwegs sein kann, in denen entsprechende Transporte normalerweise eingeschränkt wären. Das Sonntagsfahrverbot ist damit jedoch nicht allgemein aufgehoben.

Wer am Wochenende unterwegs ist, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass Lkw vollständig von den Autobahnen verschwinden. Zugleich gibt es bislang keine belastbare amtliche Prognose dazu, wie viele zusätzliche Lastwagen aufgrund der Ausnahme tatsächlich auf die Straße wechseln werden. Das hängt unter anderem davon ab, welche Transporte wegen niedriger Wasserstände nicht mehr oder nur eingeschränkt über die Binnenschifffahrt abgewickelt werden können.

Baden-Württemberg folgt mit der Regelung einer Initiative auf Bundesebene. Auch andere Länder reagieren auf die eingeschränkten Transportmöglichkeiten durch das Niedrigwasser. Die Sonderregelungen sollen verhindern, dass die gesetzlichen Wochenendbeschränkungen alternative Lieferketten blockieren, wenn Transporte kurzfristig vom Wasser auf die Straße verlagert werden müssen.

Wetter am Dienstag: Viel Sonne und bis zu 34 Grad

Am Dienstag, 11. August, bleibt es in Baden-Württemberg nach der Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes überwiegend sonnig. Im Süden können sich im Laufe des Nachmittags Quellwolken bilden. Besonders im Südschwarzwald ist ein kurzer Schauer oder ein einzelnes Gewitter nicht ausgeschlossen.

Die Höchsttemperaturen reichen nach der DWD-Prognose von etwa 28 Grad im Bergland bis zu 34 Grad am Hochrhein. Abseits möglicher Gewitterböen weht überwiegend schwacher bis mäßiger Wind, der zeitweise böig auffrischen kann.

Im Warnlagebericht nennt der DWD für Dienstag vor allem im Hochschwarzwald nochmals ein Risiko einzelner Gewitter. Sollten sich diese entwickeln, sind lokal eng begrenzt Starkregen um 20 Liter pro Quadratmeter in kurzer Zeit, stürmische Böen oder Sturmböen zwischen 60 und 80 Kilometern pro Stunde sowie kleiner Hagel möglich. Das bedeutet nicht, dass diese Begleiterscheinungen flächendeckend auftreten. Es handelt sich um ein örtlich begrenztes Gewitterrisiko.

Auch Hitze bleibt ein Thema. Der DWD hält insbesondere entlang des Rheins und am Bodensee am Dienstag eine starke Wärmebelastung für möglich. Amtliche Warnungen können je nach Entwicklung regional und kurzfristig angepasst werden.

In der Nacht zum Mittwoch soll der Himmel vielfach klar oder nur gering bewölkt sein. Die Temperaturen gehen nach der aktuellen Vorhersage auf 17 bis 11 Grad zurück.

Waldbrandgefahr bleibt in vielen Regionen hoch

Die trockenen Böden und die warmen Temperaturen wirken sich auch auf die Waldbrandgefahr aus. Im Waldbrandgefahrenindex des DWD erreichen zahlreiche Messgebiete in Baden-Württemberg für Dienstag Stufe 4 von insgesamt 5 Stufen. Stufe 4 steht für eine hohe Waldbrandgefahr. Sie wird unter anderem an Stationen im Süden, am Bodensee und in weiteren Landesteilen prognostiziert. Nicht überall gilt jedoch dieselbe Gefahrenstufe.

Die Situation passt zur länger anhaltenden Trockenperiode, die inzwischen auch die Landwirtschaft belastet. Geringe Niederschläge und hohe Verdunstung haben die Wasserversorgung von Böden und Vegetation regional verschlechtert. Die konkrete Waldbrandgefahr hängt dennoch stark von Standort, Vegetation und örtlicher Witterung ab.

In den Wäldern Baden-Württembergs gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich ein Rauchverbot. Fahrzeuge sollten nicht auf trockenem Gras oder trockenen Wiesen abgestellt werden, weil heiße Fahrzeugteile Vegetation entzünden können. Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen frei bleiben. Wer einen Waldbrand entdeckt, soll sich nicht selbst in Gefahr bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

Hitzeschutz wird am Dienstag erneut wichtig

Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad in vielen tieferen Lagen empfiehlt sich insbesondere für ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere, kleine Kinder und Menschen, die im Freien arbeiten, ein angepasster Tagesablauf.

Das Land empfiehlt, regelmäßig ausreichend Wasser zu trinken und nicht erst auf ein deutliches Durstgefühl zu warten. Körperlich anstrengende Tätigkeiten sollten nach Möglichkeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden. Wohnungen lassen sich durch nächtliches Lüften und konsequente Verschattung während des Tages länger kühl halten.

Leichte Kleidung, Sonnenschutz und eine Kopfbedeckung schützen zusätzlich vor starker Sonneneinstrahlung. Schwindel, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, ausgeprägte Erschöpfung oder Kreislaufprobleme können Warnzeichen einer zu starken Hitzebelastung sein und sollten ernst genommen werden.

Mittwoch und Donnerstag wird es noch heißer

Eine schnelle grundlegende Wetteränderung zeichnet sich zunächst nicht ab. Für Mittwoch erwartet der DWD in Baden-Württemberg viel Sonne. Die Höchstwerte sollen zwischen 29 und 34 Grad liegen. Der Wind bleibt überwiegend schwach und kommt aus nordöstlichen bis östlichen Richtungen.

Am Donnerstag verstärkt sich die Hitze nochmals. Der DWD prognostiziert sonniges Wetter und am Rhein Höchstwerte bis 37 Grad. Selbst im Bergland sollen die Temperaturen nach der aktuellen Vorhersage nicht unter 30 Grad bleiben. Die Nacht zum Freitag kann vor allem in wärmeren Regionen ebenfalls vergleichsweise mild ausfallen.

Für den weiteren Verlauf nennt die deutschlandweite Zehn-Tage-Vorhersage des DWD zum Wochenende eine steigende Gewittergefahr und eine allmähliche Abkühlung. Auch die Wochenvorhersage der Wettergefahren geht in der zweiten Wochenhälfte zunächst von einer zunehmenden Wärmebelastung und anschließend von wachsendem Gewitterrisiko aus. Lokal können am Wochenende auch kräftigere Entwicklungen auftreten. Genauere regionale Temperaturen und mögliche Warnungen für Baden-Württemberg werden erst mit kürzerem Vorlauf belastbarer.

Damit bleibt die trockene und heiße Wetterlage zunächst bestimmend. Für die Landwirtschaft bringt die Vorhersage kurzfristig keine flächendeckende Entspannung. Zugleich müssen Betriebe, Logistikunternehmen und Verkehrsteilnehmer mit mehreren parallel geltenden Sonderregelungen umgehen. Die Ausnahme für Ökobetriebe betrifft den Futtermangel, die Lockerung der Lkw-Fahrverbote dagegen die Folgen des Niedrigwassers.

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