
Beim Straßenbahnunfall in Erfurt sind am Dienstagnachmittag zwei Menschen verletzt worden. Ein Auto und eine Straßenbahn stießen gegen 14.35 Uhr an der Kreuzung Haarbergstraße und Am Urbicher Kreuz zusammen. Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Erfurt erlitt der Autofahrer schwere Verletzungen. Ein zehnjähriges Kind im Wagen wurde leicht verletzt. Durch die Kollision entgleiste die Straßenbahn, während das Auto auf das Gleisbett geschoben wurde.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei war der 70 Jahre alte Autofahrer am Dienstag, 11. August, auf der Haarbergstraße aus Richtung Windischholzhausen unterwegs. An der Kreuzung Am Urbicher Kreuz kam es zur Kollision mit der herannahenden Straßenbahn. Die Polizei geht nach dem derzeitigen Ermittlungsstand davon aus, dass der Fahrer die Bahn übersehen hatte. Die genaue Unfallursache wird allerdings weiterhin untersucht.
Der Autofahrer wurde schwer verletzt, das zehnjährige Kind auf dem Beifahrersitz erlitt nach Polizeiangaben leichte Verletzungen. Beide kamen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Der Fahrer der Straßenbahn und die Fahrgäste blieben unverletzt. Wie viele Menschen sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in der Bahn befanden, teilte die Polizei nicht mit.
Die Folgen der Kollision waren auch für den Straßenbahnverkehr erheblich. Die Bahn sprang aus den Schienen, zudem wurde das beteiligte Auto auf das Gleisbett geschoben. Für Unfallaufnahme und Bergung blieb der Bereich nach Angaben der Polizei etwa zwei Stunden vollständig gesperrt.
Den Gesamtschaden am Auto, der Straßenbahn und der Gleisanlage bezifferte die Polizei auf rund 70.000 Euro. Wie sich diese Summe auf Fahrzeug und Infrastruktur verteilt, wurde nicht angegeben. Auch zum konkreten Umfang möglicher Schäden an Schienen, Weichen oder weiteren technischen Anlagen gab es zunächst keine gesicherten Einzelangaben.
Die Kreuzung liegt im Bereich der südöstlichen Erfurter Stadtbahnstrecke zum Urbicher Kreuz. Nach dem derzeitigen EVAG-Linienkonzept wird dieser Abschnitt von der Stadtbahnlinie 3 bedient. Die Landespolizeiinspektion nannte in ihrer Unfallmeldung allerdings keine Liniennummer der konkret beteiligten Straßenbahn.
Auch zu einem eigens wegen des Unfalls eingerichteten Schienenersatzverkehr lagen zunächst keine bestätigten Angaben vor. Fest steht lediglich, dass der betroffene Bereich während Unfallaufnahme und Bergung ungefähr zwei Stunden nicht befahrbar war. Derzeit gibt es in Erfurt zusätzlich ohnehin Änderungen im Stadtbahnverkehr wegen der laufenden Gleisarbeiten im Bereich des Hauptbahnhofs.
Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern gehören bundesweit zum Unfallgeschehen von Straßenbahnen. Das Statistische Bundesamt registrierte für 2024 insgesamt 1.131 Straßenbahnunfälle mit Personenschaden. Im Jahr 2023 waren es 1.289. Diese Zahlen umfassen allerdings nicht ausschließlich Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Autos, sondern sämtliche erfassten Straßenbahnunfälle mit Verletzten oder Getöteten.
Eine unmittelbar vergleichbare bundesweite Jahreszahl ausschließlich für Zusammenstöße zwischen Pkw und Straßenbahnen weist die öffentlich zugängliche Übersicht des Statistischen Bundesamtes nicht separat aus. Deshalb wäre es irreführend, die Gesamtzahl von 1.131 Fällen als Zahl der Auto-Straßenbahn-Kollisionen zu bezeichnen.
Straßenbahnen unterscheiden sich in einer entscheidenden Hinsicht vom Auto. Sie sind an ihre Schienen gebunden und können einem plötzlich auftauchenden Hindernis praktisch nicht ausweichen. Hinzu kommen die hohe Masse eines Schienenfahrzeugs und die vergleichsweise geringe Haftreibung zwischen Stahlrad und Stahlschiene. Deshalb benötigen Straßenbahnen trotz leistungsfähiger Bremssysteme mehr Raum, um sicher zum Stillstand zu kommen.
Technische Regeln des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zeigen, welche Distanzen dabei eine Rolle spielen können. Der tatsächliche Anhalteweg hängt unter anderem von Geschwindigkeit, Fahrzeugtyp, Beladung, Zustand der Schienen und der eingesetzten Bremsart ab. Autofahrer sollten daher niemals darauf vertrauen, dass eine herannahende Straßenbahn noch rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann.
An Kreuzungen entscheidet zunächst die konkrete Verkehrsregelung durch Ampeln und Verkehrszeichen. Beim Abbiegen enthält die Straßenverkehrsordnung zusätzlich besondere Vorgaben für Schienenfahrzeuge. Wer abbiegen will, muss unter anderem Schienenfahrzeuge durchfahren lassen, wenn diese in gleicher Richtung auf oder neben der Fahrbahn unterwegs sind. Lichtzeichen gehen den allgemeinen Vorrangregeln vor.
Für technisch oder durch Verkehrszeichen geregelte Gleisquerungen gelten die dort angeordneten Signale und Vorfahrtsregeln. Entscheidend ist deshalb nicht eine pauschale Regel, wonach eine Straßenbahn unter allen Umständen Vorrang hätte. Autofahrer müssen vor dem Kreuzen von Gleisen besonders auf Ampeln, Verkehrszeichen und herannahende Bahnen achten und sicherstellen, dass der Gleisbereich ohne Aufenthalt geräumt werden kann.
Wie es zu dem Zusammenstoß am Urbicher Kreuz im Einzelnen kam, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei beschreibt das Übersehen der Straßenbahn ausdrücklich als bisherigen Erkenntnisstand. Weitergehende Angaben zur Ursache wurden zunächst nicht gemacht.
Nach den bislang veröffentlichten Angaben blieb es bei zwei Verletzten im Auto. Fahrgäste und Straßenbahnfahrer wurden nicht verletzt. Nach Bergung der Fahrzeuge und Abschluss der Unfallaufnahme konnte die etwa zweistündige Vollsperrung wieder aufgehoben werden.






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